Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2025/261
Bekenntnis zum österreichischen Corporate Governance Kodex
Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder:innen des Unternehmens erreicht werden.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktor:innen sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2025.
Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance Kodex anzuerkennen, und haben mit einer Ausnahme bis zum Ende der Berichtsperiode auch alle bis 2025 erfolgten Regeländerungen umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden neben den verbindlich einzuhaltenden L-Regeln auch sämtliche C-Regeln und mit Ausnahme der R-Regel 40a auch sämtliche R-Regeln des Kodex von der voestalpine AG eingehalten.2
1 Dieser Bericht enthält Angabepflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) in Bezug auf die Zusammensetzung sowie die fachliche Qualifikation und Erfahrung des Leitungsorgans (GOV-1 G1 Unternehmensführung).
2 Im Corporate Governance Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.