B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

      Auswirkungen neuer und geänderter Standards

      Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

      Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals angewandt:

      Standard

       

      Inhalt

       

      Inkrafttreten1

       

       

       

       

       

      IFRS 4, Änderung

       

      Versicherungsverträge – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

       

      1. Jänner 2021

      IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
      IFRS 4 und IFRS 16, Änderung

       

      IBOR Reform – Phase 2

       

      1. Jänner 2021

      IFRS 16, Änderung

       

      COVID-19-bezogene Mietkonzessionen

       

      1. April 2021

       

       

       

       

       

      1

      Die Standards sind gemäß EU-Endorsement für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

      Aus der Anwendung der genannten Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

      Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2021/22 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:

      Standard

       

      Inhalt

       

      Inkrafttreten laut IASB1

       

       

       

       

       

      IFRS 3, Änderung

       

      Verweis auf das Rahmenkonzept

       

      1. Jänner 2022

      IAS 16, Änderung

       

      Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

       

      1. Jänner 2022

      IAS 37, Änderung

       

      Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages

       

      1. Jänner 2022

      Diverse Standards, Änderung

       

      Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2018–2020)

       

      1. Jänner 2022

      IAS 1, Änderung

       

      Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

       

      1. Jänner 20232

      IFRS 17

       

      Versicherungsverträge

       

      1. Jänner 2023

      IAS 1, Änderung

       

      Angaben zu Rechnungslegungsmethoden

       

      1. Jänner 2023

      IAS 8, Änderung

       

      Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

       

      1. Jänner 2023

      IAS 12, Änderungen

       

      Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion

       

      1. Jänner 20232

      IFRS 17, Änderungen

       

      Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichszahlen

       

      1. Jänner 20232

      IFRS 10 und IAS 28, Änderung

       

      Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

       

      Durch IASB verschoben

       

       

       

       

       

      1

      Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

      2

      EU-Endorsement ausstehend.

      Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet.

      Konsolidierungsmethoden

      Die Jahresabschlüsse aller vollkonsolidierten Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften (assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) wurden bei Unwesentlichkeit die lokalen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie abweichende Bilanzstichtage (siehe dazu Anlage zum Anhang „Beteiligungen“) aus zeitlichen Gründen und Aufwand-Nutzen-Überlegungen beibehalten.

      Bei Erstkonsolidierungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit dem Marktwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Betrag der Anschaffungskosten, der das Nettovermögen übersteigt, wird als Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten niedriger als das Nettovermögen, so wird die Differenz erfolgswirksam in der Erwerbsperiode erfasst. Die auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven bzw. Lasten werden ebenfalls aufgedeckt.

      Alle konzerninternen Zwischenergebnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden eliminiert.

      Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations)

      Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Eine Veräußerungsgruppe wird als nicht fortgeführte Aktivitäten (aufgegebener Geschäftsbereich, discontinued operations) eingestuft, sobald der Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Unternehmensbestandteil einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig darstellt.

      Die Bewertung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die Ermittlung des Fair Values abzüglich der Veräußerungskosten unterliegt Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten verbunden sein können.

      Der Bilanzausweis erfolgt nach Konsolidierung gesondert in den Zeilen „Vermögenswerte aus nicht fortgeführten Aktivitäten“ und „Verbindlichkeiten aus nicht fortgeführten Aktivitäten“. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht fortgeführte Aktivitäten separat von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen, wobei das Vorjahr entsprechend angepasst wird. Der Ausweis nicht fortgeführter Aktivitäten in der Kapitalflussrechnung erfolgt als davon-Vermerk.

      Weitere Erläuterungen finden sich unter Punkt C. Konsolidierungskreis – Nicht fortgeführte Aktivitäten. Alle anderen Anhangangaben enthalten Beträge von fortzuführenden Aktivitäten, sofern nichts anderes angegeben ist.

      Währungsumrechnung

      Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei sämtlichen Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

      Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungs­umrechnungs­differenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.

      In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremd­währungs­trans­aktionen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. -verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

      Die Wechselkurse von wesentlichen Währungen (laut EZB-Fixing) haben sich wie folgt entwickelt:

       

       

      USD

       

      GBP

       

      BRL

       

      SEK

       

      SGD

       

      CNY

       

      PLN

      Stichtagskurs

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.03.2021

       

      1,1725

       

      0,8521

       

      6,7409

       

      10,2383

       

      1,5768

       

      7,6812

       

      4,6508

      31.03.2022

       

      1,1101

       

      0,8460

       

      5,3009

       

      10,3370

       

      1,5028

       

      7,0403

       

      4,6531

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Jahresdurchschnittskurs

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      2020/21

       

      1,1675

       

      0,8927

       

      6,3121

       

      10,3490

       

      1,5935

       

      7,9030

       

      4,4981

      2021/22

       

      1,1623

       

      0,8504

       

      6,1985

       

      10,2354

       

      1,5673

       

      7,4592

       

      4,5842

      Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

      Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.

      Auswirkungen Ukraine-Krieg

      Die letzten Wochen des Geschäftsjahres 2021/22 wurden durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundenen und zum Teil noch immer nicht vollständig absehbaren menschlichen, sozialen, geopolitischen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen geprägt. Die voestalpine AG hat die sich abzeichnende Verschlechterung der Lage in der Ukraine seit Längerem aufmerksam beobachtet und frühzeitig mit der Vorbereitung von Notfallmaßnahmen begonnen.

