28. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer

      Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Konzernabschlussprüferin gliedern sich wie folgt:

       

       

      2022/23

       

      2023/24

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses der voestalpine AG

       

      0,28

       

      0,30

      Aufwendungen für die Prüfung der Tochterunternehmen der voestalpine AG

       

      1,00

       

      1,07

      Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen

       

      0,13

       

      0,14

      Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen

       

      0,00

       

      0,00

      Aufwendungen für sonstige Leistungen

       

      0,07

       

      0,02

       

       

      1,48

       

      1,53

       

       

       

       

       

      Mio. EUR