23. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

       

       

      31.03.2023

       

      31.03.2024

       

       

       

       

       

      Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

       

      0,0

       

      0,0

      Bürgschaften, Garantien

       

      0,5

       

      0,5

       

       

      0,5

       

      0,5

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Darüber hinaus bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Rohstoff- und Energieversorgung des Konzerns, welche durch das Beschaffungsmanagement gesteuert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen langfristige Lieferverträge für Rohstoffe (insbesondere HBI, Erz, Koks und Kohle) und Betriebsstoffe (insbesondere Sauerstoff und Stickstoff), aus denen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem Nominalwert in Höhe von 5.268,6 Mio. EUR resultieren, wobei dem überwiegenden Anteil variable Preisformeln zugrunde liegen und daher von einer Weitergabefähigkeit am Markt auszugehen ist. Die Restlaufzeiten belaufen sich auf 2 – 11 Jahre.

      Weiters bestehen aus langfristigen Energiebezugsverträgen (Bandsicherungen bei Energieversorgungsunternehmen und PPAs, welche nicht unter IFRS 16 fallen) sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem Nominalwert in Höhe von 438,4 Mio. EUR, wobei dem überwiegenden Teil fixe Preise zugrunde liegen und diese unter Anwendung der Own Use Exemption gemäß IFRS 9 nicht als Derivate bewertet werden. Die Restlaufzeiten belaufen sich im Wesentlichen auf 2 – 13 Jahre.

      IFRS (‘International Financial Reporting Standards’)
      Rechnungslegungsnormen, die eine international vergleichbare Bilanzierung und Publizität gewährleisten sollen.