D.27. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen wie auch Gemeinschaftsunternehmen betreffen überwiegend Lieferbeziehungen im Zusammenhang mit Rohstoffeinkäufen bzw. dem Verkauf von Fertigerzeugnissen und werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Sie sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
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2024/25 |
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2025/26 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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mit Gemeinschaftsunternehmen |
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mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
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Umsatzerlöse |
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0,1 |
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184,2 |
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0,0 |
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189,6 |
Materialaufwand |
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1,2 |
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426,2 |
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0,0 |
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414,0 |
Sonstiger betrieblicher Ertrag |
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0,2 |
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7,6 |
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0,0 |
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4,2 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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34,6 |
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0,0 |
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32,3 |
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31.03.2025 |
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31.03.2026 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte |
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0,0 |
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9,51 |
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0,0 |
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12,5 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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0,0 |
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19,81 |
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0,0 |
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20,2 |
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Mio. EUR |
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In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
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31.03.2025 |
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31.03.2026 |
|---|---|---|---|---|
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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50,3 |
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78,4 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
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54,0 |
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55,9 |
Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
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0,0 |
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0,0 |
Erhaltene Garantien |
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2,0 |
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0,3 |
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Mio. EUR |
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Im Zusammenhang mit den oben angeführten Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (2024/25: 2,1 Mio. EUR) erfasst.
Es bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag keine Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring mit Kernaktionären.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps (für eine Beschreibung siehe Punkt D.30. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften) werden Forderungen zu fremdüblichen Bedingungen an Kernaktionäre verkauft. Zum 31. März 2026 betrug der Wert dieser Forderungen insgesamt 178,9 Mio. EUR (2024/25: 180,4 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden in diesem Zusammenhang Zinsaufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. EUR (2024/25: 6,2 Mio. EUR) erfasst.
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der quantitativen Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind die „Earnings Before Interest and Taxes“ (EBIT), der „Return on Capital Employed“ (ROCE) und das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz. Die konkreten Zielgrößen werden für EBIT und ROCE periodisch, nämlich jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Der Zielwert für das operative Working Capital in Prozent vom Umsatz wird für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbart. Die Berechnungsbasis der jeweiligen Zielgrößen ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, das heißt, Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2025/26 wurden erstens der Ausbau der Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen Recyclingmodellen durch Forcierung der Schrottrückläufe von internen und externen Anfallstellen, mit dem Ziel, die Vereinbarung von Kreislaufprozessen, welche eine schrittweise Steigerung der externen Kundenschrottmengen zur Vorbereitung der ersten Transformationsstufe ermöglichen und die Basis für die weitere Ausrollung der Schrottbeschaffungsstrategie darstellen sollen, vereinbart. 2024 wurde als Ziel für das Geschäftsjahr 2024/25 und das Geschäftsjahr 2025/26 eine Steigerung der externen Kundenschrottmengen um jeweils 5 % vereinbart. Entgegen des 2024 festgelegten Ziels wurde für das Geschäftsjahr 2025/26 anstelle einer Steigerung der externen Kundenschrottmengen um weitere 5 % eine Steigerung um weitere 25 % vereinbart. Zweitens wurde die Transformation greentec steel 2050, die Darstellung des für verschiedene Metallurgie-Transformationsszenarien im Jahr 2050 erforderlichen Energiemix inklusive dessen Beschaffung sowie die Entwicklung einer optimierten Energiebilanz für die greentec-Produktionswerke auf Basis der erarbeiteten Technologieszenarien vereinbart. Ausgehend vom Status quo soll für jeden Transformationsschritt eine Energiebilanz für alle relevanten Energieträger erstellt werden, woraus der schrittweise Ausstieg aus Kohle und Erdgas hin zu Elektrizität und Wasserstoff bei optimaler Energieeffizienz als Ergebnis vorliegt. Besonders zu berücksichtigen sind auch die H2-basierten Technologien Hyfor und HBI/DRI H2 nach Mengen und geografischen Bedarfen sowie ein Vergleich der Wettbewerbsposition zum außereuropäischen Wettbewerb.
Aus Altverträgen bzw. aus der Vorstandstätigkeit vorangegangenen Tätigkeiten im Konzern steht in der Berichtsperiode dem Vorsitzenden des Vorstandes aufgrund von Pensionszusagen eine leistungsorientierte Betriebspension zu. Die Höhe der vertraglich zugesagten Pension bemisst sich für den Vorsitzenden nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogrundgehalts nicht übersteigen.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung, die der Systematik des Angestelltengesetzes nachgebildet ist, wobei die Maximalhöhe nach dem Angestelltengesetz nicht überschritten wird.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2025/26 wie folgt zusammen:
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2024/25 |
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2025/26 |
|---|---|---|---|---|
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Kurzfristig fällige Leistungen |
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15,50 |
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22,05 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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1,15 |
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1,36 |
Andere langfristig fällige Leistungen |
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0,26 |
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0,00 |
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16,91 |
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23,41 |
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Mio. EUR |
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Zum Bilanzstichtag waren 11,78 Mio. EUR (2024/25: 5,67 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 2,17 Mio. EUR (2024/25: 2,05 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet.
Aufsichtsrat
Gemäß § 15 der Satzung der voestalpine AG wird die Höhe der Vergütung sowie des Sitzungsgeldes der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder (= Kapitalvertreter:innen) von der Hauptversammlung festgesetzt.
Den von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitgliedern steht weder eine Aufsichtsratsvergütung noch ein Sitzungsgeld zu.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 1. Juli 2026 folgende Aufsichtsratsvergütung sowie Höhe des Sitzungsgeldes vorschlagen:
Vorsitzende:r |
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140.000 EUR |
|---|---|---|
Stellvertreter:in des:der Vorsitzenden |
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105.000 EUR |
Mitglied |
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70.000 EUR |
Vorsitzende:r eines Ausschusses (sofern nicht Aufsichtsratsvorsitzende:r) |
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35.000 EUR |
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Sitzungsgeld |
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500 EUR |
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung am 1. Juli 2026 beträgt die Aufsichtsratsvergütung (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2025/26 insgesamt 0,74 Mio. EUR (2024/25: 0,63 Mio. EUR).
Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2025/26 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 1. Juli 2026 stattfindenden Hauptversammlung.
An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.