17. Eigenkapital

      GRUNDKAPITAL (INKLUSIVE ANGABEN GEMÄß § 241 UGB)

      Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2024 324.391.840,99 EUR (31. März 2023: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2023: 178.549.163) auf Inhaber:innen lautende Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

      Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 64.878.368,92 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.709.833 Stück Aktien (= 20 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

      Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 32.439.183,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.854.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionär:innen auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2019/II). Bis dato hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

      Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 31.330.922,84 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= rund 10 %) zur Ausgabe an Gläubiger:innen von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. Von der Ermächtigung, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte) zu begeben, hat der Vorstand am 19. April 2023 Gebrauch gemacht und eine nicht nachrangige, unbesicherte Wandelanleihe mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von 250 Mio. EUR begeben (ISIN AT0000A33R11), welche in anfänglich bis zu 6.113.740 neue und/oder existierende Aktien wandelbar waren.

      Beträgt die Dividende der voestalpine AG mehr als 1,20 EUR pro Aktie, reduziert sich der Wandlungspreis. Aufgrund der Dividende von 1,50 EUR pro Aktie im Juli 2023 hat sich der Wandlungspreis von 40,8915 EUR auf 40,4874 EUR reduziert und die Referenzdividende wird von 1,20 EUR auf 1,1881 EUR pro Aktie angepasst. Die Anpassung des Wandlungspreises dient als Verwässerungsschutz. Die Eigenkapitalkomponente der Wandelanheihe beträgt 18,8 Mio. EUR. Wandelanleihen gelten als potenzielle Stammaktien und fließen ab dem Zeitpunkt der Ausgabe in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie ein, sofern sich daraus ein verwässernder Effekt auf das Ergebnis je Aktie ergibt. Die Wandelanleihe hat zum 31. März 2024 keinen verwässernden Effekt auf das Ergebnis, daher wird sie bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht berücksichtigt. Siehe dazu auch Punkt 31. Ergebnis je Aktie.

      In der Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung am 3. November 2022 Gebrauch gemacht und ein Aktienrückkaufprogramm im Ausmaß von bis zu 10.000.000 Stück Stammaktien (= ca. 5,6 % des Grundkapitals) beginnend mit 10. November 2022 und für eine voraussichtliche Dauer bis 10. Juli 2023 beschlossen. Das Aktienrückkaufprogramm wurde mit 10. Juli 2023 plangemäß beendet. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Rückkaufprogrammes 7.070.000 Stück Stammaktien zu einem Gesamtwert von 213,1 Mio. EUR rückgekauft. Die Anzahl rückgekaufter Aktien im Geschäftsjahr 2023/24 betrug 1.200.327 Stück Stammaktien zu einem Gesamtwert von 37,3 Mio. EUR.

      In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2023 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bis dato keinen Gebrauch gemacht.

      Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien, die Eigenkapitalkomponente der Wandelanleihe sowie anteilsbasierte Vergütungen.

      Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.

      Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Auf- bzw. Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.

      Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

      Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

      Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2024 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

       

       

      Anzahl
      Stückaktien

       

      Anzahl
      eigene Aktien

       

      Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

       

       

       

       

       

       

       

      Stand zum 01.04.2022

       

      178.549.163

       

      28.547

       

      178.520.616

       

       

       

       

       

       

       

      Rückkauf eigener Aktien

       

       

       

      5.869.673

       

      –5.869.673

      Stand zum 31.03.2023

       

      178.549.163

       

      5.898.220

       

      172.650.943

       

       

       

       

       

       

       

      Rückkauf eigener Aktien

       

       

       

      1.200.327

       

      –1.200.327

      Stand zum 31.03.2024

       

      178.549.163

       

      7.098.547

       

      171.450.616

      ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

      Aufgrund der Gewährung von voestalpine-Aktien an Mitarbeiter:innen im Rahmen der jährlichen Erfolgsprämie wurden 141,7 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 4,7 Mio. EUR (2022/23: 4,7 Mio. EUR) anlässlich der Zahlung aus dem Eigenkapital entnommen, 70,1 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 1,8 Mio. EUR (2022/23: 4,6 Mio. EUR) wurden dem Eigenkapital zugeführt.

      Cashflow
      • aus Investitionstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Investitionen/Desinvestitionen;
      • aus der Betriebstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel, soweit nicht durch Investitions-, Desinvestitions- oder Finanzierungstätigkeit beeinflusst;
      • aus der Finanzierungstätigkeit: Abfluss/Zufluss flüssiger Mittel aus Kapitalaus- und Kapitaleinzahlungen.
      Eigenkapital
      Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern durch Einzahlung und/oder Einlage bzw. aus einbehaltenen Gewinnen zur Verfügung gestellt werden.