Angaben zu Kapital-,Anteils-,Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

      Das Grundkapital der voestalpine AG beträgt zum 31. März 2024 324.391.840,99 EUR (31. März 2023: 324.391.840,99 EUR) und ist in 178.549.163 (31. März 2023: 178.549.163) auf Inhaber:innen lautende Stückaktien zerlegt. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht (1 share = 1 vote). Der voestalpine AG sind keine Vereinbarungen ihrer Aktionär:innen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.

      Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG, Linz, Österreich, sowie die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, Linz, Österreich, halten jeweils mehr als 10 % (und weniger als 15 %) am Grundkapital der Gesellschaft. Die Oberbank AG, Linz, Österreich, hält mehr als 5 % (und weniger als 10 %).

      Die Stimmrechte der von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Arbeitnehmer:innen der an der Mitarbeiterbeteiligung teilnehmenden Konzerngesellschaften der voestalpine AG treuhändig gehaltenen Aktien werden durch den Vorstand der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustimmung des Beirates der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Über die Zustimmung wird im Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beirat ist paritätisch von je sechs Personen der Arbeitnehmer:innen- und der Arbeitgeber:innen-Seite besetzt. Der:dem Vorsitzenden des Beirates, die:der von der Arbeitnehmer:innen-Seite zu besetzen ist, steht ein Dirimierungsrecht zu.

      Für Befugnisse des Vorstandes, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie der Erwerb eigener Aktien, genehmigtes oder bedingtes Kapital, wird auf Punkt 17 (Eigenkapital) des Anhangs zum Konzernabschluss 2023/24 verwiesen.

      Die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibungen 2017 – 2024, die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibungen 2019 – 26, die im April 2023 begebenen 250 Mio. EUR Wandelanleihe 2023 – 2028, die 50 Mio. EUR Festverzinsliche Privatplatzierte Schuldverschreibung 2019 – 2031, Schuldscheindarlehen in der Höhe von gesamt 190,5 Mio. EUR und 100 Mio. USD sowie der 2019 abgeschlossene syndizierte Kredit in der Höhe von 1.000 Mio. EUR (Revolving Credit Facility; nicht gezogen) und bilaterale Kreditverträge im Umfang von 355 Mio. EUR und 132,9 Mio. USD enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln. Gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen steht den Inhaber:innen der Anleihen bzw. den Kreditgeber:innen im Falle des Eintrittes eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft das Recht zu, die Rückzahlung zu verlangen. Eine Änderung in der Kontrolle der voestalpine AG findet gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen mit Ausnahme der 250 Mio. EUR Wandelschuldverschreibungen 2023 – 2028 statt, wenn eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes erworben wird. Bei den 250 Mio. EUR Wandelanleihe 2023 – 2028 ist ein Kontrollwechsel in § 11 (d) der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen (siehe www.voestalpine.com » Investoren » Debt Investor Relations » Ausstehende Anleihen) definiert. Neben dem Recht von Anleihegläubiger:innen, bei Eintritt eines Kontrollwechsels die Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen zu verlangen, reduziert ein solcher auch den Wandlungspreis.

      Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

      Eigenkapital
      Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern durch Einzahlung und/oder Einlage bzw. aus einbehaltenen Gewinnen zur Verfügung gestellt werden.