Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen betreffen überwiegend Lieferbeziehungen im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen bzw. dem Verkauf von Fertigerzeugnissen und werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Sie sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
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2020/21 |
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2021/22 |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen1 |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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Umsatzerlöse |
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0,1 |
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160,4 |
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0,0 |
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335,4 |
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Materialaufwand |
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1,1 |
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184,5 |
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2,3 |
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294,0 |
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Sonstiger betrieblicher Ertrag |
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0,3 |
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5,1 |
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0,3 |
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8,5 |
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Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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20,4 |
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0,0 |
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23,1 |
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31.03.2021 |
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31.03.2022 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
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0,1 |
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45,5 |
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0,0 |
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122,8 |
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Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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0,1 |
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63,2 |
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0,1 |
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84,7 |
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Mio. EUR |
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In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren.
Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
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31.03.2021 |
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31.03.2022 |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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2,9 |
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8,8 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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94,0 |
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81,7 |
Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten |
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53,8 |
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85,1 |
Erhaltene Garantien |
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0,4 |
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2,0 |
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Mio. EUR |
Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (2020/21: 1,5 Mio. EUR) erfasst.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt 29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionäre verkauft. Zum 31. März 2022 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 327,0 Mio. EUR (2020/21: 204,2 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. EUR (2020/21: 0,9 Mio. EUR) erfasst.
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der quantitativen Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings before interest and taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE), Free Cash Flow, das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz und die Wertschöpfung je Mitarbeiter. Die konkreten Zielgrößen werden für EBIT und ROCE periodisch, nämlich jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Der Zielwert für das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz wurde sowohl für die Geschäftsjahre 2019/20, 2020/21 und 2021/22 für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbart. Die Ziele „Wertschöpfung je Mitarbeiter“ und „Free Cash Flow“ wurden für das Geschäftsjahr 2021/22 zusätzlich vereinbart. Die Berechnungsbasis der jeweiligen Zielgrößen ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, das heißt, Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2021/22 wurden erstens die Ausarbeitung von mehreren Alternativszenarien für beide Hochofenstandorte zur Reaktion auf den Dekarbonisierungsdruck und zweitens die Bearbeitung des Projekts „Trentino“ (Abgabe der Mehrheit am HBI-Werk Texas) bis zur entscheidungsreifen Vorlage an den Aufsichtsrat vereinbart.
Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner und Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage (mit einem Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts ohne Bonifikation, welcher vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt wird).
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer und Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA eine außerordentliche Zuzahlung in das beitragsorientierte Pensionssystem beschlossen. Die Zahlung an die Pensionskasse erfolgt in fünf jährlichen gleichen Raten, beginnend mit 31. März 2020.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2021/22 wie folgt zusammen:
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Lfd. Bezüge |
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Lfd. Bezüge |
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Summe |
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Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner |
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1,19 |
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2,95 |
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4,14 |
Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer |
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0,96 |
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1,90 |
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2,86 |
Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA |
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0,96 |
|
1,90 |
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2,86 |
Dipl.-Ing. Franz Rotter |
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0,96 |
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1,90 |
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2,86 |
Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA |
|
0,96 |
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1,90 |
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2,86 |
Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA |
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0,96 |
|
1,90 |
|
2,86 |
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2021/22 |
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5,99 |
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12,45 |
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18,44 |
2020/21 |
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5,70 |
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4,71 |
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10,41 |
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Mio. EUR |
In der oben angeführten Tabelle sind in den fixen Bezügen des Vorjahres Jubiläumsgeldzahlungen in Höhe von 0,04 Mio. EUR enthalten. Im Geschäftsjahr 2021/22 sind keine Jubiläumsgeldzahlungen angefallen. Weiters sind zusätzlich für Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen im Konzernabschluss folgende Service Costs (Personalaufwand) erfasst: Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA 0,52 Mio. EUR (2020/21: 0,41 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner 0,61 Mio. EUR (2020/21: 0,51 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2021/22 werden für die Vorstandsmitglieder mit beitragsorientierten Pensionsverträgen Zahlungen für laufende Pensionskassenbeiträge sowie – sofern relevant – Zahlungen für die oben beschriebene beitragsorientierte Zuzahlung im Konzernabschluss wie folgt berücksichtigt: Dipl.-Ing. Franz Rotter 0,61 Mio. EUR (2020/21: 0,60 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer 0,53 Mio. EUR (2020/21: 0,52 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA 0,71 Mio. EUR (2020/21: 0,70 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA 0,14 Mio. EUR (2020/21: 0,13 Mio. EUR); für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 1,56 Mio. EUR (2020/21: 1,54 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden im Rahmen der bestehenden Abfertigungsregelung für vier Vorstandsmitglieder Zahlungen an eine Vorsorgekasse in Höhe von insgesamt 0,12 Mio. EUR (2020/21: 0,08 Mio. EUR) geleistet.
Zum Bilanzstichtag waren 10,90 Mio. EUR (2020/21: 4,21 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Aufsichtsrat
Für die Geschäftsjahre 2005/06 bis 2020/21 war die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates in der Satzung der voestalpine AG abschließend festgelegt. Erstmalig mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2021/22 sieht § 15 der Satzung nunmehr vor, dass die Höhe der Vergütung sowie des Sitzungsgeldes der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder (= Kapitalvertreter) von der Hauptversammlung festgesetzt wird.
Den von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitgliedern steht weder eine Aufsichtsratsvergütung noch ein Sitzungsgeld zu.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 folgende Aufsichtsratsvergütung sowie Höhe des Sitzungsgeldes vorschlagen:
Vorsitzender |
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100.000 EUR |
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Stellvertreter des Vorsitzenden |
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75.000 EUR |
Mitglied |
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50.000 EUR |
Vorsitzender eines Ausschusses (sofern nicht AR-Vorsitzender) |
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25.000 EUR |
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Sitzungsgeld |
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500 EUR |
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung am 6. Juli 2022 beträgt die Aufsichtsratsvergütung (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt 0,53 Mio. EUR (2020/21: 0,18 Mio. EUR).
Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2021/22 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 6. Juli 2022 stattfindenden Hauptversammlung.
An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.