17. Eigenkapital

Grundkapital (inklusive Angaben gemäß § 241 UGB)

Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2020 324.391.840,99 EUR (31. März 2019: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2019: 178.549.163) auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 64.878.368,92 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.709.833 Stück Aktien (= 20 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 32.439.183,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.854.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2019/II). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 31.330.922,84 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG bislang keinen Gebrauch gemacht.

In der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang nicht Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.

Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.

Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Auf- bzw. Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2020 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

 

 

Anzahl
Stückaktien

 

Anzahl
eigene Aktien

 

Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 01.04.2018

 

176.349.163

 

28.597

 

176.320.566

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

2.200.000

 

 

 

2.200.000

Stand zum 31.03.2019

 

178.549.163

 

28.597

 

178.520.566

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 31.03.2020

 

178.549.163

 

28.597

 

178.520.566

Hybridkapital

Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 begab die voestalpine AG infolge einer Einladung an die Inhaber der Hybridanleihe 2007, diese in einem Verhältnis von 1:1 in eine neue Hybridanleihe umzutauschen, eine neue nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe 2013) im Umfang von 500,0 Mio. EUR. Das ausstehende Nominale der später zum 31. Oktober 2014 vollständig gekündigten und getilgten Hybridanleihe 2007 betrug durch diesen Umtausch somit 500,0 Mio. EUR. Der Kupon der Hybridanleihe 2013 beträgt 7,125 % bis zum 31. Oktober 2014, 6 % vom 31. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2019, den 5-Jahres-Swapsatz +4,93 % vom 31. Oktober 2019 bis zum 31. Oktober 2024 und den 3-Monats-EURIBOR +4,93 % plus Step-up von 1 % ab 31. Oktober 2024. Die Hybridanleihe 2013 konnte durch die voestalpine AG, nicht aber durch die Gläubiger erstmalig am 31. Oktober 2019 gekündigt und getilgt werden. Der Vorstand hat am 9. September 2019 beschlossen, die Hybridanleihe 2013 mit Wirkung zur ersten Kündigungsmöglichkeit, also zum 31. Oktober 2019, vollständig zu kündigen. Der Rückzahlungsbetrag betrug 1.060 EUR (einschließlich der aufgelaufenen Zinsen) pro Inhaberschuldverschreibung im Nominale von 1.000 EUR. Als Zinsen wurden für die Hybridanleihe 2013 am 31. Oktober 2019 somit insgesamt 30,0 Mio. EUR (31. Oktober 2018: 30,0 Mio. EUR) ausbezahlt.

Die Erlöse aus der Begebung der Hybridanleihe wurden als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllte. Entsprechend wurden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt.

Anteilsbasierte Vergütungen

Aufgrund der Gewährung von voestalpine-Aktien an Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Erfolgsprämie wurden 47,1 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 1,2 Mio. EUR (2018/19: 4,0 Mio. EUR) anlässlich der Zahlung aus dem Eigenkapital entnommen, 4,2 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 0,1 Mio. EUR (2018/19: 1,1 Mio. EUR) wurden dem Eigenkapital zugeführt.


Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Stahl- und Technologiekonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Die global tätige Unternehmensgruppe verfügt über rund 500 Konzerngesellschaften und -standorte in mehr als 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Sie notiert seit 1995 an der Wiener Börse. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen zählt sie zu den führenden Partnern der Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie der Luftfahrt- und Öl- & Gasindustrie und ist darüber hinaus Weltmarktführer bei Bahninfrastruktursystemen, bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen. Die voestalpine bekennt sich zu den globalen Klimazielen und arbeitet intensiv an Technologien zur Dekarbonisierung und langfristigen Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2019/20 erzielte der Konzern bei einem Umsatz von 12,7 Milliarden Euro ein operatives Ergebnis (EBITDA) von 1,2 Milliarden Euro und beschäftigte weltweit rund 49.000 Mitarbeiter.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
49.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2019/20

€ 12,7 Mrd.

Umsatz

€ 1,2 Mrd.

EBITDA

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