26. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

      Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzern­abschlusses enthalten:

      In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.

      Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:

       

       

      31.03.2020

       

      31.03.2021

       

       

       

       

       

      Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

       

      53,1

       

      2,9

      Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

       

      114,0

       

      94,0

      Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring

       

      67,6

       

      53,8

      Erhaltene Garantien

       

      0,8

       

      0,4

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (2019/20: 1,8 Mio. EUR) erfasst.

      Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt 29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionäre verkauft. Zum 31. März 2021 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 204,2 Mio. EUR (2019/20: 244,1 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (2019/20: 1,0 Mio. EUR) erfasst.

      Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

      Vorstand

      Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidial­ausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.

      Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Über­erfüllung der quantitativen Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings before interest and taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE) und das Working Capital in Prozent vom Umsatz. Die konkreten Zielgrößen werden für EBIT und ROCE periodisch, nämlich jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Der Zielwert für das Working Capital in Prozent vom Umsatz wurde sowohl für das Geschäftsjahr 2019/20 als auch für das Geschäftsjahr 2020/21 für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbart. Die Berechnungsbasis der jeweiligen Zielgrößen ist un­abhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, das heißt Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2020/21 wurden erstens die Erstellung eines Reviews der Strategie 2025+ und deren Vorlage an den Aufsichtsrat und zweitens die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie und deren Vorlage an den Aufsichtsrat vereinbart.

      Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner und Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage (mit einem Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts ohne Bonifikation, welcher vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt wird).

      Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer und Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA eine außerordentliche Zuzahlung in das beitrags­orientierte Pensionssystem beschlossen. Die Zahlung an die Pensionskasse erfolgt in fünf jährlichen gleichen Raten, beginnend mit 31. März 2020.

      Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.

      Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

      Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2020/21 wie folgt zusammen:

       

       

      Lfd. Bezüge
      fix

       

      Lfd. Bezüge
      variabel

       

      Summe

       

       

       

       

       

       

       

      Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner

       

      1,11

       

      1,11

       

      2,22

      Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer

       

      0,95

       

      0,72

       

      1,67

      Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA

       

      0,91

       

      0,72

       

      1,63

      Dipl.-Ing. Franz Rotter

       

      0,91

       

      0,72

       

      1,63

      Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA

       

      0,91

       

      0,72

       

      1,63

      Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA

       

      0,91

       

      0,72

       

      1,63

       

       

       

       

       

       

       

      2020/21

       

      5,70

       

      4,71

       

      10,41

      2019/20

       

      5,30

       

      2,67

       

      7,97

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      In den fixen Bezügen des Geschäftsjahres 2020/21 sind aus Anlass der 25-jährigen Unternehmenszugehörigkeit von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer Jubiläumsgeldzahlungen in Höhe von 0,04 Mio. EUR enthalten. Weiters sind zusätzlich für Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen im Konzernabschluss folgende Service Costs (Personalaufwand) erfasst: Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA 0,41 Mio. EUR (2019/20: 0,42 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner 0,51 Mio. EUR (2019/20: 0,40 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2020/21 werden für die Vorstands­mitglieder mit beitragsorientierten Pensionsverträgen Zahlungen für laufende Pensionskassenbeiträge sowie – sofern relevant – Zahlungen für die oben beschriebene beitragsorientierte Zuzahlung im Konzern­abschluss wie folgt berücksichtigt: Dipl.-Ing. Franz Rotter 0,60 Mio. EUR (2019/20: 0,59 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer 0,52 Mio. EUR (2019/20: 0,52 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA 0,70 Mio. EUR (2019/20: 0,69 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA 0,13 Mio. EUR (2019/20: 0,06 Mio. EUR); für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensions­verträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 1,54 Mio. EUR (2019/20: 1,52 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden im Rahmen der bestehenden Abfertigungsregelung für vier Vorstandsmitglieder Zahlungen an eine Vorsorgekasse in Höhe von insgesamt 0,08 Mio. EUR (2019/20: 0,10 Mio. EUR) geleistet.

      Zum Bilanzstichtag waren 4,21 Mio. EUR (2019/20: 1,57 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

      Aufsichtsrat

      Gemäß § 15 der Satzung erhalten die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der voestalpine AG als Ver­gütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den Stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden gemäß der in der Haupt­versammlung 2016 beschlossenen Änderung des § 15 der Satzung jedenfalls eine Mindestvergütung von 27,0 Tsd. EUR, dem Stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 13,0 Tsd. EUR zusteht. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrates erfolgt keine gesonderte Vergütung, es wird jedoch ebenfalls ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR gewährt.

      Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 27 Tsd. EUR (2019/20: 27 Tsd. EUR); Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender): 20 Tsd. EUR (2019/20: 20 Tsd. EUR) und alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 13 Tsd. EUR (2019/20: 13 Tsd. EUR).

      Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind seit der Hauptversammlung 2006 in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner gesonderten jährlichen Beschlussfassung in der Hauptversammlung.

      Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 0,18 Mio. EUR (2019/20: 0,18 Mio. EUR). Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020/21 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 7. Juli 2021 stattfindenden Hauptversammlung. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

      Capital Employed
      Das gesamte eingesetzte verzinsliche Kapital.
      EBIT (Earnings before Interest, Taxes)
      Der Betriebserfolg: Ergebnis vor Steuern, Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter und Finanzergebnis.
      ROCE (Return on Capital Employed)
      EBIT/Durchschnittliches Capital Employed, die Rendite auf das eingesetzte Kapital.