Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt durch marktkonforme Fixgehälter, teilweise ergänzt durch variable Vergütungen.
Die Höhe der Fixgehälter orientiert sich an der Tätigkeit, der Funktion und der Position sowie an der Erfahrung und dem Know-how der Mitarbeiter. Dabei werden – soweit vorhanden – entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vereinbarungen in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen eingehalten. Im Falle von ergänzenden variablen Vergütungen ist die Höhe dieses Vergütungsbestandteiles abhängig von der Erreichung vereinbarter Ziele. Dabei werden je nach Funktion der Mitarbeiter sowohl qualitative als auch quantitative Ziele (vor allem EBIT und ROCE) vereinbart. Die Ziele werden üblicherweise für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt.
Für Geschäftsführer und leitende Angestellte gibt es konzernweite Vorgaben betreffend die Höhe der maximal zu erreichenden variablen Vergütung und der Gewichtung der Ziele. Für alle übrigen Mitarbeiter werden die Vergütungspakete von den einzelnen Gesellschaften nach lokalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten marktkonform festgelegt. Dabei sind verschiedene Vergütungselemente möglich, unter anderem auch nicht monetäre Bestandteile:
- Pensionspläne (zum Beispiel in Österreich Pensionskasse)
- Versicherungen (zum Beispiel Unfallversicherung)
- Essensvergünstigungen
- Gutscheine
Für Geschäftsführer und leitende Angestellte enthalten die Vergütungspakete jedenfalls eine variable Vergütung (Bonifikation), teilweise einen Pensionsplan und ein Dienstauto.
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