Ausschüsse des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs. 1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 eine umfassende Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen. Gemäß dieser Geschäftsordnung sind folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates eingerichtet:

      Präsidialausschuss

      Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex. Dem Präsidialausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein oder seine Stellvertreter an. Mit Ausnahme von Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes betreffen, gehören ihm entsprechend dem Verhältnis gemäß § 110 Abs. 1 ArbVG auch ein bis zwei Arbeit­nehmervertreter an.

      Der Präsidialausschuss ist für den Abschluss, die Änderung oder die Auflösung von Dienst­verträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder zuständig. Als Nominierungs­ausschuss unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Präsidialausschuss hat das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen.

      Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:

      • Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
      • Dr. Heinrich Schaller
      • Hans-Karl Schaller

      Prüfungsausschuss

      Dem Prüfungsausschuss obliegen die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a AktG sowie Regel 40 des Corporate Governance-Kodex. Er ist somit für die Überwachung des Rechnungslegungspro­zesses, die Überwachung der Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers, die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresab­schlusses sowie die Prüfung des Vorschlages für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Konsolidierten Corporate Governance-Berichts und die Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen zuständig. Er hat auch die Konzern­rechnungs­legung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten. Da­rüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kon­trollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen und dem Aufsichtsrat über seine Prüfungsergebnisse zu berichten.

      Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:

      • KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA (Vorsitzender)
      • Dr. Wolfgang Eder
      • Dr. Joachim Lemppenau
      • Dr. Heinrich Schaller
      • Hans-Karl Schaller
      • Josef Gritz

      Vergütungsausschuss

      Der Vergütungsausschuss besteht aus mindestens zwei Kapitalvertretern, darunter der Aufsichtsratsvorsitzende. Der Vergütungsausschuss erarbeitet Vorschläge für die Vergütungspolitik der Mitglieder des Vorstandes und überwacht die Einhaltung der Vergütungspolitik in den Anstellungsverträgen der Mitglieder des Vorstandes.

      Mitglieder des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates:

      • Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
      • Dr. Heinrich Schaller
      • Hans-Karl Schaller