8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten die gezahlten und geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern (+Steueraufwand/–Steuerertrag).

 

 

2022/23

 

2023/24

 

 

 

 

 

Ertragsteuern

 

310,0

 

118,2

Tatsächlicher Steueraufwand

 

286,7

 

131,9

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

23,4

 

–13,7

Berücksichtigung steuerlicher Verluste früherer Perioden

 

–0,1

 

0,0

 

 

 

 

 

Latente Steuern

 

95,5

 

49,6

Entstehung/Umkehrung temporärer Differenzen

 

112,3

 

50,2

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

–2,1

 

17,9

Auswirkungen Steuersatzänderungen

 

–0,2

 

0,1

Berücksichtigung steuerlicher Verluste früherer Perioden

 

–14,5

 

–18,6

 

 

 

 

 

 

 

405,5

 

167,8

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die folgende Überleitung zeigt die Differenz zwischen dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23,75 % (Vorjahr: 24,75 %) und dem effektiven Konzernsteuersatz:

 

 

2022/23

 

2023/24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

 

 

1.489,4

 

 

 

383,4

Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (–) auf Basis des österreichischen Körperschaftsteuersatzes

 

24,75 %

 

369,0

 

23,75 %

 

91,1

Differenz zu ausländischen Steuersätzen

 

0,0 %

 

0,3

 

–3,1 %

 

–11,9

Steuerfreie Erträge

 

–1,5 %

 

–23,0

 

–3,8 %

 

–14,6

Steuerfreie Erträge von Beteiligungen

 

–0,5 %

 

–7,3

 

–1,3 %

 

–5,0

Auswirkungen von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen und Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verlustvorträge bzw. Nichtansatz von Verlustvorträgen

 

–0,2 %

 

–3,0

 

3,4 %

 

12,9

Auswirkungen von Nichtansatz und nachträglichem Ansatz bei abzugsfähigen temporären Differenzen

 

0,0 %

 

0,0

 

12,7 %

 

48,7

Steuern aus Vorperioden

 

1,4 %

 

21,3

 

1,1 %

 

4,2

Nicht steuerwirksame Wertminderung

 

2,5 %

 

37,3

 

13,9 %

 

53,4

Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige Differenzen

 

0,7 %

 

10,9

 

–2,8 %

 

–11,0

Effektiver Konzernsteuersatz (%)/-steueraufwand (+)/-steuerertrag (–)

 

27,2 %

 

405,5

 

43,9 %

 

167,8

 

Mio. EUR

Mit der ökosozialen Steuerreform vom 14. Februar 2022 wurde eine Körperschaftsteuersenkung von 24 % (weiterhin anzuwenden auf die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres) auf 23 %, anzuwenden auf das letzte Quartal des Geschäftsjahres, in Österreich beschlossen. Daraus ergibt sich der anzuwendende Körperschaftsteuersatz von 23,75 %.