Die Berichterstattung über die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/22 erfolgt im Rahmen des gemäß § 78c und § 98a AktG zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Eine gesonderte Berichterstattung über die Vergütung im Konsolidierten Corporate Governance-Bericht findet nicht statt.