Auswirkungen neuer und geänderter Standards
Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals angewandt:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 16 |
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Leasingverhältnisse |
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1. Jänner 2019 |
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IFRS 9, Änderungen |
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Vorfälligkeitsentscheidung mit negativer Ausgleichsleistung |
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1. Jänner 2019 |
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IAS 28, Änderungen |
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Langfristig gehaltene Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
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1. Jänner 2019 |
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IFRIC 23 |
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Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
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1. Jänner 2019 |
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IAS 19, Änderungen |
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Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltung |
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1. Jänner 2019 |
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Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse werden nachfolgend erläutert. Aus der Anwendung der übrigen genannten Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 16 Leases wird vom voestalpine-Konzern seit dem 1. April 2019 angewendet, wobei die Erstanwendung nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgte. Dementsprechend erfolgte keine Anpassung der Vorjahreswerte. Der neue Standard fasst die Regelungen zu Leasingbilanzierung zusammen und ersetzt IAS 17 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen.
Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern sind vormalige Operating-Leasingverhältnisse nun ähnlich zu bisherigen Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen.
Somit kommt es bei denjenigen Gesellschaften des voestalpine-Konzerns, welche zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingnehmer bei bisher als Operating-Leasing eingestuften Leasingverhältnissen auftreten, durch die Anwendung des IFRS 16 zu Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der voestalpine-Konzern hat die Aktivierung von Nutzungsrechten und der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Es kommt aufgrund dessen statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen.
Der voestalpine-Konzern nutzt folgende Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften im Rahmen der erstmaligen Anwendung:
- Es wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine erneute Beurteilung zu verzichten, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne von IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand, wodurch die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin für diejenigen Leasingverhältnisse gilt, die vor dem 1. April 2019 bestanden haben.
- Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, angesetzt und in gleicher Höhe die Nutzungsrechte erfasst.
- Es erfolgte die Anwendung eines Abzinsungssatzes je Portfolio von Leasingverträgen.
- Zum Zeitpunkt der Erstanwendung erfolgte ein Rückgriff auf die Rückstellungsbeurteilung zu belastenden Verträgen anstelle einer separaten Wertminderungsprüfung nach IAS 36.
- Im Übergangszeitpunkt wurden Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten als kurzfristig eingestuft.
Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leases auf die Eröffnungsbilanz zum 1. April 2019 dar:
Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz |
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31.03.2019 |
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Weiterführung bestehendes Finanzierungsleasing |
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Anpassungen gemäß IFRS 16 |
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01.04.2019 |
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Aktiva |
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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
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1.809,5 |
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2.181,5 |
davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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21,9 |
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372,0 |
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393,9 |
Technische Anlagen und Maschinen |
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3.891,9 |
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3.910,2 |
davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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1,3 |
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18,3 |
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19,6 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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361,6 |
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407,7 |
davon Nutzungsrechte |
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0,0 |
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1,6 |
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46,1 |
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47,7 |
Summe Sachanlagen |
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6.580,2 |
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24,8 |
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436,4 |
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7.016,6 |
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Summe Aktiva |
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15.651,6 |
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16.088,0 |
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Passiva |
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Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
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2.661,8 |
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3.054,8 |
davon langfristige Leasingverbindlichkeiten |
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7,4 |
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393,0 |
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400,4 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
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1.142,3 |
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1.185,7 |
davon kurzfristige Leasingverbindlichkeiten |
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7,9 |
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43,4 |
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51,3 |
Summe Passiva |
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15.651,6 |
|
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|
436,4 |
|
16.088,0 |
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Mio. EUR |
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der unkündbaren Verpflichtungen aus Operating Lease-Verhältnissen zum 31. März 2019 auf die zum 1. April 2019 in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Leasingverbindlichkeiten dar:
Zum 31.03.2019 angegebene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating Lease-Verhältnissen |
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207,0 |
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Abzgl. kurzfristige Leasingverhältnisse |
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–12,3 |
Abzgl. Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert |
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–7,7 |
Zzgl. Anpassungen aufgrund Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen und Sonstiges |
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362,2 |
Brutto-Leasingverbindlichkeiten vor Abzinsung |
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549,1 |
Abzinsung mittels Grenzfremdkapitalzinssatz |
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–112,8 |
Netto-Leasingverbindlichkeiten zum 01.04.2019 |
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436,4 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31.03.2019 |
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15,3 |
Leasingverbindlichkeiten zum 01.04.2019 |
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451,7 |
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Mio. EUR |
Die Leasingzahlungen von Leasingverhältnissen, welche bisher als Operating Lease klassifiziert wurden, in Höhe von 549,1 Mio. EUR wurden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und mit deren Barwert als Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 angesetzt. Der dafür verwendete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug zum Erstanwendungszeitpunkt 2,16 %.
Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in vielen Leasingverhältnissen im voestalpine-Konzern enthalten, allen voran bei Leasingverhältnissen zu Immobilien. Bei der Bilanzierung dieser Leasingverhältnisse sind wesentliche Einschätzungen zur Leasingvertragslaufzeit zu treffen, da im Rahmen der Laufzeit eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 auch Optionen zu berücksichtigen sind, bei denen mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen wird, dass eine Verlängerungsoption ausgenutzt bzw. eine Kündigungsoption nicht genutzt wird. In diesem Rahmen werden sämtliche Umstände in Erwägung gezogen, die einen Einfluss auf die etwaige Vertragslaufzeit für die voestalpine haben können, wie insbesondere ein wirtschaftlicher Anreiz zu einer längeren Vertragslaufzeit aufgrund von mit dem Leasingvertrag in Verbindung stehenden Vermögenswerten bzw. hohen Investitionen in diesem Zusammenhang, operative Bedeutung der gemieteten Gegenstände oder Kosten für Alternativen.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2019/20 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten laut IASB1 |
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Rahmenkonzept, |
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Überarbeitung Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung |
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1. Jänner 2020 |
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IFRS 3, Änderung |
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Definition eines Geschäftsbetriebes |
|
1. Jänner 20202 |
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IAS 1 und IAS 8, |
|
Definition von wesentlich |
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1. Jänner 2020 |
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IAS 1, Änderung |
|
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
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1. Jänner 20202 |
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IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, Änderung |
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IBOR Reform |
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1. Jänner 2020 |
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IFRS 17 |
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Versicherungsverträge |
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1. Jänner 20212 |
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IFRS 10 und IAS 28, |
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Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
|
Durch IASB verschoben |
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Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet.
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