Auswirkungen neuer und geänderter Standards
Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals angewandt:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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||||
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IFRS 15 (inkl. Klarstellungen) |
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Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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1. Jänner 2018 |
||||
IFRS 9 |
|
Finanzinstrumente |
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1. Jänner 2018 |
||||
IAS 40, Änderung |
|
Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
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1. Jänner 2018 |
||||
IFRS 2, Änderung |
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Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
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1. Jänner 2018 |
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IFRS 4, Änderung |
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Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 |
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1. Jänner 2018 |
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IFRS 1 und IAS 28, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2014–2016) |
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1. Jänner 2018 |
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IFRIC 22 |
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Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
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1. Jänner 2018 |
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diverse Standards, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2015–2017) |
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1. Jänner 20192 |
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IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fasst die Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und ersetzt IAS 18 und IAS 11 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen. IFRS 15 folgend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Übergang der Verfügungsmacht über die Güter und Dienstleistungen erfolgt und dadurch Nutzen aus diesen gezogen werden kann. Anhand des neu eingeführten 5-Schritte-Modells werden Ausmaß und zeitliche Lagerung der Umsatzrealisierung festgestellt.
Der voestalpine-Konzern hat den neuen Standard mittels der modifizierten retrospektiven Methode erstmalig zum 1. April 2018 angewendet. Die Anwendung erfolgte auf alle offenen Verträge. Die Vergleichsinformationen für 2017/18 wurden nicht angepasst, sondern werden wie bisher gemäß IAS 18 , IAS 11 und den entsprechenden Interpretationen dargestellt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 nicht auf die Vergleichsinformationen angewendet.
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich von kundenspezifischer Serienfertigung kommt es bei Vorliegen der Voraussetzungen des IFRS 15.35c im Gegensatz zu IAS 11 zu einer vorgezogenen Umsatzrealisierung. Die Umsatzrealisierung hat bei diesen kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit zeitraumbezogen zu erfolgen, da voestalpine einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden hat. Der daraus resultierende Eigenkapitaleffekt nach Steuern beträgt rund 7,0 Mio. EUR und resultiert im Wesentlichen aus den Bereichen Automotive und Luftfahrt.
Ein weiterer Eigenkapitaleffekt nach Steuern iHv rund –15,0 Mio. EUR stammt aus der Auflösung bisher aktivierter Vorserienverluste im Bereich Automotive, welche nach den Vorschriften des IFRS 15 nunmehr in der Periode des Anfalls ergebniswirksam zu erfassen sind.
Neben dem Erstanwendungseffekt nach Steuern iHv –7,4 Mio. EUR auf das Eigenkapital ergeben sich Umgliederungen von Vorräten, PoC-Forderungen gem. IAS 11 und erhaltenen Anzahlungen zu Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten.
Die übrigen Geschäftsbereiche des Konzerns sind von den Änderungen des IFRS 15 nicht oder nur im unwesentlichen Ausmaß betroffen.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden auf die Eröffnungsbilanz per 1. April 2018 dar:
Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz |
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|
31.03.2018 |
|
Anpassungen |
|
01.04.2018 |
|
|
|
|
|
|
|
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
Aktive latente Steuern |
|
196,1 |
|
4,7 |
|
200,8 |
Vorräte |
|
3.998,4 |
|
–99,3 |
|
3.899,1 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
|
1.773,0 |
|
104,4 |
|
1.877,4 |
Summe Aktiva |
|
15.455,0 |
|
9,8 |
|
15.464,8 |
|
|
|
|
|
|
|
Passiva |
|
|
|
|
|
|
Gewinnrücklagen und andere Rücklagen |
|
4.957,9 |
|
–7,4 |
|
4.950,5 |
Passive latente Steuern |
|
107,6 |
|
2,7 |
|
110,3 |
Kurzfristige Rückstellungen |
|
615,2 |
|
–0,5 |
|
614,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
|
2.647,1 |
|
15,0 |
|
2.662,1 |
Summe Passiva |
|
15.455,0 |
|
9,8 |
|
15.464,8 |
|
||||||
Mio. EUR |
In nachstehender Tabelle werden die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. März 2019 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19 dargestellt. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19.
