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B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Auswirkungen neuer und geänderter Standards

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals angewandt:

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

1

Die Standards sind gemäß EU-Endorsement für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

2

Vorzeitige Anwendung im voestalpine-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018/19.

IFRS 15 (inkl. Klarstellungen)

 

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

1. Jänner 2018

IFRS 9

 

Finanzinstrumente

 

1. Jänner 2018

IAS 40, Änderung

 

Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

 

1. Jänner 2018

IFRS 2, Änderung

 

Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsfällen mit anteilsbasierter Vergütung

 

1. Jänner 2018

IFRS 4, Änderung

 

Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4

 

1. Jänner 2018

IFRS 1 und IAS 28, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2014–2016)

 

1. Jänner 2018

IFRIC 22

 

Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

 

1. Jänner 2018

diverse Standards, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2015–2017)

 

1. Jänner 20192

 

 

 

 

 

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fasst die Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und ersetzt IAS 18 und IAS 11 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen. IFRS 15 folgend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Übergang der Verfügungsmacht über die Güter und Dienstleistungen erfolgt und dadurch Nutzen aus diesen gezogen werden kann. Anhand des neu eingeführten 5-Schritte-Modells werden Ausmaß und zeitliche Lagerung der Umsatzrealisierung festgestellt.

Der voestalpine-Konzern hat den neuen Standard mittels der modifizierten retrospektiven Methode erstmalig zum 1. April 2018 angewendet. Die Anwendung erfolgte auf alle offenen Verträge. Die Vergleichsinformationen für 2017/18 wurden nicht angepasst, sondern werden wie bisher gemäß IAS 18 , IAS 11 und den entsprechenden Interpretationen dargestellt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 nicht auf die Vergleichsinformationen angewendet.

Aufgrund der Neuregelungen im Bereich von kundenspezifischer Serienfertigung kommt es bei Vorliegen der Voraussetzungen des IFRS 15.35c im Gegensatz zu IAS 11 zu einer vorgezogenen Umsatzrealisierung. Die Umsatzrealisierung hat bei diesen kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit zeitraumbezogen zu erfolgen, da voestalpine einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden hat. Der daraus resultierende Eigenkapitaleffekt nach Steuern beträgt rund 7,0 Mio. EUR und resultiert im Wesentlichen aus den Bereichen Automotive und Luftfahrt.

Ein weiterer Eigenkapitaleffekt nach Steuern iHv rund –15,0 Mio. EUR stammt aus der Auflösung bisher aktivierter Vorserienverluste im Bereich Automotive, welche nach den Vorschriften des IFRS 15 nunmehr in der Periode des Anfalls ergebniswirksam zu erfassen sind.

Neben dem Erstanwendungseffekt nach Steuern iHv –7,4 Mio. EUR auf das Eigenkapital ergeben sich Umgliederungen von Vorräten, PoC-Forderungen gem. IAS 11 und erhaltenen Anzahlungen zu Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten.

Die übrigen Geschäftsbereiche des Konzerns sind von den Änderungen des IFRS 15 nicht oder nur im unwesentlichen Ausmaß betroffen.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden auf die Eröffnungsbilanz per 1. April 2018 dar:

Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz

 

 

31.03.2018

 

Anpassungen
gemäß IFRS 15

 

01.04.2018

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern

 

196,1

 

4,7

 

200,8

Vorräte

 

3.998,4

 

–99,3

 

3.899,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

 

1.773,0

 

104,4

 

1.877,4

Summe Aktiva

 

15.455,0

 

9,8

 

15.464,8

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

Gewinnrücklagen und andere Rücklagen

 

4.957,9

 

–7,4

 

4.950,5

Passive latente Steuern

 

107,6

 

2,7

 

110,3

Kurzfristige Rückstellungen

 

615,2

 

–0,5

 

614,7

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

2.647,1

 

15,0

 

2.662,1

Summe Passiva

 

15.455,0

 

9,8

 

15.464,8

 

Mio. EUR

In nachstehender Tabelle werden die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. März 2019 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19 dargestellt. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19.

Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz

31.03.2019

 

Berichtet

 

Anpassungen gemäß IFRS 15

 

Ohne Anwendung
von IFRS 15

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern

 

197,3

 

1,1

 

198,4

Vorräte

 

4.053,0

 

116,2

 

4.169,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

 

2.021,3

 

–145,2

 

1.876,1

Summe Aktiva

 

15.651,6

 

–27,9

 

15.623,7

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

Gewinnrücklagen und andere Rücklagen

 

5.054,8

 

–10,5

 

5.044,3

Passive latente Steuern

 

110,5

 

–3,1

 

107,4

Kurzfristige Rückstellungen

 

642,9

 

0,5

 

643,4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

2.838,5

 

–14,8

 

2.823,7

Summe Passiva

 

15.651,6

 

–27,9

 

15.623,7

 

Mio. EUR

Geänderte Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

2018/19

 

Berichtet

 

Anpassungen gemäß IFRS 15

 

Ohne Anwendung
von IFRS 15

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

13.560,7

 

–50,8

 

13.509,9

Umsatzkosten

 

–10.777,6

 

27,1

 

–10.750,5

Bruttoergebnis

 

2.783,1

 

–23,7

 

2.759,4

 

 

 

 

 

 

 

EBIT

 

779,4

 

–23,7

 

755,7

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

645,7

 

–23,7

 

622,0

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsteuern

 

–187,1

 

6,1

 

–181,0

Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss)

 

458,6

 

–17,6

 

441,0

 

Mio. EUR

Hinsichtlich weiterer Informationen zur Umsatzrealisierung siehe Punkt 1. Umsatzerlöse.

IFRS 9 Finanzinstrumente führt zu Änderungen und Neuerungen im Bereich von Finanzinstrumenten und ersetzt IAS 39 (mit Ausnahme der Vorschriften für Portfolio-Fair Value-Hedges für Zinsrisiken). Die Klassifizierungsvorschriften richten sich nunmehr nach den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Im Bereich der finanziellen Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend in den IFRS 9 übernommen. In Abhängigkeit von den Ausprägungen ergeben sich auch Neuerungen im Bereich der Folgebewertung für finanzielle Vermögenswerte.

IFRS 9 enthält drei Bewertungskategorien, welche grundsätzlich – bis auf vereinzelte Wahlrechte – als Pflichtkategorien zu sehen sind:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Amortized Cost, AC)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL)

Eine weitere grundlegende Neuerung ergibt sich im Zusammenhang mit Wertminderungen, welche auf einem Modell der erwarteten Verluste anstatt wie bisher der eingetretenen Verluste basieren. Zusätzlich enthält IFRS 9 neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte, während die bisherigen Regelungen betreffend Ansatz und Ausbuchung von Finanzinstrumenten des IAS 39 beibehalten wurden. Die neuen Vorschriften des IFRS 9 führen zu einer Ausweitung der Möglichkeiten für die Anwendung von Hedge Accounting, indem die Ziele und Strategien des Risikomanagements als Beurteilungsgrundlage in den Fokus rücken. Dementsprechend kommt nach IFRS 9 ein überwiegend qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz für die Beurteilung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen zum Tragen.

Der voestalpine-Konzern hat die Änderungen des IFRS 9 erstmalig zum 1. April 2018 angewendet. Im Bereich der Einstufung und Bewertung wurde vom Wahlrecht der retrospektiven Anwendung Gebrauch gemacht, wobei keine Anpassung der Vergleichsperioden erfolgte. Die Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte sind prospektiv anzuwenden.

Die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten von IAS 39 auf IFRS 9 lässt sich wie folgt überleiten:

Klassen

 

Bewertungskategorie IAS 39

 

Bewertungs­kategorie
IFRS 9

 

Buchwert unter IAS 39 31.03.2018

 

Bewertungs­anpassungen
gem. IFRS 9

 

Buchwert
unter IFRS 9 01.04.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andere
Finanzanlagen langfristig

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

Darlehen und Forderungen

 

AC

 

6,1

 

0,0

 

6,1

 

Available for sale at cost

 

 

 

 

11,4

 

 

1

 

Available for sale at fair value

 

 

 

FVTPL

 

32,1

 

0,0

 

32,1

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

Fair Value-Option

 

FVTPL

 

1,4

 

0,0

 

1,4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

Darlehen und Forderungen

 

AC

 

1.599,5

 

0,0

 

1.599,5

 

 

FVTPL

 

144,1

 

0,0

 

144,1

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

Derivate
(Held for Trading)

 

FVTPL

 

13,5

 

0,0

 

13,5

Derivate
(Hedge Accounting)

 

Keine IFRS 9- Bewertungs­kategorie

 

15,9

 

0,0

 

15,9

Finanzanlagen kurzfristig

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

Fair Value-Option

 

FVTPL

 

388,1

 

0,0

 

388,1

Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

Darlehen und Forderungen

 

AC

 

705,8

 

0,0

 

705,8

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

2.917,9

 

0,0

 

2.906,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten langfristig

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

 

 

AC

 

2.783,6

 

0,0

 

2.783,6

Finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

 

 

AC

 

1.315,6

 

0,0

 

1.315,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten

 

Zu fortgeführten
Anschaffungskosten

 

 

 

AC

 

2.633,8

 

0,0

 

2.633,8

 

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

Derivate
(Held for Trading)

 

FVTPL

 

17,8

 

0,0

 

17,8

 

Derivate
(Hedge Accounting)

 

Keine IFRS 9- Bewertungs­kategorie

 

4,4

 

0,0

 

4,4

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

6.755,2

 

0,0

 

6.755,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1
Umgliederung der sonstigen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
von der Bewertungskategorie AfS at cost in „Sonstige Unternehmensanteile“ per 1. April 2018.

Mio. EUR

Im Bereich Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führt die Erstanwendung von IFRS 9 im voestalpine-Konzern zu keinen wesentlichen Auswirkungen.

Eine Umgliederung von den bisherigen Bewertungskategorien des IAS 39 zu den neuen Bewertungskategorien des IFRS 9 betrifft ein Portfolio von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welches im Rahmen von Factoring-Programmen für einen Verkauf zum nächsten Verkaufsstichtag vorgesehen ist. Diese Forderungen wurden bisher in der Kategorie Darlehen und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und werden seit 1. April 2018 aufgrund der Zuordnung in das Geschäftsmodell „Verkaufen“ zum FVTPL bewertet, wodurch sich allerdings keine Bewertungsunterschiede ergeben.

Bislang wurden kurzfristige Finanzanlagen nach IAS 39 freiwillig zum FVTPL designiert, da diese auf FV-Basis gesteuert wurden. Diese Gruppe von finanziellen Vermögenswerten wird gemäß der dokumentierten Risikomanagement- und Anlagestrategie nach deren Fair Value gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beobachtet und berichtet. Gemäß IFRS 9 erfolgt die Bewertung zwingend zum FVTPL.

Zum 31. März 2018 hat der voestalpine-Konzern ein Eigenkapitalinstrument in Höhe von 32,1 Mio. EUR gehalten, welches als „Available for sale at fair value“ klassifiziert war. Dieses wird seit 1. April 2018 gemäß IFRS 9 zum FVTPL bewertet. Vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung von Wertänderungen im OCI wurde nicht Gebrauch gemacht.

Sonstige Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurden bisher als „Available for sale at cost“ ausgewiesen. Diese werden seit dem 1. April 2018 unter den sonstigen Unternehmensanteilen ausgewiesen. Die Umgliederung erfolgte zum Buchwert iHv 11,4 Mio. EUR.

Die Bezeichnung des in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Postens „Andere Finanzanlagen“ wurde im Zuge der IFRS 9-Erstanwendung zum 1. April 2018 auf „Andere Finanzanlagen und sonstige Unternehmensanteile“ klarstellend erweitert, um der Zusammensetzung aus Finanzanlagen und sonstigen Unternehmensanteilen Rechnung zu tragen.

Die Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten bleibt unverändert, hier wurden lediglich die Bewertungskategorien auf den Wortlaut des IFRS 9 aktualisiert.

Um den Vorschriften des IFRS 9 hinsichtlich des Wertberichtigungsmodells Rechnung zu tragen, wurde im voestalpine-Konzern ein Berechnungsmodell aufgesetzt. Als Grundlage für die geschätzten erwarteten Kreditausfälle dienen Erfahrungswerte von tatsächlichen historischen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre. Aufgrund der bestehenden Kreditversicherungen und eines durch sehr gute bis gute Bonität dominierten und diversifizierten Kundenportfolios besteht keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken. Die Anwendung der neuen Wertberichtigungsmethodik führt aufgrund der geringen historischen und erwarteten Forderungsausfälle zu keinen Anpassungen bei den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzliche Informationen zu den Wertberichtigungen sind in Punkt 23. Finanzinstrumente enthalten.

Hinsichtlich der Abbildung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich vor allem im Bereich von Rohstoffsicherungen zusätzliche Möglichkeiten, welche zu einer Ausweitung der Sicherungsbeziehungen, die sich für Hedge Accounting qualifizieren, führen. Die zum Übergangszeitpunkt bestehenden Sicherungsbeziehungen erfüllen die Erfordernisse des IFRS 9 und sind in Übereinstimmung mit den Strategien und Zielen des Risikomanagements des voestalpine-Konzerns, wodurch keine Anpassungen aufgrund der Erstanwendung erforderlich waren.

Nach IAS 39 wurden die für alle Absicherungen von Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedge-Rücklage) ausgewiesenen Beträge als Umgliederungsbeträge in den Gewinn oder Verlust in der Periode umgegliedert, in der die erwarteten abgesicherten Cashflows den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Nach IFRS 9 werden (für die Absicherung von Zahlungsströmen für das mit den erwarteten Ankäufen von Vorräten verbundene Fremdwährungsrisiko) in der Hedge-Rücklage ausgewiesene Beträge direkt in die Anschaffungskosten der Vorräte bei deren Erfassung einbezogen.

Den obigen Ausführungen folgend, ergaben sich für den voestalpine-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen durch die Erstanwendung des IFRS 9.

Hinsichtlich weiterer Informationen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird auf den Abschnitt Finanzinstrumente in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.

Im Rahmen der jährlichen Verbesserungen der IFRS (Improvements-Projekt 2015–2017) erfolgten auch Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern. Alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Sie sind daher im Gewinn oder Verlust zu erfassen, es sei denn die Dividenden beruhen auf Erträgen, die direkt im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital erfasst wurden.

Die Änderungen sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Der voestalpine-Konzern wendet diese Änderungen vorzeitig an. Die erstmalige Anwendung erfolgt auf sämtliche ertragsteuerliche Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die bei oder nach Beginn der frühesten Vergleichsperiode erfasst wurden.

Der positive Ertragsteuereffekt auf Hybridkapitalzinsen in Höhe von 7,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 wurde rückwirkend statt direkt im Eigenkapital nunmehr in der Gesamtergebnisrechnung in der Position Ertragsteuern ausgewiesen.

In den nachstehenden Tabellen werden die Auswirkungen der Anwendung von IAS 12 auf die betroffenen Posten der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017/18 dargestellt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. März 2018.

Geänderte Darstellung in der Konzern-Kapitalflussrechnung

2017/18

 

Werte wie ursprünglich berichtet

 

Anpassungen gemäß IAS 12

 

Werte rückwirkend angepasst

 

 

 

 

 

 

 

Betriebstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ergebnis nach Steuern

 

817,9

 

7,5

 

825,4

Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge

 

804,1

 

–7,5

 

796,6

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung Working Capital

 

–426,9

 

 

–426,9

Cashflow aus der Betriebstätigkeit

 

1.195,1

 

 

1.195,1

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

 

–847,7

 

 

–847,7

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

 

–129,7

 

 

–129,7

 

 

 

 

 

 

 

Verminderung/Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

217,7

 

 

217,7

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Jahresanfang

 

503,3

 

 

503,3

Veränderungen von Währungsdifferenzen

 

–15,2

 

 

–15,2

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Jahresende

 

705,8

 

 

705,8

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Geänderte Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

2017/18

 

Werte wie ursprünglich berichtet

 

Anpassungen gemäß IAS 12

 

Werte rückwirkend angepasst

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

12.897,8

 

 

12.897,8

Umsatzkosten

 

–9.923,3

 

 

–9.923,3

Bruttoergebnis

 

2.974,5

 

 

2.974,5

 

 

 

 

 

 

 

EBIT

 

1.180,0

 

 

1.180,0

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

1.042,5

 

 

1.042,5

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsteuern

 

–224,6

 

7,5

 

–217,1

Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss)

 

817,9

 

7,5

 

825,4

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Aus der Anwendung der übrigen genannten Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2018/19 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten
laut IASB1

 

 

 

 

 

1

Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

2

EU-Endorsement ausstehend.

IFRS 16

 

Leasingverhältnisse

 

1. Jänner 2019

IFRS 9, Änderung

 

Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichszahlung

 

1. Jänner 2019

IFRIC 23

 

Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

 

1. Jänner 2019

IAS 28, Änderung

 

Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

 

1. Jänner 2019

IAS 19, Änderung

 

Planänderungen, -kürzung oder -abgeltung

 

1. Jänner 2019

Rahmenkonzept, Änderung

 

Überarbeitung Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung

 

1. Jänner 20202

IFRS 3, Änderung

 

Definition eines Geschäftsbetriebes

 

1. Jänner 20202

IAS 1 und IAS 8, Änderung

 

Definition von Wesentlichkeit

 

1. Jänner 20202

IFRS 17

 

Versicherungsverträge

 

1. Jänner 20212

IFRS 10 und IAS 28, Änderung

 

Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

 

Durch IASB verschoben

 

 

 

 

 

Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht (mit Ausnahme von IFRS 16) keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Aus dem neuen Standard IFRS 16 werden folgende Auswirkungen erwartet:

IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und wird IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse zukünftig grundsätzlich analog zu Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen sein.

Der voestalpine-Konzern plant den neuen Standard mittels der modifizierten retrospektiven Methode erstmalig zum 1. April 2019 anzuwenden. Dementsprechend wird der kumulative Erstanwendungseffekt zum 1. April 2019 in den Gewinnrücklagen erfasst, wobei gleichzeitig keine Anpassung der Vergleichsinformationen erfolgt. Die Gesellschaften des voestalpine-Konzerns treten aktuell als Leasingnehmer bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet werden.

Der voestalpine-Konzern hat die zukünftige Aktivierung von Nutzungsrechten und der korrespondierenden Verbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Folglich kommt es statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen.

Der voestalpine-Konzern beabsichtigt folgende Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften zu nutzen:

  • Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen, sondern im Anhang dargestellt.
  • Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, angesetzt und in gleicher Höhe das Nutzungsrecht erfasst.
  • Das Wahlrecht, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird ausgeübt. Vermögenswerte von geringem Wert sind im voestalpine-Konzern jene Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5.000 EUR. Im Übergangszeitpunkt werden Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten als kurzfristig eingestuft.
  • Bei Verträgen, die neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen (davon ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude).
  • IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der voestalpine-Konzern, dass zum 1. April 2019 zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von rund 437 Mio. EUR und in gleicher Höhe die entsprechenden Nutzungsrechte angesetzt werden.

Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Konsolidierungsmethoden

Währungsumrechnung

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Ertragsrealisierung – Vorgehensweise ab dem 1. April 2018

Ertragsrealisierung – Vorgehensweise vor dem 1. April 2018

Aufwandsrealisierung

Sachanlagen

Leasing

Firmenwerte

Andere immaterielle Vermögenswerte

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Finanzinstrumente – Vorgehensweise ab dem 1. April 2018

Sonstige Unternehmensanteile – Vorgehensweise ab dem 1. April 2018

Finanzinstrumente – Vorgehensweise vor dem 1. April 2018

Ertragsteuern

Vorräte

Emissionszertifikate

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

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Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Technologiekonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen aus Stahl und anderen Metallen zählt sie zu den führenden Partnern der Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie der Luftfahrt- und Öl- & Gasindustrie. Die voestalpine ist darüber hinaus Weltmarktführer bei kompletten Bahninfrastruktursystemen sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
52.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2018/19

€ 13,6 Mrd.

Umsatz

€ 1,6 Mrd.

EBITDA

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