Unsicherheiten in der Gesetzgebung

Energieabgabenrückvergütung in Österreich

Betreffend der österreichischen Energieabgabenvergütung ist festzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet hat (BFG 31.10.2014, RE/5100001/2014). Durch die Novellierung des Energieabgabenvergütungsgesetzes mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, das für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 gilt, wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. In weiterer Folge wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob in Zusammenhang mit dieser als staatliche Beihilfe anzusehenden Einschränkung gegen Unionsrecht verstoßen wurde, was vom Höchstgericht tatsächlich so bestätigt wurde (EuGH 21.7.2016, Rs C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel GmbH). Damit sind die mit dem BBG 2011 angestrebten Restriktionen nicht rechtswirksam in Kraft getreten. Die Energieabgabenvergütung können daher insbesondere auch Dienstleistungsbetriebe für Zeiträume ab 1. Februar 2011 noch nachträglich geltend machen. Das Bundesfinanzgericht hat in seiner Folgeentscheidung festgestellt, dass die Einschränkung auf Produktionsbetriebe nicht in Kraft getreten ist. Gegen diese Entscheidung wurde vom Finanzamt Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der sich im September 2017 (Beschluss vom 14.9.2017, EU 2017/0005 und 0006-1) erneut an den EuGH gewandt hat. Durch das Urteil des EuGH vom 14.11.2019 (EuGH 14.11.2019, C-585/17, Dilly´s Wellnesshotel II) steht fest, dass die mit dem BBG 2011 vorgenommene Einschränkung auf Produktionsbetriebe unionsrechtskonform zustande gekommen ist. Die finale Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2016/15/0041 vom 14.9.2017) bleibt noch abzuwarten. Für den voestalpine-Konzern sind keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

Durch die Pandemie können unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen der jeweiligen Jurisdiktionen gesetzt werden, die Einfluss auf die Produktionsbedingungen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der jeweiligen Konzernunternehmen haben können.


Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Stahl- und Technologiekonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Die global tätige Unternehmensgruppe verfügt über rund 500 Konzerngesellschaften und -standorte in mehr als 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Sie notiert seit 1995 an der Wiener Börse. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen zählt sie zu den führenden Partnern der Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie der Luftfahrt- und Öl- & Gasindustrie und ist darüber hinaus Weltmarktführer bei Bahninfrastruktursystemen, bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen. Die voestalpine bekennt sich zu den globalen Klimazielen und arbeitet intensiv an Technologien zur Dekarbonisierung und langfristigen Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2019/20 erzielte der Konzern bei einem Umsatz von 12,7 Milliarden Euro ein operatives Ergebnis (EBITDA) von 1,2 Milliarden Euro und beschäftigte weltweit rund 49.000 Mitarbeiter.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
49.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2019/20

€ 12,7 Mrd.

Umsatz

€ 1,2 Mrd.

EBITDA

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