      Der voestalpine-Konzern verfügt über keine wesentlichen Vermögenswerte in der Ukraine und in Russland. Die Ukraine stellt einen bedeutsamen Erzpellets-Lieferanten dar, allerdings gab es bis zum Aufstellungszeitpunkt keine Rückgänge der bestellten Mengen.

      Um die Versorgung der Produktionswerke (insbesondere die Stahlwerke in Österreich) mit relevanten Rohstoffen und Energien (wie z. B. Erz, Erzpellets, PCI-Kohle, Legierungen, Gas) weiterhin sicherzustellen, wurden alternative Bezugsquellen und Transportwege identifiziert und aktiviert. Zusätzlich wurden insbesondere bei den Rohstoffen Erz und Kohle Lagerbestände aufgebaut, wodurch sich Reichweiten bis in den Herbst 2022 ergeben. Der voestalpine-Konzern verbraucht an seinen österreichischen Standorten rund sechs Terawattstunden (TWh) Erdgas im Jahr und verfügt seit dem Geschäftsjahr 2022/23 über eine Gasspeicherkapazität von einer Terawattstunde (TWh). Mit der Einspeicherung in den Gasspeicher wurde bereits begonnen. Zusätzlich konnte für das 2. Quartal des Geschäftsjahres 2022/23 ein Vertrag über die Lieferung von nicht russischem LNG-Gas zu Marktpreisen abgeschlossen werden. Die Produktion an den betroffenen voestalpine-Standorten läuft zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach Plan.

      Entwicklungen in der Erdgasversorgung werden laufend beobachtet. Zum Zeitpunkt der Bericht­erstellung wird Erdgas zwar wie geplant geliefert, jedoch steigt der Druck auf ein EU-Embargo russischer Energie. Ein Erdgas-Stopp, der auch von russischer Seite bzw. durch eine Zerstörung von Versorgungsleitungen ausgelöst werden kann, würde aufgrund der engmaschigen Verflechtung von Wertschöpfungsketten und Energieströmen voraussichtlich zu massiven Einschränkungen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum mit schwer abschätzbaren Gesamtfolgen führen. Als großer Erdgasverbraucher wurden für den Energielenkungsfall Notfallfahrweisen vorbereitet, um die Produktion auf einem Mindestmaß aufrechtzuerhalten bzw. im etwaigen Ernstfall Anlagenschäden zu vermeiden. Aufgrund der zusätzlichen Rolle als Fernwärmeversorger in Österreich hat der voestalpine-Konzern auch eine Bedeutung bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Grundversorgung, die bei einer etwaigen Erdgaszuteilung zu berücksichtigen ist. Gesamtlage sowie Entwicklungen werden laufend beobachtet und bewertet, um bei Bedarf schnellstmöglich erforderliche Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Um auf alle Szenarien gut vorbereitet zu sein, besteht im voestalpine-Konzern auch ein permanenter Austausch mit den zuständigen Behörden.

      Entwicklungen bzw. Folgewirkungen eines möglichen EU-Embargos auf russische Erdöllieferungen werden ebenfalls laufend beobachtet und bewertet, für unsere Produktionswerke stellt Erdöl eine untergeordnete Rolle in der Energieversorgung dar.

      Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

      Der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen wurde und wird weiterhin durch das konzernale Krisenmanagement mit Teams auf drei Entscheidungsebenen (Konzern, Divisionen, Gesellschaften) bestmöglich entgegengewirkt. Die Beibehaltung bzw. situative Anpassung der bereits zu Beginn der Pandemie eingeleiteten Maßnahmen (wie z. B. regelmäßiger Informationsaustausch mit wesentlichen Kunden und Lieferanten, an die vorherrschenden Lieferketten angepasste Produktionsaktivitäten, Sicherung der Liquidität) haben auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zur bestmöglichen Stabilität der Organisation beigetragen. Entwicklungen zur Pandemie werden weiterhin laufend beobachtet. Angewandte Notfall- und Krisenpläne sowie festgelegte Maßnahmen werden regelmäßig bewertet und im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.

      Das Geschäftsjahr 2021/22 war weltweit und gesamtwirtschaftlich durch Nachholeffekte im Zuge der Erholung aus der COVID-19-Krise geprägt. Das konjunkturelle Klima hat sich im Verlauf der Berichtsperiode auf hohem Niveau stabilisiert. Der voestalpine-Konzern konnte in diesem Umfeld an den positiven Aufwärtstrend anknüpfen, wodurch in fast allen Geschäftsbereichen eine deutliche Erholung spürbar ist. Lediglich im Bereich Automotive Components kommt es insbesondere durch Verwerfungen in den Lieferketten – im Bereich von Halbleiter-Elektrobauteilen sowie Kabelbäumen – zu einer verhalteneren Performance.

      Es bestehen keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für den voestalpine-Konzern. Zum 31. März 2022 verfügt der Konzern über ein Eigenkapital von 7.069,3 Mio. EUR. Weiters weist der Konzern eine sehr positive Liquiditätssituation (siehe dazu Konzern-Kapitalflussrechnung) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 842,8 Mio. EUR auf.

      Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden in zukünftigen Perioden führen können:

      • Werthaltigkeit von Vermögenswerten

        Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Firmenwerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Impairmenttests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse, den Abzinsungssatz oder Fair Values abzüglich der Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte, zugrunde gelegt. Es wird eine Sensitivitätsanalyse für Abzinsungssatz und Mittelüberschüsse dargestellt (vergleiche dazu Punkt 11. Wertminderungen und Wertaufholungen). Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten des zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuell­sten Unternehmensplans. Vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, sowie die Punkte 9. Sachanlagen, 10. Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte und 11. Wertminderungen und Wertaufholungen.

      • Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten

        Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen. Vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Finanzinstrumente, sowie Punkt 24. Finanzinstrumente.

      • Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen und des Diskontsatzes

        Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten wird eine Einschätzung der Vertragslaufzeit je Leasingvertrag und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes getroffen. Die eingeschätzte Vertragslaufzeit basiert auf der unkündbaren Laufzeit des Leasingvertrags. Leasingperioden, für die Kündigungs- und bzw. oder Verlängerungsoptionen bestehen, werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn deren Nichtausübung (bei Kündigungs­optionen) bzw. deren Ausübung (bei Verlängerungsoptionen) als hinreichend sicher eingeschätzt wird. Dies bedarf einer Ermessensentscheidung durch das Unternehmen. Es finden dabei sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung darstellen, Berücksichtigung. Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt eine Neubeurteilung der Laufzeit, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände innerhalb der Kontrolle des Unternehmens eintritt, die sich auf die Ausübung oder Nichtausübung der Option auswirkt.

        Als Diskontierungszinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als laufzeitabhängiger risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Währung und der Bonität des Unternehmens bestimmt. Dies bedarf einer Schätzung, wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z. B. Tochterunternehmen, die keine Finanzierungstransaktionen abschließen) oder wenn diese angepasst werden müssen, um die Konditionen und Bedingungen des Leasingvertrags abzubilden (z. B. Berücksichtigung der Tilgungsstruktur).

      • Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben

        Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Fair Values der identifizierten Vermögenswerte, Schulden und möglicher bedingter Gegen­leistungen erforderlich. Es werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbs­zeitpunkt herangezogen. Beizulegende Zeitwerte von Gebäuden und Grundstücken werden im Regelfall von externen Experten oder Experten im Konzern festgestellt. Immaterielle Vermögenswerte werden nach Art des Vermögenswerts und Verfügbarkeit der Informationen anhand geeigneter Bewertungsmethoden bewertet. Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows sowie mit den verwendeten Abzinsungssätzen verbunden.

        Informationen zu im Berichtszeitraum stattgefundenen Erwerben sind unter Punkt D. Unternehmenserwerbe und sonstige Zugänge zum Konsolidierungskreis angeführt.

      • Sonstige Rückstellungen

        Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst. Details zu Rückstellungen sind Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Sonstige Rückstellungen, sowie Punkt 19. Rückstellungen zu entnehmen.

      • Ertragsteuern

        Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt. Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Ansatz und Bewertung der tatsächlichen und latenten Steuern unterliegen zahlreichen Unsicherheiten.

        Aufgrund der internationalen Tätigkeit des voestalpine-Konzerns unterliegt dieser unterschiedlichen steuerlichen Regelungen in den jeweils einschlägigen Steuerjurisdiktionen. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Regelungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Da unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen als Ergebnis von Betriebsprüfungen zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen können, werden sie basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen.

        Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der es wahrscheinlich ist, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen Differenzen bzw. die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Diese Beurteilung erfordert Annahmen über künftige steuerliche Ergebnisse und unterliegt daher Unsicherheiten. Sie erfolgt auf der Grundlage der Planung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Änderungen der künftigen zu versteuernden Ergebnisse können zu einer Abnahme oder zu einem Anstieg der aktiven latenten Steuern führen.

        Weitere Informationen sind Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Ertragsteuern, sowie den Punkten 8. Ertragsteuern und 13. Latente Steuern zu entnehmen.

      • Rechtliche Risiken

        Der voestalpine-Konzern ist als international tätiges Unternehmen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Die Ergebnisse gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht vorhersagbar und können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen. Um mögliche Verpflichtungen verlässlich zu schätzen, werden die zugrunde liegenden Informationen und Annahmen fortlaufend durch das Unternehmen geprüft und für eine weitere Beurteilung interne als auch externe Rechtsberater eingesetzt. Für wahrscheinliche gegenwärtige Verpflichtungen einschließlich der zuverlässig geschätzten Rechtsberatungskosten werden Rückstellungen gebildet. Ist der zukünftige Nutzenabfluss nicht wahrscheinlich oder steht die Bestätigung der Ereignisse nicht unter der Kontrolle des Unternehmens, wird die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erwogen.

        Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

      • Auswirkungen Klima- und Energiepolitik – Dekarbonisierungsstrategie

        Der voestalpine-Konzern hat mit „greentec steel“ einen ambitionierten Stufenplan zur Klimaneutralität bis 2050 auf Grundlage der Ziele des „Paris-Abkommens“ der Vereinten Nationen sowie des dem EU-Emissionshandelssystem zugrunde liegenden Pfads mit demselben Zeithorizont entwickelt. Zusätzlich soll künftig die wissenschaftlich fundierte Kompatibilität von greentec steel mit den globalen Klimazielen etwa auf Basis der Science Based Targets initiative (SBTi) nachgewiesen werden.

        greentec steel sieht im ersten Schritt ab 2027 die Elektrifizierung – den schrittweisen Ersatz der fossilen Hochofenroute durch grünstrombasierte Elektroöfen – vor. Der Aufsichtsrat der voestalpine AG hat im März 2022 die ersten Umsetzungsschritte im Volumen eines dreistelligen Millionenbetrags genehmigt. Die Freimachung der notwendigen Baufelder und infrastrukturelle Umbau­arbeiten können somit umgehend beginnen. Im Frühjahr 2023 wird der Aufsichtsrat über die finale Investitionsfreigabe für die beiden Elektrolichtbogenöfen entscheiden, sodass 2024 mit dem Bau der Aggregate begonnen werden könnte. Ein dafür erforderlicher Meilenstein ist die Inbetriebnahme einer 220-kV-Stromleitung in Linz bis spätestens Ende 2026.

