Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen wie auch Gemeinschaftsunternehmen betreffen überwiegend Lieferbeziehungen im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen bzw. dem Verkauf von Fertigerzeugnissen und werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Sie sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
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2022/23 |
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2023/24 |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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Umsatzerlöse |
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0,0 |
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652,0 |
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0,0 |
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220,6 |
Materialaufwand |
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2,1 |
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462,0 |
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1,0 |
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426,1 |
Sonstiger betrieblicher Ertrag |
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0,2 |
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12,1 |
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0,1 |
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9,7 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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31,0 |
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0,0 |
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34,4 |
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31.03.2023 |
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31.03.2024 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
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0,0 |
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94,4 |
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0,0 |
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56,4 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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0,2 |
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87,7 |
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0,1 |
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53,0 |
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Mio. EUR |
Der deutliche Rückgang der Umsatzerlöse mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2023/24 ist auf das Auslaufen der Rohstofflieferungen an die ArcelorMittal Texas HBI Holdings LLC (ArcelorMittal Texas HBI-Gruppe) zurückzuführen.
In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionär:innen, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
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31.03.2023 |
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31.03.2024 |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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40,1 |
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0,2 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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81,6 |
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69,3 |
Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring |
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0,0 |
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0,0 |
Erhaltene Garantien |
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2,0 |
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0,0 |
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Mio. EUR |
Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR (2022/23: 1,5 Mio. EUR) erfasst.
Es bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag keine Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring mit Kernaktionär:innen.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt 29. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionär:innen verkauft. Zum 31. März 2024 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 191,5 Mio. EUR (2022/23: 230,7 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 5,4 Mio. EUR (2022/23: 2,8 Mio. EUR) erfasst.
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
VORSTAND
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der quantitativen Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings before interest and taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE) und das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz. Die konkreten Zielgrößen werden für EBIT und ROCE periodisch, nämlich jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Der Zielwert für das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz wird für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbart. Die Berechnungsbasis der jeweiligen Zielgrößen ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, das heißt, Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2023/24 wurden erstens die Strukturierung, der Kostenvergleich und die weitere Ausgestaltung der strategischen Energie- und Rohstoffversorgung des voestalpine-Konzerns 2030+ auf Basis der strukturell veränderten Energie- und Rohstoffbedarfe und zweitens „Mitarbeiter:innen – der Wettbewerbsfaktor der Zukunft“, die Entwicklung einer ganzheitlichen HR-Strategie 2030+ unter besonderer Berücksichtigung der Erhöhung des unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen vereinbart.
Aus Altverträgen bzw. aus der Vorstandstätigkeit vorangegangenen Tätigkeiten im Konzern steht in der Berichtsperiode zwei Mitgliedern des Vorstandes aufgrund von Pensionszusagen eine leistungsorientierte Betriebspension zu. Die Höhe der vertraglich zugesagten Pension bemisst sich für diese beiden Vorstandsmitglieder nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts nicht übersteigen.
2018 wurde im Zuge der Wiederbestellung von drei Mitgliedern des Vorstandes die Angemessenheit des Pensionsanspruches, der sich aus den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträgen ergeben hat, geprüft und ein zusätzlicher Betrag zu der jeweils bestehenden beitragsorientierten Vereinbarung (= 15 % des Jahresbruttogrundgehalts) beschlossen. Die Einzahlung der beitragsorientierten Zuzahlung erfolgte in fünf jährlichen Raten ab dem Geschäftsjahr 2019/20 und endete mit 31. März 2024.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2023/24 wie folgt zusammen:
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2022/23 |
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2023/24 |
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Kurzfristig fällige Leistungen |
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20,29 |
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13,32 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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2,84 |
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8,83 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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0,00 |
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0,47 |
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23,13 |
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22,62 |
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Mio. EUR |
Zum Bilanzstichtag waren 5,02 Mio. EUR (2022/23: 12,00 Mio. EUR) der variablen Bezüge, 0,82 Mio. EUR der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie 0,47 Mio. EUR der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 1,74 Mio. EUR (2022/23: 1,61 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden Frau Dr. Carola Richter und Herr Mag. Gerald Mayer jeweils mit Wirkung zum 1. April 2024 zum Mitglied des Vorstandes bestellt. In diesem Zusammenhang wurde im Geschäftsjahr 2023/24 für Frau Dr. Carola Richter ein Sign-in-Bonus in Höhe von brutto 1.200.000 EUR und für Herrn Mag. Gerald Mayer ein Sign-in-Bonus in Höhe von brutto 585.000 EUR aufwandswirksam erfasst.
AUFSICHTSRAT
Gemäß § 15 der Satzung der voestalpine AG wird die Höhe der Vergütung sowie des Sitzungsgeldes der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder (= Kapitalvertreter:innen) von der Hauptversammlung festgesetzt.
Den von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitgliedern steht weder eine Aufsichtsratsvergütung noch ein Sitzungsgeld zu.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 3. Juli 2024 folgende Aufsichtsratsvergütung sowie Höhe des Sitzungsgeldes vorschlagen:
Vorsitzender |
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120.000 EUR |
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Stellvertreter des Vorsitzenden |
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90.000 EUR |
Mitglied |
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60.000 EUR |
Vorsitzender eines Ausschusses (sofern nicht Aufsichtsratvorsitzender) |
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30.000 EUR |
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Sitzungsgeld |
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500 EUR |
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung am 3. Juli 2024 beträgt die Aufsichtsratsvergütung (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 0,60 Mio. EUR (2022/23: 0,51 Mio. EUR).
Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2023/24 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 3. Juli 2024 stattfindenden Hauptversammlung.
An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.