Whistleblowing-System

      Im Jänner 2012 wurde ein webbasiertes Hinweisgebersystem eingeführt. Meldungen über Compliance-Verstöße sollen in erster Linie offen, das heißt unter Nennung des Namens der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers, erfolgen. Dieses webbasierte System bietet aber zusätzlich die Möglichkeit, Fälle von Fehlverhalten auch auf anonymer Basis zu melden und mit Hinweisgeber:innen unter Wahrung ihrer vollkommenen Anonymität zu kommunizieren. Mit diesem System sollen Informationen zur frühzeitigen und effektiven Aufdeckung von Compliance-Risiken im Konzern systematisch genutzt werden. Waren die Bereiche, zu denen Fehlverhalten über dieses System gemeldet werden konnten, anfänglich noch beschränkt, ist es ab dem Geschäftsjahr 2022/23 möglich, über dieses webbasierte Hinweisgebersystem Meldungen in den folgenden Bereichen abzugeben: