GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

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GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

GOV‑1 – Allgemeine Information

Die Governance-Struktur der voestalpine AG basiert auf einem dualistischen Leitungsmodell. Dieses Modell umfasst den Vorstand als Leitungsorgan und den Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Der Vorstand übernimmt die Leitung und Vertretung der Aktiengesellschaft und ist für die strategischen Entscheidungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und ist unter anderem für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig. Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat der voestalpine AG aus seiner Mitte einen Präsidialausschuss, einen Vergütungsausschuss sowie einen Nominierungsausschuss gebildet.

Das dualistische Leitungsmodell gewährleistet eine klare Trennung zwischen der operativen Leitung des Unternehmens und der unabhängigen Kontrolle seiner Aktivitäten.

Duales Führungssystem voestalpine

 (Grafik )

Der Vorstand der voestalpine AG besteht zum Bilanzstichtag, wie auch im Vorjahr, aus sechs Mitgliedern. Der Anteil weiblicher Mitglieder beträgt 16,7 %, der Anteil männlicher Mitglieder 83,3 %. Das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern (Gender Diversity Ratio) liegt somit bei 20 %, entsprechend einem Verhältnis von 1:5. Fünf Vorstandsmitglieder besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, während ein Mitglied deutsche Staatsbürgerin ist.

Der Aufsichtsrat der voestalpine AG setzt sich wie im Vorjahr aus acht Kapitalvertreter:innen und vier Arbeitnehmervertreter:innen zusammen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt mit drei Kapitalvertreterinnen und einer Arbeitnehmervertreterin 33,33 %. Bis auf ein Mitglied mit Schweizer Staatsbürgerschaft sind alle Aufsichtsratsmitglieder Österreicher:innen.

Geschlechterstruktur des Vorstandes und Aufsichtsrates

per 31.03.2026

 (Balkendiagramm )

Altersstruktur des Vorstandes und Aufsichtsrates

per 31.03.2026

 (Balkendiagramm )

Ergänzende Informationen zur Zusammensetzung des Vorstandes sind im aktuellen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025/26 (Kapitel „Zusammensetzung des Vorstandes“) zu finden.

Ergänzende Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates, dessen Ausschüsse sowie die Anzahl und die wesentlichen Inhalte der Sitzungen im Geschäftsjahr 2025/26 sind ebenso im aktuellen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025/26 (Kapitel „Zusammensetzung des Aufsichtsrates“) zu finden. Der Aufsichtsrat verfügt über vielfältige Fachkompetenzen sowie Berufs- und Managementerfahrungen, die eine fundierte Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Diese Expertise ist insbesondere im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von Bedeutung. Eine Übersicht der spezifischen Fähigkeiten und Fachkenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Qualifikationsmatrix im konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2025/26 im Kapitel „Zusammensetzung des Aufsichtsrates“ zu finden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen zu relevanten Themen aus den Bereichen Compliance, Revision und Sustainability informiert und geschult. Darüber hinaus können sie bei Bedarf interne und externe Berater:innen und Sachverständige hinzuziehen, um ihr Wissen gezielt zu vertiefen. Dies gewährleistet, dass die Gremien stets über aktuelles und fundiertes Fachwissen im Bereich Nachhaltigkeit verfügen.

Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat vereinen vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gezielt zu adressieren.

GOV‑1 – G1 Unternehmensführung

Der Corporate Governance Kodex bietet österreichischen Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für eine transparente, verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung sowie Überwachung. Er basiert auf den Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts und orientiert sich an den OECD-Richtlinien für Corporate Governance.

Die letzte Überarbeitung des Österreichischen Corporate Governance Kodex erfolgte im Jänner 2025. Der Kodex gilt auf freiwilliger Basis und verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Durch die freiwillige Selbstverpflichtung bekennt sich die voestalpine zu diesen Grundsätzen und fördert ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder:innen des Unternehmens.

Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Österreichischen Corporate Governance Kodex anzuerkennen. Aktuell werden neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ auch sämtliche „C-Regeln“ und mit Ausnahme der R-Regel 40a auch sämtliche „R-Regeln“ (Recommendations) des Kodex in der Fassung Jänner 2025 eingehalten. Der Aufsichtsrat hat gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex Leitlinien für seine Unabhängigkeit festgelegt und diese auf www.voestalpine.com unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht. Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder haben im Rahmen ihrer Wahl eine schriftliche Erklärung über ihre Unabhängigkeit abgegeben (C-Regel 53 ÖCGK). Demgemäß haben sich alle gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates (100 %, ohne Arbeitnehmervertreter:innen) – sieben Mitglieder bereits zum Zeitpunkt ihrer Wahl und ein Mitglied ab August 2024 – für unabhängig erklärt.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Der Vorstand treibt Nachhaltigkeitsthemen proaktiv voran und spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Er wird im Rahmen der regelmäßigen Vorstandssitzungen über Nachhaltigkeitsthemen informiert und ist in das Monitoring von Maßnahmen, die Definition neuer Zielsetzungen sowie die Herausforderungen neu auftretender Themen eingebunden.

In enger Abstimmung mit den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen wurden im Rahmen der Erarbeitung der Konzernstrategie 2030+ sowie der damit verbundenen Nachhaltigkeitsstrategie die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele der voestalpine in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt. Der Fortschritt und die Erreichung der Ziele werden im Rahmen des jährlichen Strategiereviewprozesses überwacht.

Die strategische Verantwortung für Nachhaltigkeit innerhalb des Vorstandes liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Die korrespondierenden operativen Aufgaben werden einerseits von der Sustainability-Organisation unter der Leitung des Head of Group Sustainability und andererseits von der Abteilung Konzernentwicklung wahrgenommen. Nähere Informationen zur Zusammensetzung und den Aufgaben der Group Sustainability Organisation sind in den Abschnitten GOV‑2 und GOV‑5 zu finden. Regelmäßige Berichte an den Aufsichtsrat der voestalpine AG ermöglichen eine effektive Überwachung. Diese Überwachung fungiert auch als zentrales Kontrollverfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen und resultiert beispielsweise in der konzernweiten Resilienzanalyse, welche die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber klimabedingten Risiken und Chancen bewertet (weitere Informationen zur Resilienzanalyse finden sich in den Kapiteln SBM‑3 – E1 und IRO‑1 – E1).

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ÖCGK
Österreichischer Corporate Governance Kodex.

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