D.29. Aufwendungen für die Konzernab­schlussprüferin

D.29. Aufwendungen für die Konzernab­schlussprüferin

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Konzernabschlussprüferin gliedern sich wie folgt:

Aufwendungen für die Konzernabschlussprüferin

 

 

2024/25

 

2025/26

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Einzelabschlusses und der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung der voestalpine AG

 

0,54

 

0,55

Aufwendungen für die Prüfung der Tochterunternehmen der voestalpine AG

 

1,16

 

1,18

Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen

 

0,17

 

0,11

Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen

 

0,00

 

0,00

Aufwendungen für sonstige Leistungen

 

0,15

 

0,08

 

 

2,02

 

1,92

 

 

 

 

 

Mio. EUR

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