19. Rückstellungen

       

       

      Stand 01.04.2020

       

      Konsoli­dierungs­kreis­änderungen

       

      Währungs­differenzen

       

      Verbrauch

       

      Auflösungen

       

      Umbuchung

       

      Zuweisungen

       

      Stand 31.03.2021

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Langfristige Rückstellungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Sonstige Personal­aufwendungen

       

      12,7

       

      0,0

       

      0,0

       

      –4,2

       

      0,0

       

      0,3

       

      2,9

       

      11,7

      Garantien und sonstige Wagnisse

       

      4,1

       

      0,0

       

      0,0

       

      –0,6

       

      –0,3

       

      0,8

       

      0,3

       

      4,3

      Übrige langfristige Rückstellungen

       

      75,6

       

      0,0

       

      –2,9

       

      –3,9

       

      –4,8

       

      27,7

       

      11,6

       

      103,3

       

       

      92,4

       

      0,0

       

      –2,9

       

      –8,7

       

      –5,1

       

      28,8

       

      14,8

       

      119,3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Rückstellungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nicht konsumierte Urlaube

       

      136,7

       

      0,1

       

      0,3

       

      –86,7

       

      –0,2

       

      0,3

       

      87,0

       

      137,5

      Sonstige Personal­aufwendungen

       

      157,9

       

      0,1

       

      –1,7

       

      –122,5

       

      –4,8

       

      1,8

       

      155,6

       

      186,4

      Garantien und sonstige Wagnisse

       

      66,7

       

      0,0

       

      0,1

       

      –11,5

       

      –6,2

       

      –19,4

       

      40,4

       

      70,1

      Belastende Verträge

       

      55,2

       

      0,0

       

      0,0

       

      –42,3

       

      –3,4

       

      1,0

       

      33,4

       

      43,9

      Übrige kurzfristige Rückstellungen

       

      230,4

       

      –0,2

       

      –1,0

       

      –129,8

       

      –19,3

       

      –19,4

       

      202,0

       

      262,7

       

       

      646,9

       

      0,0

       

      –2,3

       

      –392,8

       

      –33,9

       

      –35,7

       

      518,4

       

      700,6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      739,3

       

      0,0

       

      –5,2

       

      –401,5

       

      –39,0

       

      –6,9

       

      533,2

       

      819,9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten insbesondere Prämien und Bonifikationen. Die Rückstellungen für Garantien und sonstige Wagnisse sowie die Rückstellungen für belastende Verträge betreffen die laufende Geschäftstätigkeit. Die übrigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für Vertriebsprovisionen, Rechtsstreitigkeiten, Prozess- und Beratungskosten sowie Umweltschutzverpflichtungen.

      In den Rückstellungen für Personalaufwendungen sind zum 31. März 2021 22,5 Mio. EUR für Personal­reduktionsprogramme enthalten.

      Die Rückstellungshöhe von Garantien und sonstigen Wagnissen bemisst sich am zuverlässigsten Schätzwert jenes Betrages, der zur Begleichung dieser Verpflichtungen am Bilanzstichtag nötig wäre. Als statistische Messgröße wird der Erwartungswert herangezogen. Dieser wiederum basiert auf einer für die Vergangenheit nachweisbaren Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses.

      Rückstellungen für belastende Verträge werden angesetzt, wenn die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen unvermeidbaren Kosten die erwarteten Erlöse übersteigen. Bevor eine separate Rückstellung für einen belastenden Vertrag gebildet wird, erfasst ein Unternehmen den Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.

      Die durch einen Kronzeugenantrag der voestalpine im Jahr 2011 ausgelösten Kartellverfahren des deutschen Bundeskartellamtes im Bereich Bahnoberbaumaterial wurden gegen die voestalpine 2013 abgeschlossen. Das gegen die voestalpine verhängte Bußgeld in diesen Verfahren betrug gesamt 14,9 Mio. EUR. Ebenfalls durch einen Kronzeugenantrag der voestalpine wurde ein Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes gegen Edelstahlunternehmen ausgelöst, welches gegenüber der voestalpine im Juli 2018 beendet wurde. Als Kronzeuge wurde gegen die voestalpine in diesem Verfahren kein Bußgeld verhängt. In Zusammenhang mit dem durch eine Hausdurchsuchung im September 2017 eingeleiteten Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes wegen des Verdachtes kartellrechtswidriger Absprachen im Bereich Grobblech hat die voestalpine im Dezember 2019 einem Vergleich mit einem Bußgeld in Höhe von 65,5 Mio. EUR zugestimmt. Auch dieses Verfahren ist somit beendet.

      Sofern relevant, hat die voestalpine zum Stichtag 31. März 2021 für allfällige negative finanzielle Auswirkungen aus diesen Kartellverfahren vorgesorgt.

      In der Berichtsperiode sind Rückstellungserhöhungen aufgrund der Aufzinsung und aufgrund von Änderungen des Abzinsungssatzes in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR (2019/20: 0,6 Mio. EUR) ent­halten.