Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/26
Zusicherungsvermerk
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der voestalpine AG für das am 31. März 2026 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt, einschließlich
der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS),
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“, und
der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO)
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsüblichen Grundsätzen zu sonstigen Prüfungen, die wesentliche Aussagen des ISAE 3000 (Revised) berücksichtigen, und der ergänzenden Stellungnahme zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß International Standard on Quality Management (ISQM) 1 entsprechen, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht und im Geschäftsbericht 2025/26, ausgenommen die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und unseren diesbezüglichen Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Zusicherungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
die Aufstellung der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
die Aufnahme von Angaben in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse sowie für die Prüfung der im Konzernlagebericht aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Ziele sind begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Zusicherungsvermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses über jene Bestandteile des internen Kontrollsystems, die für die Nachhaltigkeitsaspekte und die Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind.
Wir gewinnen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse und beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die durch unsere Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die von dem Konzern implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu IRO 1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
Wir führen, sofern es die Umstände nach prüferischem Ermessen erfordern, Vor-Ort-Besuche (Site Visits) bei ausgewählten Standorten durch.
Wir führen aussagebezogene Prüfungshandlungen in Stichproben zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka.
Wien
26. Mai 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Alfred Ripka e.h.
Wirtschaftsprüfer
Mag. Marieluise Krimmel e.h.
Wirtschaftsprüferin