Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
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2018/19 |
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2019/20 |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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Umsatzerlöse |
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0,0 |
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216,5 |
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0,5 |
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164,9 |
Materialaufwand |
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4,4 |
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146,1 |
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3,7 |
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121,6 |
Sonstiger betrieblicher Ertrag |
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0,6 |
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4,1 |
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0,6 |
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5,0 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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4,0 |
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0,0 |
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21,8 |
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31.03.2019 |
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31.03.2020 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
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0,0 |
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49,2 |
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0,1 |
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40,0 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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0,0 |
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47,8 |
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0,0 |
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32,8 |
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Mio. EUR |
In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
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31.03.2019 |
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31.03.2020 |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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13,1 |
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53,1 |
Finanzverbindlichkeiten/ |
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176,5 |
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181,7 |
Erhaltene Garantien |
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2,2 |
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0,8 |
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Mio. EUR |
Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (2018/19: 1,5 Mio. EUR) erfasst.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt 28. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionäre verkauft. Zum 31. März 2020 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 244,1 Mio. EUR (2018/19: 218,1 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (2018/19: 0,6 Mio. EUR) erfasst.
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehaltes, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehaltes begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings before interest and taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE) und zunächst nur für das Geschäftsjahr 2019/20 das Working Capital in Prozent vom Umsatz. Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Ihre Berechnungsbasis ist unabhängig vom jeweiligen Budget beziehungsweise der Mittelfristplanung, das heißt Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2019/20 wurden erstens die Vorlage einer langfristigen Digitalisierungsstrategie und zweitens eine erste indikative Wirtschaftlichkeitsrechnung eines aktuellen technologischen Szenarios zur CO2-reduzierten Stahlerzeugung vereinbart.
Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing.Herbert Eibensteiner, Dr. Wolfgang Eder (bis 3. Juli 2019) und Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehaltes. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehaltes (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage (mit einem Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehaltes ohne Bonifikation, welcher vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt wird).
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Franz Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer und Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab eine außerordentliche Zuzahlung in das beitragsorientierte Pensionssystem beschlossen. Die Zahlung an die Pensionskasse erfolgt in fünf jährlichen gleichen Raten, beginnend mit 31. März 2020.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2018/19: 0,2 Mio. EUR) von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt zusammen:
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Lfd. Bezüge fix |
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Lfd. Bezüge variabel |
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Summe |
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Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner |
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0,98 |
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0,47 |
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1,45 |
Dr. Wolfgang Eder (bis 03.07.2019) |
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0,45 |
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0,62 |
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1,07 |
Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer |
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0,87 |
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0,35 |
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1,22 |
Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel, MBA |
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0,87 |
|
0,35 |
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1,22 |
Dipl.-Ing. Franz Rotter |
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0,87 |
|
0,35 |
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1,22 |
Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA |
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0,87 |
|
0,35 |
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1,22 |
Dipl.-Ing. Hubert Zajicek, MBA (seit 04.07.2019) |
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0,44 |
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0,18 |
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0,62 |
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2019/20 |
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5,35 |
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2,67 |
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8,02 |
2018/19 |
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5,55 |
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7,76 |
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13,31 |
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Mio. EUR |
In der oben angeführten Tabelle sind in den variablen Bezügen des Vorjahres Jubiläumsgeldzahlungen in Höhe von 0,42 Mio. EUR enthalten. Im Geschäftsjahr 2019/20 sind keine Jubiläumsgeldzahlungen angefallen. Zusätzlich zu den in der oben angeführten Tabelle enthaltenen Bezügen sind im Geschäftsjahr 2019/20 Abfertigungszahlungen für Dr. Wolfgang Eder in Höhe von 3,41 Mio. EUR erfasst. Weiters sind zusätzlich für Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen im Konzernabschluss folgende Service Costs (Personalaufwand) erfasst: Dr. Wolfgang Eder (bis 3. Juli 2019) 0,00 Mio. EUR (2018/19: 0,00 Mio. EUR), Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel 0,42 Mio. EUR (2018/19: 0,32 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner 0,40 Mio. EUR (2018/19: 0,29 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2019/20 werden für die Vorstandsmitglieder mit beitragsorientierten Pensionsverträgen Aufwände für laufende Pensionskassenbeiträge sowie – sofern relevant – Aufwände für die oben beschriebene beitragsorientierte Zuzahlung im Konzernabschluss wie folgt berücksichtigt: Dipl.-Ing. Franz Rotter 0,59 Mio. EUR (2018/19: 1,14 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer 0,52 Mio. EUR (2018/19: 0,37 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab 0,69 Mio. EUR (2018/19: 1,15 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Hubert Zajicek 0,06 Mio. EUR; für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 1,52 Mio. EUR (2018/19: 1,02 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet.
Zum Bilanzstichtag waren 1,57 Mio. EUR (2018/19: 5,87 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Website der Gesellschaft (www.voestalpine.com) veröffentlicht.
Aufsichtsrat
Gemäß § 15 der Satzung erhalten die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den Stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden gemäß der in der Hauptversammlung 2016 beschlossenen Änderung des § 15 der Satzung jedenfalls eine Mindestvergütung von 27,0 Tsd. EUR, dem Stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 13,0 Tsd. EUR zusteht. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrates erfolgt keine gesonderte Vergütung, es wird jedoch ebenfalls ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR gewährt.
Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 27 Tsd. EUR (2018/19: 96 Tsd. EUR); Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender): 20 Tsd. EUR (2018/19: 72 Tsd. EUR) und alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 13 Tsd. EUR (2018/19: 48 Tsd. EUR).
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind seit der Hauptversammlung 2006 in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner gesonderten jährlichen Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 0,19 Mio. EUR (2018/19: 0,50 Mio. EUR). Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 1. Juli 2020 stattfindenden Hauptversammlung. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Gesellschaft (www.voestalpine.com) veröffentlicht.
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