Der Corporate Governance-Kodex wurde im Jänner 2021 an die mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 im Aktiengesetz neu eingeführten Bestimmungen zur Vergütungspolitik und zum Vergütungsbericht angepasst. In Entsprechung dieser neuen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat am 2. Juni 2020 eine Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und für die Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG beschlossen und der Hauptversammlung am 1. Juli 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Berichterstattung über die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21 erfolgt erstmalig im Rahmen des gemäß § 78c und § 98a AktG zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht wird in der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Die bisherige Berichterstattung über die Vergütung im Konsolidierten Corporate Governance-Bericht entfällt daher.