        Durch den langfristigen Umstieg auf eine völlig wasserstoffbasierte Stahlerzeugung bis 2050 wird eine CO2-neutrale Produktion angestrebt. Dazu laufen bereits Forschungs- und Entwicklungspro­jekte mit industriellen und wissenschaftlichen Partnern, unter anderem die Wasserstoffpilotanlage „H2FUTURE“ am Standort Linz, die Versuchsanlage „SuSteel“ (Sustainable Steelmaking) in Donawitz zur nachhaltigen Stahlherstellung und das ebenfalls dort betriebene Projekt „Hyfor“ (Hydrogen-Based Fine-Ore Reduction) zur Reduktion von ultrafeinen Eisenerzen mittels Wasserstoff.

        Für prozessbedingt energieintensive Unternehmen wie die voestalpine ist neben eigenen Innovationen der politische Rahmen entscheidend. Kernfaktoren sind die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien (Strom, Wasserstoff) mit höchster Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen, abgestimmt auf die jeweiligen Transformationsschritte, die Unterstützung bei Investitions- und Betriebskosten sowie die Gewährleistung eines Carbon-Leakage-Schutzes vor Standortverlagerung aus der EU in andere Regionen mit weniger rigiden Klimaschutzvorgaben.

        Da die Stahlindustrie als Branche mit hohem Carbon-Leakage-Risiko gilt, sah die EU-Emissionshandelsrichtlinie ursprünglich eine 100%ige Freizuteilung mit Zertifikaten für jene 10 % der Anlagen vor, welche die Benchmarkwerte erfüllen. Tatsächlich muss die voestalpine aktuell für rund ein Drittel der Gesamtemissionen zukaufen.

        Die unter „Fit for 55“ zusammengefassten Pläne der EU-Kommission (minus 55 % CO2-Emissionen bis 2030) sehen sowohl bei der Revision der Emissionshandelsrichtlinie als auch mit einem parallel geplanten CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) unter anderem für die Stahlindustrie einen Paradigmenwechsel (Auslaufen der Freizuteilung, Verringerung der Gesamtzertifikatemenge und damit signifikant höheren Zukaufsbedarf für die EU-Stahl­industrie) vor.

        Eine Quantifizierung der Effekte ist aktuell nur eingeschränkt möglich, weil die Diskussionen im Trilog (Parlament, Kommission, Rat) noch im Laufen sind und außer Vorschlägen der Kommission und (verschärften) Plänen des Umweltausschusses (ENVI) keine Informationen vorliegen, aus welchen verlässliche Planungsprämissen abgeleitet werden könnten.

        In den Impairmenttests wurden die Auswirkungen – soweit zum jetzigen Zeitpunkt einschätzbar – berücksichtigt. Einerseits sind in der 5-Jahres-Mittelfristplanung bereits die Investitionen in Höhe von rund 1 Mrd. EUR für den ersten Schritt der Elektrifizierung enthalten und andererseits wurden Preissteigerungen zum heurigen, bereits schon hohen Preisniveau von mehr als 50 % bei den Emissions­zertifikaten hinterlegt. In diesem Zusammenhang wird größtenteils eine Weitergabefähigkeit der höheren Kosten angenommen.

        Zu all den beschriebenen Themen sind wesentliche politische Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene derzeit noch ausständig bzw. in Diskussion. Damit sind für die voestalpine – insbesondere auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher energie- und transformationspolitischer Niveaus in den Mitgliedstaaten der EU – naturgemäß Risiken verbunden. Aus heutiger Sicht würde der Wegfall der Zuteilung von Gratis-Emissionszertifikaten, soweit nicht durch andere Gegensteuerungsmaßnahmen wenigstens teilweise kompensiert, den wesentlichsten wertreduzierenden Effekt nach sich ziehen.

        Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es keine Wertminderungsbedarfe aufgrund klimabezogener Risiken. Die Erwartungen in diesem Zusammenhang wurden in der Mittelfristplanung anhand der zum Stichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt.

      Ertragsrealisierung

      Im voestalpine-Konzern werden Umsatzerlöse realisiert, wenn ein Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Zur Art der Dienstleistungen und Güter in den verschiedenen Geschäftsbereichen wird auf die Erläuterungen in Punkt 2. Geschäftssegmente verwiesen.

      In der Regel erfolgt die Umsatzrealisierung im Zeitpunkt der Lieferung der Güter unter Berücksichtigung der vereinbarten Vertragsgrundlagen. Im Allgemeinen ist dies der Zeitpunkt des Übergangs von Chancen und Risiken nach Maßgabe der vereinbarten Incoterms. Die Zahlungsbedingungen sehen dabei typischerweise Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen vor.

      Der Transaktionspreis entspricht der vertraglich vereinbarten Gegenleistung unter Berücksichtigung etwaiger variabler Bestandteile. Variable Gegenleistungen werden nur erfasst, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es künftig nicht zu einer wesentlichen Rücknahme der Umsatzerlöse kommt.

      Bei Serienprodukten, welche die Erlöserfassungskriterien des IFRS 15.35 (c) erfüllen, kommt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zur Anwendung. Hierbei handelt es sich vor allem um Produkte der Bereiche Automotive und Luftfahrt, die keine alternative Verwendungsmöglichkeit aufweisen, da sie konkret für einen Kunden anhand dessen spezifischer Anforderungen entwickelt und produziert werden und somit in der Regel für keinen anderen Zweck verwendet werden dürfen oder bei deren alternativer Verwendung ein wesentlicher Verlust eintreten würde. Für die in Produktion befindlichen Bauteile sowie für fertige Produkte besteht überdies ein rechtlich bzw. vertraglich durchsetzbarer Anspruch auf Kostenabgeltung inklusive einer angemessenen Marge, falls der Vertrag ohne Verschulden der Gesellschaft beendet wird.

      Bei der zeitraumbezogenen Ertragsrealisierung erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel anteilig auf Basis des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Diese Methode spiegelt den Leistungsfortschritt am verlässlichsten wider. Erwartete Verluste aus einem Vertrag werden sofort realisiert. Die Zahlungsströme erfolgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die Zahlungsbedingungen sehen dabei typischerweise Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen vor.

      Ansprüche des voestalpine-Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen werden als Vertragsvermögenswerte unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten betreffen vor allem von Kunden erhaltene Anzahlungen für noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen.

      Investitionszuschüsse werden passiviert und über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes aufgelöst. Kostenzuschüsse werden periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen vereinnahmt. In der Berichtsperiode werden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 34,5 Mio. EUR (2020/21: 138,0 Mio. EUR) für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie arbeitsmarktfördernde Maßnahmen erfolgswirksam erfasst.

      Aufwandsrealisierung

      Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Im Geschäftsjahr 2021/22 betragen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 173,9 Mio. EUR (2020/21: 153,3 Mio. EUR).

      Sachanlagen

      Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.

      Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Sachanlagen beinhalten Einzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und bei qualifizierten Vermögenswerten auch Fremdkapitalkosten. Als Anfangszeitpunkt der Aktivierung gilt jener Tag, ab dem Ausgaben für den Vermögenswert sowie Fremdkapitalkosten anfallen und die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf bereitzustellen.

      Die Abschreibungen werden über die erwartete Nutzungsdauer linear erfolgsmindernd erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Abschreibungssätze je Anlagenkategorie stellen sich wie folgt dar:

      Gebäude

       

      2,0 – 20,0 %

      Technische Anlagen und Maschinen

       

      3,3 – 25,0 %

      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

       

      5,0 – 20,0 %

      Leasing

      Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 erfüllt ist. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Ist ein Eigentumsübergang vorgesehen oder ist die Ausübung einer Kaufoption hinreichend sicher, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht auf Wertminderung geprüft.

      Es werden überwiegend folgende Abschreibungsdauern für Nutzungsrechte angewendet:

      Nutzungsrechte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

       

      13 – 600 Monate

      Nutzungsrechte für Technische Anlagen und Maschinen

       

      13 – 72 Monate

      Nutzungsrechte für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

       

      13 – 96 Monate

      Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz bewertet, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.

      Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die entsprechenden Zinsaufwendungen sind in den Finanzaufwendungen enthalten. Es erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit, wenn sich z. B. künftige Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern oder wenn sich die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Die Neubewertung führt in der Regel zu einer erfolgsneutralen Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

      In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanz­investition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasing­verbindlichkeiten in den Finanzverbindlichkeiten aus.

      Das Wahlrecht, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte über geringem Wert kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird ausgeübt. Vermögenswerte von geringem Wert sind im voestalpine-Konzern jene Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5.000 EUR.

      Bei Verträgen, die neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen (davon ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude).

      IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

      Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.

      Firmenwerte

      Alle Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Firmenwerte entstehen bei Erwerben von Tochterunternehmen sowie Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

      Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairmenttest unterzogen. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet der ausgewiesene Buchwert auch den Buchwert des Firmenwerts.

      Negative Firmenwerte (Badwill) aus Unternehmenserwerben werden sofort erfolgswirksam erfasst.

      Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen wird der darauf entfallende Firmenwert auf der Grundlage der relativen Werte nach IAS 36.86 bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes berücksichtigt.

      Andere immaterielle Vermögenswerte

      Forschungsaufwendungen zur Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.57 werden Entwicklungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen aktiviert. Somit wird eine Aktivierung von angefallenen Aufwendungen nicht nachgeholt, wenn sämtliche der oben genannten Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Aufwendungen für selbst erstellte Firmenwerte und Marken werden sofort erfolgswirksam erfasst.

      Andere immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses stellt der zum Erwerbsstichtag beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten dar. Die Abschreibungen werden erfolgsmindernd linear über die erwartete Nutzungsdauer erfasst. Die maximalen Nutzungsdauern auf Basis bisheriger Transaktionen betragen:

      Auftragsstand

       

      1 Jahr

      Kundenbeziehungen

       

      15 Jahre

      Technologie

       

      10 Jahre

      Software

       

      10 Jahre

      Impairmenttest von Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit und ohne Firmenwert sowie sonstigen Vermögenswerten

      Zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zumindest einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairment­test unterzogen. Alle anderen Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf eine Wertminderung dahingehend überprüft. Die Durchführung des Impairmenttests erfolgt in der Regel nach dem Value-in-Use-Konzept.

      Für Zwecke des Impairmenttests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cashflows generiert, zusammengefasst (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Firmenwerte werden jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass diese Nutzen aus Synergien aus dem betreffenden Unternehmenserwerb ziehen, und es muss sich um die niedrigste Ebene handeln, auf der der jeweilige Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

      Der Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Fair Value abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Wertminderungsaufwendungen bei zahlungs­mittel­generierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welchen Firmenwerte zugeordnet sind, verringern vorrangig den Buchwert des Firmenwerts. Darüber hinausgehende Wertminderungsaufwendungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, wobei die Nettoveräußerungspreise der einzelnen Vermögenswerte die Untergrenze darstellen. Sofern der Impairmenttest für Firmenwerte für eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt wird und sich daraus eine Wertminderung ergibt, werden zusätzlich die einzelnen enthaltenen zahlungs­mittel­generierenden Einheiten auf Wertminderung überprüft und auf dieser Ebene zuerst eine etwaige Wertminderung von Vermögenswerten erfasst, um in der Folge eine erneute Überprüfung auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorzunehmen.

      Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögens­wert, eine zahlungs­mittel­generierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (mit Ausnahme von Firmenwerten) in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte, ist der erzielbare Betrag zu schätzen, auf welchen in Folge zuzuschreiben ist (Wertaufholung). Siehe dazu Punkt 11. Wertminderungen und Wertaufholungen.

      Finanzinstrumente

      IFRS 9 enthält drei Bewertungskategorien, welche grundsätzlich – bis auf vereinzelte Wahlrechte – als Pflichtkategorien zu sehen sind:

      • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Amortized Cost, AC)
      • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI)
      • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL)

      Die Bewertung zum FVOCI findet im voestalpine-Konzern derzeit keine Anwendung.

      Andere Finanzanlagen

      Die anderen Finanzanlagen enthalten langfristige Forderungen und Ausleihungen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Gehaltene Eigenkapitalinstrumente (insbesondere Beteiligungen) werden zum FVTPL bewertet, da das Wahlrecht zur Bewertung zum FVOCI nicht angewendet wurde.

      Alle übrigen lang- und kurzfristigen Finanzanlagen (insbesondere Wertpapiere) sind zwingend zum FVTPL zu bewerten, da diese entweder zu einem auf aktiven Kauf und Verkauf gerichteten Geschäftsmodell gehören oder das Zahlungsstromkriterium (Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen) nicht erfüllen.

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird zum Großteil durch den Abschluss von Kreditversicherungen Rechnung getragen. Nicht bzw. niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Barwert angesetzt. Verkaufte Forderungen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 9 ausgebucht (siehe Punkt 29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften).

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum Verkauf im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung bestimmt sind, werden aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsmodell „Verkaufen“ zum FVTPL bewertet.

      Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

      Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks zusammen und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

      Wertberichtigungen

      Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und für Vertragsvermögenswerte sind im voestalpine-Konzern Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste berücksichtigt (Portfoliowertberichtigung, „Stufe 1“ und „Stufe 2“). Der Konzern macht von der vereinfachten Vorgehensweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Gebrauch, wonach für diese finanziellen Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen die Bemessung der Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfolgen hat.

      Als Grundlage für die geschätzten erwarteten Kreditausfälle dienen Erfahrungswerte von tatsächlichen historischen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre. Dabei werden Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen und der Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen berücksichtigt. Aufgrund der bestehenden Kreditversicherungen und einem durch sehr gute bis gute Bonität dominierten und diversifizierten Kundenportfolio besteht keine signifikante Konzentration von Ausfallsrisiken. Für Forderungen mit beeinträchtigter Bonität („Stufe 3“) werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zusätzliche Informationen zu den Wertberichtigungen sind in Punkt 24. Finanzinstrumente enthalten.

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden im voestalpine-Konzern nur zu Sicherungszwecken für Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Auf einen Teil davon findet Hedge Accounting im Sinne des IFRS 9 Anwendung. Dementsprechend werden Gewinne und Verluste bedingt durch Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis (für den effektiven Teil eines Cashflow-Hedges) abgebildet. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen dargestellt. Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

      Bei den derivativen Geschäften erfolgt täglich eine Bewertung nach der „Mark to Market“-Methode. Dabei wird jener Wert ermittelt, der erzielt werden würde, wenn das Sicherungs­geschäft glattgestellt wird (Liquidationsmethode). Eingangsgrößen für die Berechnung der Marktwerte sind am Markt beobachtbare Währungs- und Rohstoffkurse sowie Zinssätze. Basierend auf den Eingangsgrößen wird unter Einsatz allgemein anerkannter finanzmathematischer Formeln der Marktwert errechnet.

      Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Sicherungsgeschäften werden wie folgt behandelt:

      • Ist der abzusichernde Vermögenswert oder Schuldposten bereits in der Bilanz angesetzt oder wird eine bilanzunwirksame Verpflichtung abgesichert, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Gleichzeitig erfolgt der Wertansatz des gesicherten Postens unabhängig von dessen grundsätzlicher Bewertungs­methode ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Daraus entstehende unrealisierte Gewinne und Verluste werden mit den unrealisierten Ergebnissen aus dem Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet, sodass in Summe gesehen nur der nicht effektive Teil des Sicherungsgeschäftes in das Periodenergebnis einfließt (Fair Value-Hedges).
      • Wird eine geplante künftige Transaktion gesichert, erfolgt die Erfassung des effektiven Teils der bis zum Bilanzstichtag angesammelten unrealisierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis. Ineffektive Teile werden erfolgswirksam erfasst. Entsteht bei Ausführung der Transaktion ein nicht finanzieller Vermögenswert oder ein Schuldposten in der Bilanz, wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag bei Ermittlung des Wertansatzes dieses Postens berücksichtigt. Anderenfalls wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag nach Maßgabe der Erfolgswirksamkeit der geplanten künftigen Transaktion oder der bestehenden Verpflichtung erfolgswirksam verrechnet (Cashflow-Hedges).

