Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023/24 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von neun Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses, acht Sitzungen des Präsidialausschusses und drei Sitzungen des Vergütungsausschusses wahrgenommen.
In den Plenar- und Prüfungsausschusssitzungen hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich der finanziellen Gebarung schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben.
In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat neben diesen laufenden Berichten im Geschäftsjahr 2023/24 insbesondere mit der Bestellung von Mitgliedern und der Zusammensetzung des Vorstandes ab 1. April 2024, der Strategie 2030+ einschließlich der HR-Strategie, der langfristigen Energie- und Rohstoffversorgung, mit dem die Zukunft bestimmenden Thema der Nachhaltigkeit sowie der Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzungen des Aufsichtsrates bildete die Berichterstattung des Vorstandes über die Umsetzung der ersten Schritte zur Dekarbonisierung der Stahlerzeugung an den Standorten Linz und Donawitz. Basis dafür ist der vom Aufsichtsrat im März 2023 genehmigte Ersatz von zwei der derzeit insgesamt fünf in Betrieb befindlichen kohlebasierten Hochöfen durch je einen mit erneuerbarem Strom betriebenen Elektrolichtbogenofen an den beiden Standorten. Im Rahmen des unter „greentec steel“ entwickelten Plans mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Mrd. EUR erfolgte im Geschäftsjahr 2023/24 die Vergabe der wesentlichen Anlagen. Die Inbetriebnahme der beiden Aggregate ist für 2027 geplant. Zielsetzung ist, dass nach erfolgreichem Hochlauf bis 2029 im Vergleich zu 2019 30 % der CO2-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) des Konzerns eingespart werden. Dies entspricht rd. 5 % der österreichweiten jährlichen CO2-Emissionen, das Vorhaben ist damit Österreichs größtes singuläres Klimaschutzprojekt. Langfristig strebt das Unternehmen eine Stahlproduktion mit Net-Zero- CO2-Emissionen an. Um dieses Ziel bis spätestens 2050 zu erreichen, forscht der Konzern an mehreren neuen Verfahren und investiert in Pilotvorhaben, die alternative Wege in der Stahlerzeugung aufzeigen. Dazu zählen etwa Forschungsprojekte wie die Wasserstoffpilotanlage H2FUTURE am Standort Linz zur Herstellung und Nutzung von „grünem“ Wasserstoff im industriellen Maßstab sowie am Standort Donawitz die Versuchsanlagen zur CO2-neutralen Stahlerzeugung durch Direktreduktion von Erzen mittels Wasserstoff. Weitere Forschungsprojekte widmen sich der Abscheidung, Speicherung und Wiederverwendung von Kohlendioxid (CCUS). Ebenfalls Teil der Berichterstattung des Vorstandes war mit dem Neubau des Edelstahlwerkes am Standort Kapfenberg ein weiteres, unter sowohl Innovations- als auch Nachhaltigkeitsaspekten zentrales Konzernprojekt. Die weltweit modernste Anlage ihrer Art wurde im Geschäftsjahr 2023/24 in Betrieb genommen.
Der Präsidialausschuss befasste sich neben Vergütungsfragen insbesondere mit der Besetzung des Vorstandes ab 1. April 2024 und mit Vorbereitungsmaßnahmen zur Neuwahl des Aufsichtsrates anlässlich der Hauptversammlung 2024.
Der Vergütungsausschuss überwachte die Einhaltung der Vergütungspolitik in den Anstellungsverträgen der Mitglieder des Vorstandes und erarbeitete einen die Vergütungspolitk für die Mitglieder des Vorstandes betreffenden Vorschlag zur Vorlage an den Aufsichtsrat und in weiterer Folge an die Hauptversammlung der voestalpine AG am 3. Juli 2024.
Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in erster Linie mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der voestalpine AG, der Frage der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers sowie mit Themen – aber auch der Weiterentwicklung – des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision.
Vertreterinnen der Abschlussprüferin, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, haben an allen drei Prüfungsausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2023/24 teilgenommen und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
In der Sitzung am 19. März 2024 führte der Aufsichtsrat zudem die gemäß Regel 36 des Corporate Governance Kodex vorgesehene Selbstevaluierung durch und behandelte ohne Beisein des Vorstandes anhand einer Frageliste die generelle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Qualität und Umfang der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie organisatorische Fragen.