23. Eventualverbindlichkeiten

 

 

31.03.2020

 

31.03.2021

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

 

0,8

 

0,0

Bürgschaften, Garantien

 

0,5

 

0,8

 

 

1,3

 

0,8

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Betreffend der österreichischen Energieabgabenvergütung ist festzuhalten, dass durch das Urteil des EuGH vom 14.11.2019 feststeht, dass die mit dem BBG 2011 vorgenommene Einschränkung auf Produktionsbetriebe unionsrechtskonform zustande gekommen ist (EuGH 14.11.2019, C-585/17, Dilly’s Wellnesshotel II). Der österreichische Verwaltungsgerichtshof folgt in seiner Anschluss­entscheidung vom 18.12.2019 (Ro 2016/15/0041) dem EuGH. Für den voestalpine-Konzern sind aus der das Verfahren abschließenden Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes keine nachteiligen Auswirkungen entstanden.