Die Vergütung der Mitarbeiter:innen erfolgt durch marktkonforme Fixgehälter, teilweise ergänzt durch variable Vergütungen.
Die Höhe der Fixgehälter orientiert sich an der Tätigkeit, der Funktion und der Position sowie an der Erfahrung und dem Know-how der Mitarbeiter:innen. Dabei werden – soweit vorhanden – entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vereinbarungen in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen eingehalten. Im Falle von ergänzenden variablen Vergütungen ist die Höhe dieses Vergütungsbestandteiles abhängig von der Erreichung vereinbarter Ziele. Dabei werden je nach Funktion der Mitarbeiter:innen sowohl qualitative als auch quantitative Ziele vereinbart. Die qualitativen Ziele werden üblicherweise für jeweils ein Geschäftsjahr, die quantitativen Ziele üblicherweise teils für jeweils ein Jahr und teils für jeweils einen Zeitraum von mindestens drei Jahren festgelegt.
Für Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte des Konzerns in Österreich gibt es Vorgaben betreffend die Höhe der maximal zu erreichenden variablen Vergütung und die Gewichtung der Ziele. Für alle übrigen Mitarbeiter:innen werden die Vergütungspakete von den einzelnen Gesellschaften nach lokalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten marktkonform festgelegt. Dabei sind verschiedene Vergütungselemente möglich, unter anderem auch nicht monetäre Bestandteile:
- Pensionspläne (z. B. in Österreich Pensionskasse)
- Versicherungen (z. B. Unfallversicherung)
- Essensvergünstigungen
- Gutscheine
Für Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte enthalten die Vergütungspakete jedenfalls eine variable Vergütung (Bonifikation), teilweise einen Pensionsplan und ein Dienstauto.