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

      Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivateverbindlichkeiten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

      Sonstige Unternehmensanteile

      Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen, welche in diesem Konzernabschluss nicht vollkonsolidiert oder nach der Equity-Methode einbezogen sind, werden unter den anderen Finanzanlagen und sonstigen Unternehmensanteilen ausgewiesen. Die Bewertung dieser sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

      Ertragsteuern

      Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt.

      In Übereinstimmung mit IAS 12 werden alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern erfasst. Latente Steuern für Verlustvorträge werden in jener Höhe aktiviert, als ausreichende zu versteuernde (passive) temporäre Buchwertdifferenzen bestehen oder aufgrund von Planungsrechnungen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die Verlustvorträge verrechnet werden können.

      Latente Steuern aufgrund von Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 und IAS 12.44 grundsätzlich nicht angesetzt. Für geplante Dividenden, die der Quellensteuer unterliegen, werden passive Latenzen gebildet.

      Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn diese gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und ein Anspruch auf Verrechnung gegeben ist.

      Vorräte

      Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. In Ausnahmefällen können für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Einklang mit IAS 2.32 die Wiederbeschaffungskosten die Bewertungsgrundlage sein.

      Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für gleichartige Vorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bzw. nach einem ähnlichen Verfahren. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten und alle anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.

      Emissionszertifikate

      Gratiszertifikate werden aufgrund der unentgeltlichen Zuteilung über die gesamte Behaltedauer mit Anschaffungskosten von null bewertet. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten im kurzfristigen Vermögen erfasst und zum Bilanzstichtag zum Fair Value bewertet (jedoch mit den Anschaffungskosten begrenzt).

      In den sonstigen Rückstellungen sind im Fall der Unterallokation Vorsorgen für CO2-Emissionszertifikate enthalten. Die Bewertung erfolgt mit dem Stichtagskurs (bzw. dem Buchwert) der dafür vorgesehenen Zertifikate.

      Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

      Die Pensionen und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Jubiläumsgelder und werden entsprechend IAS 19 nach der Barwertmethode („projected unit credit method“) bewertet.

      Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden im Jahr ihrer Entstehung ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden sofort erfolgswirksam erfasst.

      Abfertigungsverpflichtungen

      Arbeitnehmer von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Diese Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.

      Beitragsorientierte Pensionspläne

      Nach der Einzahlung des Beitrages in die verwaltende Pensionskasse bzw. Versicherung treffen das Unternehmen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen keine weiteren Verpflichtungen.

      Leistungsorientierte Pensionspläne

      Im Rahmen von leistungsorientierten Pensionsplänen garantiert das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine bestimmte Pensionshöhe. Die Pensionszahlung beginnt nach der Pensionierung (bzw. Berufsunfähigkeit oder Tod) und endet bei Ableben des ehemaligen Arbeitnehmers (bzw. seiner Hinterbliebenen). Witwen- und Witwerpensionen (in Höhe von 50 % – 75 % der Eigenpension) werden an überlebende Ehegatten bis zu deren Ableben oder Wiederverheiratung geleistet. Waisenrenten (in Höhe von 10 % – 20 % der Eigenpension) werden bis Vollendung der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr, an unterhaltspflichtige Kinder ausgezahlt.

      Demzufolge ist das Langlebigkeitsrisiko das wesentlichste Risiko in den leistungsorientierten Pensionsplänen im Konzern. Den Bewertungen werden die jeweils aktuellsten Sterbetafeln zugrunde gelegt. Bei einer 10%igen relativen Verringerung bzw. Erhöhung der Sterblichkeit verändert sich bei den Pensionen die DBO zum Stichtag um +3,8 % bzw. –3,4 %. Andere Risiken wie etwa die Teuerung medizinischer Leistungen beeinflussen den Umfang der Verpflichtung nicht materiell.

      Bei den Pensionsverpflichtungen im Konzern handelt es sich fast ausschließlich um bereits unverfallbare Anwartschaften.

      Österreich

      Die Pensionshöhe wird nach einem bestimmten Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre oder einem fix valorisierten Betrag pro Dienstjahr berechnet. Der überwiegende Teil der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen ist an eine Pensionskasse ausgelagert, wobei das Unternehmen die Verpflichtung zur Begleichung allfälliger Unterdeckungen trägt.

      Deutschland

      In Deutschland existieren verschiedene Pensionsordnungen, deren Leistungsordnungen sich folgendermaßen darstellen lassen:

      • ein bestimmter Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre
      • ein mit den Dienstjahren steigender Prozentsatz einer vereinbarten Zielpensionshöhe
      • eine fix vereinbarte Rentenhöhe
      • für jedes Dienstjahr ein fix valorisierter Betrag in Relation zum durchschnittlichen Gehalt im Unternehmen
      • ein fix valorisierter Betrag pro Dienstjahr

      Ein kleiner Teil der Pensionen wird über Versicherungen finanziert, wobei die Verpflichtungen selbst in den Unternehmen verbleiben.

      Die Bewertung des Sozialkapitals erfolgt in den Ländern mit wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen auf Basis der nachstehenden Parameter:

       

       

      2020/21

       

      2021/22

       

       

       

       

       

      Zinssatz (%)

       

      0,80

       

      1,90

      Lohn-/Gehaltserhöhungen (%)1

       

      3,00

       

      3,50

      Pensionserhöhungen (%)1

       

      2,00

       

      2,00

       

       

       

       

       

      Pensionsalter Männer/Frauen

       

       

       

       

      Österreich

       

      max. 62 Jahre

       

      max. 62 Jahre

      Deutschland

       

      63 – 67 Jahre

       

      63 – 67 Jahre

       

       

       

       

       

      Sterbetafeln

       

       

       

       

      Österreich

       

      AVÖ 2018-P

       

      AVÖ 2018-P

      Deutschland

       

      Heubeck-Richttafeln 2018 G

       

      Heubeck-Richttafeln 2018 G

       

       

       

       

       

      1

      Ansatz nur für gehaltsabhängige bzw. wertgesicherte Zusagen.

