Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/20 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses und fünf Sitzungen des Präsidialausschusses wahrgenommen.
In den Plenar- und Prüfungsausschusssitzungen hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich der finanziellen Gebarung schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. In seiner letzten Sitzung der Berichtsperiode am 19. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Covid-19-Pandemie, ihre möglichen Auswirkungen auf die voestalpine sowie die vom Vorstand geplanten Maßnahmen auseinandergesetzt.
In den Sitzungen des Aufsichtsrates wurden neben den laufenden Berichten über die aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der Unternehmensgruppe insbesondere Szenarien für eine CO2-reduzierte Stahlerzeugung, die Digitalisierungsstrategie der voestalpine, die Themen Innovationen und Informationstechnologie sowie die Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Vorstand behandelt. Der Präsidialausschuss sowie der Aufsichtsrat befassten sich mit dem Vorschlag der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 sowie dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 und insbesondere den darin enthaltenen neuen Regelungen betreffend Vergütungspolitik und Vergütungsbericht („Say on Pay“). Zudem beschäftigte sich der Präsidialausschuss mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Klage zur Anfechtung der Wahl von Dr. Wolfgang Eder in den Aufsichtsrat der voestalpine AG, die im Anschluss an die Hauptversammlung 2019 von einer Aktionärin eingebracht wurde. Dieses Gerichtsverfahren wurde im 1. Kalenderquartal 2020 ewig ruhend gestellt und ist somit beendet.
Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit der Durchführung eines Verfahrens zur Auswahl eines neuen Abschlussprüfers in der Hauptversammlung 2019, der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses 2019/20 der Gesellschaft, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie mit Themen des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision.
Der Abschlussprüfer, die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat an der Prüfungsausschusssitzung am 4. Juni 2019 teilgenommen. An den Prüfungsausschusssitzungen im September und Dezember 2019 hat der in der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 gewählte Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH teilgenommen. Es war somit in jeder Prüfungsausschusssitzung im Geschäftsjahr 2019/20 der Abschlussprüfer anwesend und stand für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat die für die Sitzung am 19. März 2020 vorgesehene Selbstevaluierung des Aufsichtsrates gemäß Regel 36 des Corporate Governance-Kodex auf die Sitzung am 2. Juni 2020 vertagt, da angesichts der Covid-19-Pandemie und der damit in Zusammenhang gestandenen Ausgangs- und Reisebeschränkungen nicht alle Mitglieder des Aufsichtsrates vor Ort waren und eine Selbstevaluierung sinnvollerweise in einer Versammlung durchgeführt wird, an der sämtliche teilnehmenden Mitglieder vor Ort anwesend sind.
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