Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2021/22

      Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex

      Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Über­wachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer ver­antwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.

      Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2021.

      Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen, und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.

      Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ werden auch sämtliche „C-Regeln“ und „R-Regeln“ des Kodex eingehalten.1

      Externe Evaluierung der Einhaltung des Corporate Governance-Kodex

      Der Corporate Governance-Kodex sieht eine regel­mäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen vor. Diese wurde im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2021/22 durch den Abschlussprüfer des Konzerns durchgeführt. Bei dieser Prüfung wurden keine Sachverhalte bekannt, die zu der Annahme veranlassen, dass dieser Konsolidierte Corporate Gov­ernance-Bericht 2021/22 der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit dem Corporate Governance-Kodex übereinstimmt. Die Prüfung der Einhaltung der den Abschlussprüfer betreffenden „C-Regeln“ des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsan­wälte GmbH & Co KG. Diese Prüfung hat die Einhaltung der Regeln 77 bis 83 bestätigt.

      Die Prüfberichte der externen Evaluierung sind auf der Website www.voestalpine.com einsehbar.

      Linz, am 24. Mai 2022

      Der Vorstand

      Herbert Eibensteiner e.h.

      Franz Rotter e.h.

      Franz Kainersdorfer e.h.

      Peter Schwab e.h.

      Robert Ottel e.h.

      Hubert Zajicek e.h.

      1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.