Im voestalpine-Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verschiedene Kreditinstitute monatlich revolvierend verkauft. In diesem Zusammenhang bestehen vier verschiedene Factoringvertragstypen.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 760,7 Mio. EUR (31. März 2020: 832,1 Mio. EUR) an verschiedene Kreditinstitute verkauft. Dabei werden kreditversicherte Forderungen um 100 % des Nennwerts an Kreditinstitute abgetreten, wobei die erwerbenden Kreditinstitute das Ausfallsrisiko übernehmen. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Die verkaufende Konzerngesellschaft übernimmt lediglich eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehaltes von – in der Regel – 10 % aus der Kreditversicherung. Zum Bilanzstichtag beträgt das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung 76,1 Mio. EUR (31. März 2020: 83,2 Mio. EUR). Die Ausfallshaftung entspricht dem theoretischen Maximalverlust. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der Zeitwert dieses Risikos wird mit 0,0 Mio. EUR (31. März 2020: 0,0 Mio. EUR) bewertet. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht.
Im Rahmen des zweiten Factoringvertragstyps werden nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 241,6 Mio. EUR (31. März 2020: 248,3 Mio. EUR) verkauft. Das Ausfallsrisiko wird zu 100 % an das erwerbende Kreditinstitut übertragen. Die Forderungen werden vollständig ausgebucht. Mit Ausnahme der nachfolgend angeführten passivierten Service Fee für die Forderungsverwaltung besteht kein anhaltendes Engagement.
Im Rahmen des dritten Factoringvertragstyps werden sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 99,5 Mio. EUR (31. März 2020: 108,4 Mio. EUR) verkauft. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs werden eine Verlustreserve von 0,9 % und eine Verwässerungsreserve von 1,6 % (bezogen auf die verkauften Forderungen) vom Kaufpreis abgezogen. Die Verwässerungsreserve in Höhe von 1,6 Mio. EUR (31. März 2020: 1,7 Mio. EUR) für zum Bilanzstichtag verkaufte Forderungen dient der allfälligen Inanspruchnahme von Skonti, Boni etc. und wird als sonstige Forderung verbucht. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. Eine Verlustreserve zur Deckung von allfälligen Zahlungsausfällen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (31. März 2020: 1,0 Mio. EUR) für zum Bilanzstichtag verkaufte Forderungen wurde als Aufwand verbucht und wird bei Nichtinanspruchnahme wieder ausgekehrt. Der theoretische Maximalverlust ist mit der Verlustreserve begrenzt. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht.
Im Rahmen des vierten Factoringvertragstyps werden sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40,0 Mio. EUR (31. März 2020: 28,6 Mio. EUR) verkauft. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Für allfällige Forderungsausfälle wurde von der verkaufenden Konzerngesellschaft ein „First-Loss Reserve Account“ in der Höhe von 0,3 Mio. EUR für zwölf Monate dotiert. Der „First-Loss Reserve Account“ beträgt zum Bilanzstichtag 0,3 Mio. EUR (31. März 2020: 0,3 Mio. EUR) und wird als Zahlungsmittel erfasst. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. Der theoretische Maximalverlust ist mit der Höhe des „First-Loss Reserve Account“ begrenzt. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht.
Bei sämtlichen Factoringvertragstypen werden im voestalpine-Konzern die von Kunden im Zeitraum zwischen dem letzten Forderungsverkauf und dem Bilanzstichtag erhaltenen Zahlungen in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) abgegrenzt.
Die Forderungsverwaltung verbleibt bei sämtlichen Factoringvertragstypen bei den jeweiligen Konzerngesellschaften. Für die verkauften Forderungen wird zum 31. März 2021 insgesamt eine Service Fee von 0,15 % des verkauften Forderungsvolumens in Höhe von 1,7 Mio. EUR (31. März 2020: 1,8 Mio. EUR) als sonstige Rückstellung erfasst. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert des anhaltenden Engagements.