Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs. 1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.

Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates sind eingerichtet:

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex.

Der Präsidialausschuss unterbreitet als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er ist als Vergütungsausschuss zuständig für den Abschluss, die Änderung beziehungsweise die Auflösung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder, zudem hat er sich im Geschäftsjahr 2019/20 mit der Erstellung eines Vorschlages für die Vergütungspolitik gemäß § 78a AktG und § 98a AktG befasst. Der Präsidialausschuss hat das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen.

Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:

  • Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
  • Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Hans-Karl Schaller

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers und die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Prüfung des Vorschlages für die Gewinnverteilung, des Lageberichtes und des konsolidierten Corporate Governance-Berichtes zuständig. Er hat auch die Konzernrechnungslegung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen.

Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:

  • KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA (Vorsitzender)
  • Dr. Wolfgang Eder
  • Dr. Joachim Lemppenau
  • Dr. Heinrich Schaller
  • Hans-Karl Schaller
  • Josef Gritz

Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Stahl- und Technologiekonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Die global tätige Unternehmensgruppe verfügt über rund 500 Konzerngesellschaften und -standorte in mehr als 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Sie notiert seit 1995 an der Wiener Börse. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen zählt sie zu den führenden Partnern der Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie der Luftfahrt- und Öl- & Gasindustrie und ist darüber hinaus Weltmarktführer bei Bahninfrastruktursystemen, bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen. Die voestalpine bekennt sich zu den globalen Klimazielen und arbeitet intensiv an Technologien zur Dekarbonisierung und langfristigen Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2019/20 erzielte der Konzern bei einem Umsatz von 12,7 Milliarden Euro ein operatives Ergebnis (EBITDA) von 1,2 Milliarden Euro und beschäftigte weltweit rund 49.000 Mitarbeiter.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
49.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2019/20

€ 12,7 Mrd.

Umsatz

€ 1,2 Mrd.

EBITDA

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