Grundkapital (inklusive Angaben gemäß § 241 UGB)
Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2022 324.391.840,99 EUR (31. März 2021: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2021: 178.549.163) auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.
Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 64.878.368,92 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.709.833 Stück Aktien (= 20 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 32.439.183,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.854.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2019/II). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 31.330.922,84 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG bislang keinen Gebrauch gemacht.
In der Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang nicht Gebrauch gemacht.
Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.
Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.
Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Auf- bzw. Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.
Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2022 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:
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Anzahl |
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Anzahl |
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Anzahl im Umlauf befindliche Aktien |
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Stand zum 01.04.2020 |
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178.549.163 |
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28.597 |
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178.520.566 |
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Entnahme eigener Aktien |
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0 |
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–50 |
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50 |
Stand zum 31.03.2021 |
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178.549.163 |
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28.547 |
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178.520.616 |
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Stand zum 31.03.2022 |
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178.549.163 |
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28.547 |
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178.520.616 |
Anteilsbasierte Vergütungen
Aufgrund der Gewährung von voestalpine-Aktien an Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Erfolgsprämie wurden 32,8 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 1,1 Mio. EUR (2020/21: 0,0 Mio. EUR) anlässlich der Zahlung aus dem Eigenkapital entnommen, 158,5 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 4,8 Mio. EUR (2020/21: 1,0 Mio. EUR) wurden dem Eigenkapital zugeführt.
- aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
- aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions- oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
- aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.