Compliance-Richtlinien

      Die Bestimmungen des Verhaltenskodex werden in Konzernrichtlinien ergänzt und konkretisiert, wie z. B.:

      • Kartellrecht

        Diese Richtlinie beschreibt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, regelt den Umgang mit und in Verbänden, Standesvertretungen sowie sonstigen Branchenorganisationen und legt konkrete Verhaltensregeln für Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns fest.

      • Business Conduct

        Diese Richtlinie regelt etwa das Verhalten in Bezug auf Geschenke, Einladungen und andere Vorteile, Spenden, Sponsoring, Nebentätig­keiten und den privaten Bezug von Waren und Dienstleistungen von Kunden und Lieferanten durch Mitarbeiter.

      • Richtlinie betreffend den Umgang mit Geschäftsvermittlern und Beratern

        Diese Richtlinie legt die Vorgehensweise fest, welche vor der Beauftragung von Handelsvertretern, sonstigen vertriebsbezogenen Beratern, Konsulenten oder Lobbyisten einzuhalten ist. Auf Basis einer objektivierten Prüfung des Umfelds und des Tätigkeitsrahmens des Geschäftspartners vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen soll sichergestellt werden, dass auch die Geschäftspartner die Gesetze und den Verhaltenskodex der voestalpine einhalten.

      Der Verhaltenskodex steht in 21 Sprachen und die ergänzenden Compliance-Richtlinien in 14 Sprachen zur Verfügung. Das gesamte Compliance-Regelwerk gilt konzernweit.