      Aus dem Sozialkapital resultierende Nettozinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.

      Jubiläumsgeldverpflichtungen

      In den meisten österreichischen Konzerngesellschaften haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung eines Jubiläumsgeldes, der entweder auf einer kollektivvertraglichen oder einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung nach Erreichen des jeweiligen Dienstjubiläums und diese beträgt – in der Regel – je nach Dauer der Dienstzeit zwischen einem und drei Monatsbezügen.

      Sonstige Rückstellungen

      Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst.

      Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

      Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

      Eventualverbindlichkeiten

      Eventualverbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, für die der Abfluss von Ressourcen zur Regulierung der Verbindlichkeit unwahrscheinlich ist, oder mögliche Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, deren Existenz oder Nichtexistenz von weniger sicheren zukünftigen Ereignissen abhängt, welche nicht unter der vollständigen Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn in äußerst seltenen Fällen eine bestehende Schuld nicht in der Bilanz als Rückstellung angesetzt werden kann, weil keine verlässliche Schätzung der Schuld möglich ist, ist ebenfalls eine Eventualverbindlichkeit zu erfassen.

      Hinsichtlich möglicher Verpflichtungen weisen wir darauf hin, dass gemäß IAS 37.92 Angaben zu Eventualverbindlichkeiten dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in den österreichischen Konzerngesellschaften basiert auf der Verwendung eines Teils der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen mehrerer Geschäftsjahre. Erstmals im Geschäftsjahr 2000/01 erhielten die Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine um 1 % geringere Lohn- und Gehaltserhöhung Aktien der voestalpine AG.

      In den Geschäftsjahren 2002/03, 2003/04, 2005/06, 2007/08, 2008/09, 2014/15 und 2018/19 wurden jeweils zusätzlich zu den bis dahin vereinbarten Beiträgen zwischen 0,3 %-Punkte und 0,5 %-Punkte der Kollektivvertragserhöhungen für die Beteiligung der Mitarbeiter an der voestalpine AG verwendet. Die tatsächliche Höhe der Beiträge ergibt sich aus den ermittelten Beiträgen auf Basis der Kollektivverträge zum 1. November 2002, 2003, 2005, 2007, 2008, 2014 bzw. 2018 sowie unter Anwendung einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um 3,5 %. In den Geschäftsjahren 2012/13, 2013/14, 2016/17, 2017/18 und 2021/22 wurden für jene österreichischen Konzerngesellschaften, die erst ab einem späteren Zeitpunkt an der Mitarbeiterbeteiligung teilgenommen hatten, weitere Beiträge zwischen 0,27 %-Punkten und 0,50 %-Punkten der Kollektivvertragserhöhungen 2012, 2013, 2016, 2017 bzw. 2021 für die Beteiligung verwendet.

      Zur Umsetzung des österreichischen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird jeweils eine Verein­barung zwischen dem Betriebsrat und der Gesellschaft geschlossen. Die Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und werden von dieser entsprechend dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsverzicht des Mitarbeiters an diesen übertragen. Der Wert der Gegenleistung ist nicht von Kursschwankungen abhängig. IFRS 2 kommt für Aktienzuteilungen aufgrund von niedrigeren Kollektivvertragsabschlüssen daher nicht zur Anwendung.

      Für Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs wurde ein internationales Beteiligungsmodell entwickelt, das zunächst im Geschäftsjahr 2009/10 in mehreren Gesellschaften in Großbritannien und Deutschland gestartet werden konnte. Aufgrund der in diesen Pilotversuchen gesammelten sehr positiven Erfahrungen wurde das Modell in diesen beiden Ländern weiter ausgebaut sowie in den folgenden Geschäftsjahren schrittweise in den Niederlanden, in Polen, in Belgien, in der Tschechischen Republik, in Italien, in der Schweiz, in Rumänien, in Schweden und in Spanien neu eingeführt. Im Geschäftsjahr 2021/22 nahmen insgesamt 89 Gesellschaften in diesen elf Ländern an der internatio­nalen Mitarbeiterbeteiligung teil.

      Zum 31. März 2022 hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter rund 14,2 % (31. März 2021: 14,1 %) der Aktien der voestalpine AG. Darüber hinaus halten aktive und ehemalige Mitarbeiter der voestalpine rund 0,6 % (31. März 2021: 0,7 %) der Aktien der voestalpine AG, deren Stimmrechte von der Stiftung ausgeübt werden. Insgesamt werden somit zum 31. März 2022 die Stimmrechte von 14,8 % (31. März 2021: 14,8 %) des Grundkapitals der voestalpine AG in der Stiftung gebündelt.

      Cashflow
      • aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
      • aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions- oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
      • aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.
      Eigenkapital
      Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern durch Einzahlung und/oder Einlage bzw. aus einbehaltenen Gewinnen zur Verfügung gestellt werden.
      IFRS (‘International Financial Reporting Standards’)
      Rechnungslegungsnormen, die eine international vergleichbare Bilanzierung und Publizität gewährleisten sollen.