Compliance-Richtlinien

Die Bestimmungen des Verhaltenskodex werden in Konzernrichtlinien ergänzt und konkretisiert, wie z. B.:

  • KARTELLRECHT

Diese Richtlinie beschreibt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, regelt den Umgang mit und in Verbänden, Standesvertretungen sowie sonstigen Branchenorganisationen und legt konkrete Verhaltensregeln für Mitarbeiter:innen des voestalpine-Konzerns fest.

  • BUSINESS CONDUCT

Diese Richtlinie regelt etwa das Verhalten in Bezug auf Geschenke, Einladungen und andere Vorteile, Spenden, Sponsoring, Nebentätigkeiten und den privaten Bezug von Waren und Dienstleistungen von Kund:innen und Lieferant:innen durch Mitarbeiter:innen.

  • RICHTLINIE BETREFFEND DEN UMGANG MIT GESCHÄFTSVERMITTLER:INNEN UND BERATER:INNEN

Diese Richtlinie legt die Vorgehensweise fest, welche vor der Beauftragung von Handelsvertreter:innen, sonstigen vertriebsbezogenen Berater:innen, Konsulent:innen oder Lobbyist:innen einzuhalten ist. Auf Basis einer objektivierten Prüfung des Umfelds und des Tätigkeitsrahmens von Geschäftspartner:innen vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen soll sichergestellt werden, dass auch die Geschäftspartner:innen die Gesetze und den Verhaltenskodex der voestalpine einhalten.

Der Verhaltenskodex steht in 21 Sprachen und die ergänzenden Compliance-Richtlinien stehen in 14 Sprachen zur Verfügung. Das gesamte Compliance-Regelwerk gilt konzernweit.