13. Latente Steuern

      Die steuerlichen Auswirkungen der temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      Aktive latente Steuern

       

      Passive latente Steuern

       

       

      31.03.2023

       

      31.03.2024

       

      31.03.2023

       

      31.03.2024

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Langfristiges Vermögen

       

      170,3

       

      138,7

       

      230,1

       

      225,4

      Kurzfristiges Vermögen

       

      89,3

       

      86,5

       

      193,2

       

      160,6

      Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

       

      225,3

       

      212,0

       

      51,2

       

      61,5

      Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

       

      82,0

       

      96,3

       

      26,3

       

      32,2

      Verlustvorträge

       

      53,3

       

      45,8

       

      0,0

       

      0,0

       

       

      620,2

       

      579,3

       

      500,8

       

      479,7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zwischengewinneliminierungen (saldiert)

       

      29,2

       

      22,9

       

      0,0

       

      0,0

      Stille Reserven (saldiert)

       

      0,0

       

      0,0

       

      64,1

       

      65,2

      Sonstige

       

      15,3

       

      13,2

       

      7,7

       

      9,6

      Saldierung der latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

       

      –486,4

       

      –469,9

       

      –486,4

       

      –469,9

      Saldierte latente Steuern

       

      178,3

       

      145,5

       

      86,2

       

      84,6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Die Steuerlatenzen werden mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt. Für die Berechnung der Steuerlatenzen der österreichischen Gesellschaften wurde aufgrund der gesetzlich beschlossenen Körperschaftsteuersatzsenkung der gewichtete erwartete Steuersatz in Höhe von 23 % angewandt. Die Differenz zum anzuwendenden Körperschaftsteuersatz von 23,75 % ergibt sich aufgrund einer weiteren Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 23 % ab dem Kalenderjahr 2024.

      Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 45,8 Mio. EUR (31. März 2023: 53,3 Mio. EUR) wurden erfasst. Zum 31. März 2024 bestehen noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von rund 1.174,6 Mio. EUR (Körperschaftsteuer 31. März 2023: rund 1.227,1 Mio. EUR), für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 205,1 Mio. EUR wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Zeitlich beschränkt nutzbar sind rund 254,1 Mio. EUR (31. März 2023: rund 396,1 Mio. EUR) der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge.

      Für Konzernunternehmen, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet haben, wurden aktive latente Steuern in Höhe von 62,5 Mio. EUR (Vorjahr: 74,8 Mio. EUR) angesetzt, für welche die Realisierung von künftigen zu versteuernden Ergebnissen abhängt, die höher als die Ergebniseffekte aus der Umkehrung bestehender, zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Der Ansatz beruht auf einer steuerlichen Planungsrechnung für das jeweilige Unternehmen bzw. für die Steuergruppe.

      Für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 2.110,1 Mio. EUR (31. März 2023: 2.256,1 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und mit einer Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

      Der Saldo zwischen den aktiven und passiven latenten Steuern ändert sich um –31,2 Mio. EUR (31. März 2023: –112,4 Mio. EUR). Dies entspricht im Wesentlichen dem latenten Steueraufwand in Höhe von –49,6 Mio. EUR (31. März 2023: Steueraufwand –95,5 Mio. EUR), der im sonstigen Ergebnis verbuchten Veränderung aktiver latenter Steuern in Höhe von 18,8 Mio. EUR (31. März 2023: –17,0 Mio. EUR), der Veränderung latenter Steuern aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (31. März 2023: 1,4 Mio. EUR) und der Veränderung latenter Steuern aus Erst- und Endkonsolidierungen mit –1,3 Mio. EUR (31. März 2023: –1,4 Mio. EUR).

      Zusatzangaben nach IAS 12.81 (ab):

       

       

      Veränderung 2022/23

       

      31.03.2023

       

      Veränderung 2023/24

       

      31.03.2024

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Latente Steuern auf versicherungs­mathematische Gewinne/Verluste

       

      –30,9

       

      116,8

       

      15,0

       

      131,8

      Latente Steuern auf Cashflow-Hedges

       

      13,9

       

      1,7

       

      3,8

       

      5,5

      Summe im sonstigen Ergebnis erfasster latenter Steuern

       

      –17,0

       

      118,5

       

      18,8

       

      137,3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR