22. Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring

       

       

      31.03.2021

       

      31.03.2022

       

       

       

       

       

      Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

       

      755,0

       

      1.105,8

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Reverse Factoring-Vereinbarungen

       

      27,1

       

      47,6

       

       

      782,1

       

      1.153,4

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Die voestalpine ermöglicht ausgewählten Lieferanten die Teilnahme an unterschiedlichen Supply Chain Finance-Modellen. Überwiegend kommen Wechselverbindlichkeiten, aber auch Reverse Factoring-Modelle zur Anwendung.

      Den Lieferanten wird dabei die Möglichkeit geboten, durch Diskontierung der Forderungen bei der Vertragsbank eine vorgezogene Zahlung zu erhalten. Die voestalpine bezahlt zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Wechsels bzw. zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Faktura der Reverse Factoring-Vereinbarung.

      Die Rechnungsbeträge resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Sie stellen einen Teil des Working Capital dar. Zinsaufwendungen, die der voestalpine aus diesen Modellen erwachsen, wurden in Höhe von 7,4 Mio. EUR (2020/21: 1,8 Mio. EUR) bezahlt. Es werden zusätzlich Konzerngarantien gegenüber den Banken abgegeben. Die Zahlungsziele verlängern sich in unterschiedlichem Maße in der Regel auf bis zu 135 Tage.

      Die Zahlungen an die Banken bei Einlösung der Wechselverbindlichkeiten und der Bezahlung der Reverse Factoring-Verbindlichkeiten sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, weil sie weiterhin Teil des normalen Geschäftszyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, das heißt, sie Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.

      Cashflow
      • aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
      • aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions- oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
      • aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.