8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten die gezahlten und geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern (+Steueraufwand/–Steuerertrag).

 

 

2021/22

 

2022/23

 

 

 

 

 

Ertragsteuern

 

304,2

 

310,0

Tatsächlicher Steueraufwand

 

300,9

 

286,7

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

3,6

 

23,4

Berücksichtigung steuerlicher Verluste früherer Perioden

 

–0,3

 

–0,1

 

 

 

 

 

Latente Steuern

 

5,9

 

95,5

Entstehung/Umkehrung temporärer Differenzen

 

17,3

 

112,3

Steueranpassungen aus Vorjahren

 

1,0

 

–2,1

Auswirkungen Steuersatzänderungen

 

2,7

 

–0,2

Berücksichtigung steuerlicher Verluste früherer Perioden

 

–15,1

 

–14,5

 

 

 

 

 

 

 

310,1

 

405,5

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die folgende Überleitung zeigt die Differenz zwischen dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 24,75 % und dem effektiven Konzernsteuersatz:

 

 

2021/22

 

2022/23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

 

 

1.382,5

 

 

 

1.490,8

Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (–)
auf Basis des österreichischen Körperschaftsteuersatzes

 

25,0 %

 

345,6

 

24,75 %

 

369,0

Differenz zu ausländischen Steuersätzen

 

–0,4 %

 

–5,3

 

0,0 %

 

0,3

Steuerfreie Erträge

 

–2,9 %

 

–40,2

 

–1,5 %

 

–23,0

Steuerfreie Erträge von Beteiligungen

 

–0,6 %

 

–8,6

 

–0,5 %

 

–7,3

Auswirkungen von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen und Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verlustvorträge bzw. Nichtansatz von Verlustvorträgen

 

–1,0 %

 

–13,5

 

–0,2 %

 

–3,0

Steuern aus Vorperioden

 

0,3 %

 

4,6

 

1,4 %

 

21,3

Nicht steuerwirksame Wertminderung

 

0,0 %

 

0,0

 

2,5 %

 

37,3

Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige Differenzen

 

2,0 %

 

27,5

 

0,7 %

 

10,9

Effektiver Konzernsteuersatz (%)/
-steueraufwand (+)/-steuerertrag (–)

 

22,4 %

 

310,1

 

27,2 %

 

405,5

 

Mio. EUR

Mit der ökosozialen Steuerreform vom 14. Februar 2022 wurde eine Körperschaftsteuersenkung von 25 % (weiterhin anzuwenden auf die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres) auf 24 %, anzuwenden auf das letzte Quartal des Geschäftsjahres, in Österreich beschlossen. Daraus ergibt sich der anzuwendende Körperschaftsteuersatz von 24,75 %.