Das Grundkapital der voestalpine AG beträgt zum 31. März 2020 324.391.840,99 EUR (31. März 2019: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2019: 178.549.163) auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht (1 share = 1 vote). Der voestalpine AG sind keine Vereinbarungen ihrer Aktionäre bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG, Linz, Österreich, sowie die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, Linz, Österreich, halten jeweils mehr als 10 % (und weniger als 15 %) am Grundkapital der Gesellschaft. Die Oberbank AG, Linz, Österreich, hält mehr als 5 % (und weniger als 10 %).
Die Stimmrechte der von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Arbeitnehmer der an der Mitarbeiterbeteiligung teilnehmenden Konzerngesellschaften der voestalpine AG treuhändig gehaltenen Aktien werden durch den Vorstand der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustimmung des Beirates der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Über die Zustimmung wird im Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beirat ist paritätisch von je sechs Personen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt. Dem Vorsitzenden des Beirates, der von der Arbeitnehmerseite zu besetzen ist, steht ein Dirimierungsrecht zu.
Für Befugnisse des Vorstandes, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie der Erwerb eigener Aktien, genehmigtes oder bedingtes Kapital, wird auf Punkt 17 (Eigenkapital) des Anhangs zum Konzernabschluss 2019/20 verwiesen.
Die 400 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2014–2021, die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2017–2024, die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2019–26, die 50 Mio. EUR Festverzinsliche Privatplatzierte Schuldverschreibung 2019–2031, Schuldscheindarlehen in der Höhe von gesamt 401 Mio. EUR und 320 Mio. USD sowie der 2019 abgeschlossene syndizierte Kredit in der Höhe von 1.000 Mio. EUR (Revolving Credit Facility; davon 300 Mio. EUR gezogen) und bilaterale Kreditverträge im Umfang von 477,8 Mio. EUR und 477,1 Mio. USD enthalten sogenannte Change of Control-Klauseln. Gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen steht den Inhabern der Anleihen beziehungsweise den Kreditgebern im Falle des Eintrittes eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft das Recht zu, die Rückzahlung zu verlangen. Eine Änderung in der Kontrolle der voestalpine AG findet gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen statt, wenn eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes erworben wird.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Seite teilen