13. Latente Steuern

      Die steuerlichen Auswirkungen der temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Steuer­gutschriften, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      Aktive latente Steuern

       

      Passive latente Steuern

       

       

      31.03.2020

       

      31.03.2021

       

      31.03.2020

       

      31.03.2021

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Langfristiges Vermögen

       

      166,9

       

      211,4

       

      310,0

       

      289,6

      Kurzfristiges Vermögen

       

      101,1

       

      95,8

       

      151,7

       

      157,3

      Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

       

      295,3

       

      302,7

       

      49,4

       

      50,2

      Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

       

      83,0

       

      77,8

       

      51,8

       

      45,4

      Verlustvorträge

       

      126,5

       

      136,6

       

      0,0

       

      0,0

       

       

      772,8

       

      824,3

       

      562,9

       

      542,5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zwischengewinneliminierungen (saldiert)

       

      14,2

       

      16,5

       

      0,0

       

      0,0

      Stille Reserven (saldiert)

       

      0,0

       

      0,0

       

      73,3

       

      68,9

      Akquisitionsbedingter Steuervorteil

       

      18,1

       

      0,0

       

      0,0

       

      0,0

      Sonstige

       

      28,3

       

      28,8

       

      5,8

       

      6,1

      Saldierung der latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

       

      –549,5

       

      –523,7

       

      –549,5

       

      –523,7

      Saldierte latente Steuern

       

      283,9

       

      345,9

       

      92,5

       

      93,8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Der Steuervorteil aus der Akquisition BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft wird unter Anwendung von IAS 12.34 als noch nicht genutzte Steuergutschrift bilanziert und über eine Laufzeit von 14 Jahren mit einem Betrag von 18,1 Mio. EUR pro Jahr als latenter Steueraufwand aufgelöst. Dem steht eine tatsächliche Steuerersparnis gegenüber.

      Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 136,6 Mio. EUR (31. März 2020: 126,5 Mio. EUR) wurden erfasst. Zum 31. März 2021 bestehen noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von rund 1.219,3 Mio. EUR (Körperschaftsteuer) (31. März 2020: rund 1.187,0 Mio. EUR), für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde. Zeitlich beschränkt nutzbar sind rund 537,8 Mio. EUR (31. März 2020: rund 478,3 Mio. EUR) der körperschaft­steuerlichen Verlustvorträge.

      Für Konzernunternehmen, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr einen steuerlichen Verlust er­wirtschaftet haben, wurden aktive latente Steuern in Höhe von 239,2 Mio. EUR (Vorjahr: 197,1 Mio. EUR) angesetzt, für welche die Realisierung von künftigen zu versteuernden Ergebnissen abhängt, die höher als die Ergebniseffekte aus der Umkehrung bestehender, zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Der Ansatz beruht auf einer steuerlichen Planungsrechnung für das jeweilige Unternehmen bzw. für die Steuergruppe.

      Für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschafts­unternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 2.433,1 Mio. EUR (31. März 2020: 2.334,5 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und mit einer Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

      Der Saldo zwischen den aktiven und passiven latenten Steuern ändert sich um 60,7 Mio. EUR (31. März 2020: 104,5 Mio. EUR). Dies entspricht im Wesentlichen dem latenten Steuerertrag in Höhe von 75,1 Mio. EUR (31. März 2020: Steuerertrag 88,0 Mio. EUR), der im sonstigen Ergebnis verbuchten Veränderung aktiver latenter Steuern in Höhe von –10,2 Mio. EUR (31. März 2020: 20,8 Mio. EUR), der Veränderung latenter Steuern aufgrund von Währungsumrechnungs­differenzen in Höhe von –4,0 Mio. EUR (31. März 2020: –4,1 Mio. EUR) und der Veränderung latenter Steuern aus Erst- und Endkonsolidierungen in Höhe von –0,3 Mio. EUR (31. März 2020: –0,2 Mio. EUR).

      Zusatzangaben nach IAS 12.81 (ab):

       

       

      Veränderung 2019/20

       

      31.03.2020

       

      Veränderung 2020/21

       

      31.03.2021

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Latente Steuern auf versicherungs­mathematische Gewinne/Verluste

       

      8,2

       

      185,2

       

      2,7

       

      187,9

      Latente Steuern auf Cashflow-Hedges

       

      12,6

       

      10,7

       

      –12,9

       

      –2,2

      Summe im sonstigen Ergebnis erfasster latenter Steuern

       

      20,8

       

      195,9

       

      –10,2

       

      185,7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Mio. EUR

      Akquisition
      Übernahme oder Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen.