Anzahl und wesentliche Inhalte der Aufsichtsrats- und Ausschuss­sitzungen im Geschäftsjahr 2020/21

      Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020/21 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses und fünf Sitzungen des Präsidialausschusses wahrgenommen.

      In den Plenar- und Prüfungsausschusssitzungen hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich der finanziellen Gebarung schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Das Geschäftsjahr 2020/21 war geprägt von den wirtschaft­lichen Verwerfungen durch die COVID-19-Pandemie. Der Aufsichtsrat hat sich daher mit den Auswirkungen dieser Pandemie auf die voestalpine und der vom Vorstand in diesem Zusammenhang geplanten und gesetzten Maßnahmen im Rahmen der laufenden Berichterstattung über die jeweils aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der Unternehmensgruppe intensiv auseinandergesetzt. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen insbesondere mit Szenarien für eine CO2-reduzierte Stahlerzeugung, der Strategie 2025+ sowie der Nachhaltigkeitsstrategie, der qualitativen Personalplanung des Konzerns inklusive Nachfolgeplanung und den Themen ­Innovationen und Informations­technologie. Der Präsidialausschuss sowie der Aufsichtsrat befassten sich insbesondere mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Änderung der Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates.

      Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie mit Themen des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision.

      Der Abschlussprüfer, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, hat an allen drei Prüfungs­ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2020/21 teilge­nommen und stand für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

      Der Aufsichtsrat hat die für die Sitzung am 19. März 2020 vorgesehene Selbstevaluierung des Aufsichtsrates gemäß Regel 36 des Corporate Governance-Kodex auf die Sitzung am 2. Juni 2020 vertagt, da angesichts der COVID-19-Pandemie und der damit in Zusammenhang gestandenen Ausgangs- und Reisebeschränkungen nicht alle Mitglieder des Aufsichtsrates vor Ort waren und eine Selbstevaluierung sinnvollerweise in einer Versammlung durchgeführt wird, an der sämtliche teilnehmenden Mitglieder vor Ort anwesend sind. Im Geschäftsjahr 2020/21 fand demnach eine Selbstevaluierung sowohl in der Sitzung des Aufsichtsrates am 2. Juni 2020 als auch in der Sitzung am 18. März 2021 statt.