Geänderte Darstellung in der Konzernbilanz |
||||||
31.03.2019 |
|
Berichtet |
|
Anpassungen gemäß IFRS 15 |
|
Ohne Anwendung |
|
|
|
|
|
|
|
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
Aktive latente Steuern |
|
197,3 |
|
1,1 |
|
198,4 |
Vorräte |
|
4.053,0 |
|
116,2 |
|
4.169,2 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
|
2.021,3 |
|
–145,2 |
|
1.876,1 |
Summe Aktiva |
|
15.651,6 |
|
–27,9 |
|
15.623,7 |
|
|
|
|
|
|
|
Passiva |
|
|
|
|
|
|
Gewinnrücklagen und andere Rücklagen |
|
5.054,8 |
|
–10,5 |
|
5.044,3 |
Passive latente Steuern |
|
110,5 |
|
–3,1 |
|
107,4 |
Kurzfristige Rückstellungen |
|
642,9 |
|
0,5 |
|
643,4 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
|
2.838,5 |
|
–14,8 |
|
2.823,7 |
Summe Passiva |
|
15.651,6 |
|
–27,9 |
|
15.623,7 |
|
||||||
Mio. EUR |
Geänderte Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
||||||
2018/19 |
|
Berichtet |
|
Anpassungen gemäß IFRS 15 |
|
Ohne Anwendung |
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
|
13.560,7 |
|
–50,8 |
|
13.509,9 |
Umsatzkosten |
|
–10.777,6 |
|
27,1 |
|
–10.750,5 |
Bruttoergebnis |
|
2.783,1 |
|
–23,7 |
|
2.759,4 |
|
|
|
|
|
|
|
EBIT |
|
779,4 |
|
–23,7 |
|
755,7 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern |
|
645,7 |
|
–23,7 |
|
622,0 |
|
|
|
|
|
|
|
Ertragsteuern |
|
–187,1 |
|
6,1 |
|
–181,0 |
Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) |
|
458,6 |
|
–17,6 |
|
441,0 |
|
||||||
Mio. EUR |
Hinsichtlich weiterer Informationen zur Umsatzrealisierung siehe Punkt 1. Umsatzerlöse.
IFRS 9 Finanzinstrumente führt zu Änderungen und Neuerungen im Bereich von Finanzinstrumenten und ersetzt IAS 39 (mit Ausnahme der Vorschriften für Portfolio-Fair Value-Hedges für Zinsrisiken). Die Klassifizierungsvorschriften richten sich nunmehr nach den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Im Bereich der finanziellen Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend in den IFRS 9 übernommen. In Abhängigkeit von den Ausprägungen ergeben sich auch Neuerungen im Bereich der Folgebewertung für finanzielle Vermögenswerte.
IFRS 9 enthält drei Bewertungskategorien, welche grundsätzlich – bis auf vereinzelte Wahlrechte – als Pflichtkategorien zu sehen sind:
- zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Amortized Cost, AC)
- zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVOCI)
- zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL)
Eine weitere grundlegende Neuerung ergibt sich im Zusammenhang mit Wertminderungen, welche auf einem Modell der erwarteten Verluste anstatt wie bisher der eingetretenen Verluste basieren. Zusätzlich enthält IFRS 9 neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte, während die bisherigen Regelungen betreffend Ansatz und Ausbuchung von Finanzinstrumenten des IAS 39 beibehalten wurden. Die neuen Vorschriften des IFRS 9 führen zu einer Ausweitung der Möglichkeiten für die Anwendung von Hedge Accounting, indem die Ziele und Strategien des Risikomanagements als Beurteilungsgrundlage in den Fokus rücken. Dementsprechend kommt nach IFRS 9 ein überwiegend qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz für die Beurteilung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen zum Tragen.
Der voestalpine-Konzern hat die Änderungen des IFRS 9 erstmalig zum 1. April 2018 angewendet. Im Bereich der Einstufung und Bewertung wurde vom Wahlrecht der retrospektiven Anwendung Gebrauch gemacht, wobei keine Anpassung der Vergleichsperioden erfolgte. Die Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte sind prospektiv anzuwenden.
Die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten von IAS 39 auf IFRS 9 lässt sich wie folgt überleiten:
Klassen |
|
Bewertungskategorie IAS 39 |
|
Bewertungskategorie |
|
Buchwert unter IAS 39 31.03.2018 |
|
Bewertungsanpassungen |
|
Buchwert |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Andere |
|
Zu fortgeführten |
|
Darlehen und Forderungen |
|
AC |
|
6,1 |
|
0,0 |
|
6,1 |
|
Available for sale at cost |
|
|
|
– |
|
11,4 |
|
– |
|
–1 |
|
|
Available for sale at fair value |
|
|
|
FVTPL |
|
32,1 |
|
0,0 |
|
32,1 |
|
|
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|
Fair Value-Option |
|
FVTPL |
|
1,4 |
|
0,0 |
|
1,4 |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen |
|
Zu fortgeführten |
|
Darlehen und Forderungen |
|
AC |
|
1.599,5 |
|
0,0 |
|
1.599,5 |
|
|
FVTPL |
|
144,1 |
|
0,0 |
|
144,1 |
||||
|
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|
Derivate |
|
FVTPL |
|
13,5 |
|
0,0 |
|
13,5 |
|
Derivate |
|
Keine IFRS 9- Bewertungskategorie |
|
15,9 |
|
0,0 |
|
15,9 |
||||
Finanzanlagen kurzfristig |
|
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|
Fair Value-Option |
|
FVTPL |
|
388,1 |
|
0,0 |
|
388,1 |
Zahlungsmittel und |
|
Zu fortgeführten |
|
Darlehen und Forderungen |
|
AC |
|
705,8 |
|
0,0 |
|
705,8 |
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
2.917,9 |
|
0,0 |
|
2.906,51 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Verbindlichkeiten langfristig |
|
Zu fortgeführten |
|
|
|
AC |
|
2.783,6 |
|
0,0 |
|
2.783,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig |
|
Zu fortgeführten |
|
|
|
AC |
|
1.315,6 |
|
0,0 |
|
1.315,6 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten |
|
Zu fortgeführten |
|
|
|
AC |
|
2.633,8 |
|
0,0 |
|
2.633,8 |
|
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|
Derivate |
|
FVTPL |
|
17,8 |
|
0,0 |
|
17,8 |
|
|
Derivate |
|
Keine IFRS 9- Bewertungskategorie |
|
4,4 |
|
0,0 |
|
4,4 |
|||
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
6.755,2 |
|
0,0 |
|
6.755,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Im Bereich Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führt die Erstanwendung von IFRS 9 im voestalpine-Konzern zu keinen wesentlichen Auswirkungen.
Eine Umgliederung von den bisherigen Bewertungskategorien des IAS 39 zu den neuen Bewertungskategorien des IFRS 9 betrifft ein Portfolio von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welches im Rahmen von Factoring-Programmen für einen Verkauf zum nächsten Verkaufsstichtag vorgesehen ist. Diese Forderungen wurden bisher in der Kategorie Darlehen und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und werden seit 1. April 2018 aufgrund der Zuordnung in das Geschäftsmodell „Verkaufen“ zum FVTPL bewertet, wodurch sich allerdings keine Bewertungsunterschiede ergeben.
Bislang wurden kurzfristige Finanzanlagen nach IAS 39 freiwillig zum FVTPL designiert, da diese auf FV-Basis gesteuert wurden. Diese Gruppe von finanziellen Vermögenswerten wird gemäß der dokumentierten Risikomanagement- und Anlagestrategie nach deren Fair Value gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beobachtet und berichtet. Gemäß IFRS 9 erfolgt die Bewertung zwingend zum FVTPL.
Zum 31. März 2018 hat der voestalpine-Konzern ein Eigenkapitalinstrument in Höhe von 32,1 Mio. EUR gehalten, welches als „Available for sale at fair value“ klassifiziert war. Dieses wird seit 1. April 2018 gemäß IFRS 9 zum FVTPL bewertet. Vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung von Wertänderungen im OCI wurde nicht Gebrauch gemacht.
Sonstige Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurden bisher als „Available for sale at cost“ ausgewiesen. Diese werden seit dem 1. April 2018 unter den sonstigen Unternehmensanteilen ausgewiesen. Die Umgliederung erfolgte zum Buchwert iHv 11,4 Mio. EUR.
Die Bezeichnung des in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Postens „Andere Finanzanlagen“ wurde im Zuge der IFRS 9-Erstanwendung zum 1. April 2018 auf „Andere Finanzanlagen und sonstige Unternehmensanteile“ klarstellend erweitert, um der Zusammensetzung aus Finanzanlagen und sonstigen Unternehmensanteilen Rechnung zu tragen.
Die Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten bleibt unverändert, hier wurden lediglich die Bewertungskategorien auf den Wortlaut des IFRS 9 aktualisiert.
Um den Vorschriften des IFRS 9 hinsichtlich des Wertberichtigungsmodells Rechnung zu tragen, wurde im voestalpine-Konzern ein Berechnungsmodell aufgesetzt. Als Grundlage für die geschätzten erwarteten Kreditausfälle dienen Erfahrungswerte von tatsächlichen historischen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre. Aufgrund der bestehenden Kreditversicherungen und eines durch sehr gute bis gute Bonität dominierten und diversifizierten Kundenportfolios besteht keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken. Die Anwendung der neuen Wertberichtigungsmethodik führt aufgrund der geringen historischen und erwarteten Forderungsausfälle zu keinen Anpassungen bei den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzliche Informationen zu den Wertberichtigungen sind in Punkt 23. Finanzinstrumente enthalten.
Hinsichtlich der Abbildung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich vor allem im Bereich von Rohstoffsicherungen zusätzliche Möglichkeiten, welche zu einer Ausweitung der Sicherungsbeziehungen, die sich für Hedge Accounting qualifizieren, führen. Die zum Übergangszeitpunkt bestehenden Sicherungsbeziehungen erfüllen die Erfordernisse des IFRS 9 und sind in Übereinstimmung mit den Strategien und Zielen des Risikomanagements des voestalpine-Konzerns, wodurch keine Anpassungen aufgrund der Erstanwendung erforderlich waren.
Nach IAS 39 wurden die für alle Absicherungen von Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Hedge-Rücklage) ausgewiesenen Beträge als Umgliederungsbeträge in den Gewinn oder Verlust in der Periode umgegliedert, in der die erwarteten abgesicherten Cashflows den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Nach IFRS 9 werden (für die Absicherung von Zahlungsströmen für das mit den erwarteten Ankäufen von Vorräten verbundene Fremdwährungsrisiko) in der Hedge-Rücklage ausgewiesene Beträge direkt in die Anschaffungskosten der Vorräte bei deren Erfassung einbezogen.
Den obigen Ausführungen folgend, ergaben sich für den voestalpine-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen durch die Erstanwendung des IFRS 9.
Hinsichtlich weiterer Informationen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird auf den Abschnitt Finanzinstrumente in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Im Rahmen der jährlichen Verbesserungen der IFRS (Improvements-Projekt 2015–2017) erfolgten auch Klarstellungen zu IAS 12 Ertragsteuern. Alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Sie sind daher im Gewinn oder Verlust zu erfassen, es sei denn die Dividenden beruhen auf Erträgen, die direkt im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital erfasst wurden.
Die Änderungen sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Der voestalpine-Konzern wendet diese Änderungen vorzeitig an. Die erstmalige Anwendung erfolgt auf sämtliche ertragsteuerliche Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die bei oder nach Beginn der frühesten Vergleichsperiode erfasst wurden.
Der positive Ertragsteuereffekt auf Hybridkapitalzinsen in Höhe von 7,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 wurde rückwirkend statt direkt im Eigenkapital nunmehr in der Gesamtergebnisrechnung in der Position Ertragsteuern ausgewiesen.
In den nachstehenden Tabellen werden die Auswirkungen der Anwendung von IAS 12 auf die betroffenen Posten der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017/18 dargestellt. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. März 2018.
Geänderte Darstellung in der Konzern-Kapitalflussrechnung |
||||||
2017/18 |
|
Werte wie ursprünglich berichtet |
|
Anpassungen gemäß IAS 12 |
|
Werte rückwirkend angepasst |
|
|
|
|
|
|
|
Betriebstätigkeit |
|
|
|
|
|
|
Ergebnis nach Steuern |
|
817,9 |
|
7,5 |
|
825,4 |
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge |
|
804,1 |
|
–7,5 |
|
796,6 |
|
|
|
|
|
|
|
Veränderung Working Capital |
|
–426,9 |
|
– |
|
–426,9 |
Cashflow aus der Betriebstätigkeit |
|
1.195,1 |
|
– |
|
1.195,1 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
|
–847,7 |
|
– |
|
–847,7 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
|
–129,7 |
|
– |
|
–129,7 |
|
|
|
|
|
|
|
Verminderung/Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
217,7 |
|
– |
|
217,7 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Jahresanfang |
|
503,3 |
|
– |
|
503,3 |
Veränderungen von Währungsdifferenzen |
|
–15,2 |
|
– |
|
–15,2 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Jahresende |
|
705,8 |
|
– |
|
705,8 |
|
|
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Geänderte Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
||||||
2017/18 |
|
Werte wie ursprünglich berichtet |
|
Anpassungen gemäß IAS 12 |
|
Werte rückwirkend angepasst |
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
|
12.897,8 |
|
– |
|
12.897,8 |
Umsatzkosten |
|
–9.923,3 |
|
– |
|
–9.923,3 |
Bruttoergebnis |
|
2.974,5 |
|
– |
|
2.974,5 |
|
|
|
|
|
|
|
EBIT |
|
1.180,0 |
|
– |
|
1.180,0 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern |
|
1.042,5 |
|
– |
|
1.042,5 |
|
|
|
|
|
|
|
Ertragsteuern |
|
–224,6 |
|
7,5 |
|
–217,1 |
Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) |
|
817,9 |
|
7,5 |
|
825,4 |
|
|
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Aus der Anwendung der übrigen genannten Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2018/19 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:
Standard |
|
Inhalt |
|
Inkrafttreten |
||||
|
|
|
|
|
||||
|
||||||||
IFRS 16 |
|
Leasingverhältnisse |
|
1. Jänner 2019 |
||||
IFRS 9, Änderung |
|
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichszahlung |
|
1. Jänner 2019 |
||||
IFRIC 23 |
|
Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
|
1. Jänner 2019 |
||||
IAS 28, Änderung |
|
Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
|
1. Jänner 2019 |
||||
IAS 19, Änderung |
|
Planänderungen, -kürzung oder -abgeltung |
|
1. Jänner 2019 |
||||
Rahmenkonzept, Änderung |
|
Überarbeitung Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung |
|
1. Jänner 20202 |
||||
IFRS 3, Änderung |
|
Definition eines Geschäftsbetriebes |
|
1. Jänner 20202 |
||||
IAS 1 und IAS 8, Änderung |
|
Definition von Wesentlichkeit |
|
1. Jänner 20202 |
||||
IFRS 17 |
|
Versicherungsverträge |
|
1. Jänner 20212 |
||||
IFRS 10 und IAS 28, Änderung |
|
Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
|
Durch IASB verschoben |
||||
|
|
|
|
|
Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht (mit Ausnahme von IFRS 16) keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Aus dem neuen Standard IFRS 16 werden folgende Auswirkungen erwartet:
IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und wird IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse zukünftig grundsätzlich analog zu Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen sein.
Der voestalpine-Konzern plant den neuen Standard mittels der modifizierten retrospektiven Methode erstmalig zum 1. April 2019 anzuwenden. Dementsprechend wird der kumulative Erstanwendungseffekt zum 1. April 2019 in den Gewinnrücklagen erfasst, wobei gleichzeitig keine Anpassung der Vergleichsinformationen erfolgt. Die Gesellschaften des voestalpine-Konzerns treten aktuell als Leasingnehmer bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet werden.
Der voestalpine-Konzern hat die zukünftige Aktivierung von Nutzungsrechten und der korrespondierenden Verbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Folglich kommt es statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen.
Der voestalpine-Konzern beabsichtigt folgende Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften zu nutzen:
- Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen, sondern im Anhang dargestellt.
- Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, angesetzt und in gleicher Höhe das Nutzungsrecht erfasst.
- Das Wahlrecht, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird ausgeübt. Vermögenswerte von geringem Wert sind im voestalpine-Konzern jene Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5.000 EUR. Im Übergangszeitpunkt werden Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten als kurzfristig eingestuft.
- Bei Verträgen, die neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen (davon ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude).
- IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der voestalpine-Konzern, dass zum 1. April 2019 zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von rund 437 Mio. EUR und in gleicher Höhe die entsprechenden Nutzungsrechte angesetzt werden.
Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
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