BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Im vorliegenden Bericht wurde grundsätzlich keine externe Validierung der Kennzahlen vorgenommen. Davon ausgenommen sind Kennzahlen im Unterkapitel E1‑6 und E5‑5. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält weiters Angaben im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie. Diese Informationen werden im Abschnitt Umweltinformationen unter dem Kapitel „Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung“ bereitgestellt.
Die von der voestalpine verwendeten Zeithorizonte für die Berichterstattung entsprechen den Empfehlungen der ESRS. Für den Nachhaltigkeitsbericht gelten folgende Zeiträume:
- kurzfristig: Berichtszeitraum von einem Geschäftsjahr
- mittelfristig: Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Horizonts bis zu fünf Jahre
- langfristig: Zeitraum vom Ende des mittelfristigen Horizonts bis zu zehn Jahre
- langfristig (erweitert): Zeitraum von mehr als zehn Jahren
Zusätzlich zu den von den ESRS vorgegebenen Zeiträumen wurde der langfristige Zeitraum weiter in die zwei aufgelisteten Kategorisierungen unterteilt. Der Grund dafür liegt darin, dass sektor- bzw. unternehmensspezifische Risiken und Chancen oft erst in einer weiter entfernten Zukunft als innerhalb von zehn Jahren relevant werden.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts werden zur Ableitung von Kennzahlen für die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten teilweise Schätzungen herangezogen, sofern direkte Messungen oder Primärdaten nicht verfügbar sind.
Das betrifft die Treibhausgasbilanzierung, konkret die indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die gemäß dem Greenhouse Gas Protocol den Scope-3-Kategorien zuzuordnen sind. Konkret handelt es sich um:
- Scope 3 – Kategorie 1:
Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (Purchased goods and services) - Scope 3 – Kategorie 3:
Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (Fuel- and energy-related activities) - Scope 3 – Kategorie 4:
Vorgelagerter Transport und Verteilung (Upstream transportation and distribution) - Scope 3 – Kategorie 5:
Abfallaufkommen (Waste generated in operations) - Scope 3 – Kategorie 9:
Nachgelagerter Transport und Verteilung (Downstream transportation and distribution)
Zur Berechnung dieser Emissionen werden derzeit hauptsächlich externe Emissionsdatenbanken genutzt. Die Datenbanken basieren sowohl auf Marktdaten als auch auf einem Durchschnitt von Firmendaten und werden laufend aktualisiert. So werden beispielsweise die Sektordaten von Branchenverbänden wie EUROFER oder worldsteel von diesem Anbieter herangezogen, um die Datenbanken für den Eisen- und Stahlsektor regelmäßig zu überarbeiten. Die verwendeten Sekundärdaten beruhen auf durchschnittlichen Ist-Verbräuchen und bieten daher eine solide Grundlage mit hinreichender Genauigkeit für die Treibhausgasbilanzierung.
Parallel dazu steht die voestalpine in direkten Gesprächen mit Lieferant:innen, um auf Primärdaten zurückgreifen zu können. Der Fokus liegt dabei auf Produkten, die maßgeblich die indirekte Treibhausgasbilanz des Konzerns beeinflussen. Um die Genauigkeit der Schätzungen weiter zu verbessern, sollen künftig verstärkt Maßnahmen im Bereich Supplier Engagement umgesetzt werden, um den Anteil an Primärdaten zu erhöhen. Zudem werden laufend neue Emissionsdatenbanken evaluiert und bei Bedarf neue und genauere Sekundärdaten vom Systemanbieter bezogen. Gründe für eine allfällige Messunsicherheit resultieren folglich aus einer teilweise nur insuffizienten Verfügbarkeit von Primärdaten (aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette). Den Kennzahlen zugrunde liegende Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen resultieren primär aus der Verwendung von Markt-, Branchen- und Durchschnittsdaten.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Eine gewisse Messunsicherheit besteht bei einzelnen Parametern, insbesondere bei den großvolumigen Mengenmessungen im Bereich Wasser und Abwasser sowie bei den geschätzten Kosten künftiger Umweltauflagen. Zur Überprüfung der teilweise hochgerechneten Datengrundlage für Umwelt- und Treibhausgaskennzahlen wurde eine Rückrechnung (Backtesting) mit Ist-Daten aus dem Vorjahr durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die angewendeten Schätzmethoden angemessen sind.
Informationen zu Messunsicherheiten und Annahmen sind in den themenspezifischen Abschnitten zu finden.
Änderungen bei der erstellung oder darstellung von nachhaltigkeitsinformationen
Im Berichtsjahr wurde die Methodik zur Darstellung der Abdeckung wesentlicher Produktionsstandorte durch ein zertifiziertes Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angepasst. Im vergangenen Geschäftsjahr bezog sich die Kennzahl auf den Anteil zertifizierter Gesellschaften und nicht auf die von den Managementsystemen tatsächlich erfassten Mitarbeiter:innen.
Im aktuellen Bericht wurde die Bezugsgröße der Kennzahl nach den Anforderungen der ESRS angepasst. Die Berichterstattung erfolgt nun auf Ebene der Mitarbeiter:innen an wesentlichen Standorten, die von einer Zertifizierung nach ISO 45001 oder einem gleichwertigen nationalen Standard abgedeckt sind.
Eine rückwirkende Anpassung der Vergleichszahlen früherer Berichtsperioden ist nicht praktikabel.
Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der methodischen Anpassung welche Merkmale enthält (z. B. Mitarbeiter:innen-Zahlen), die sich im Zeitverlauf ändern können.
Die Berechnungsmethode für den Gender Pay Gap wurde entsprechend den Anforderungen der ESRS angepasst. Die Ermittlung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes wurde heuer erstmals nicht auf Gesellschaftsebene, sondern gesamt auf den Konzern berechnet, damit wird eine ungleiche Gewichtung der Sollstunden vermieden.
Fehler bei der berichterstattung in früheren berichtszeiträumen
Im vergangenen Berichtsjahr wurde in der E1‑6-Tabelle Treibhausgasemissionen die Scope-3-Kategorie 3.2 ausgewiesen, aber nicht berücksichtigt. Die Summenbildung wurde korrigiert.
Aufgrund der oben angeführten Korrektur in der Tabelle Treibhausgasemissionen wurden in der Tabelle THG-Intensität je Nettoeinnahme (siehe auch E1‑6) die Werte für das Geschäftsjahr 2024/25 korrigiert.
Im vergangenen Berichtsjahr wurde der Schadstoffparameter Gesamtphosphor zu hoch ausgewiesen (siehe auch E2‑4). Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, dadurch wird der verpflichtend zu berichtende Schwellenwert gemäß Verordnung (EG) Nr. 166/2006 unterschritten. Diese Emission wird daher nicht mehr berichtet.
Aufgrund von vereinzelten Nachmeldungen im Schadstoffmonitoring wurden für das Geschäftsjahr 2024/25 die Emissionen vereinzelter Parameter in Luft und Wasser angepasst und in der Emissionsübersichtstabelle (siehe E2‑4) ergänzt.
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Nachstehend wird eine Liste der Angabepflichten der ESRS angegeben, die mittels Verweis in die Berichterstattung aufgenommen wurden:
Kapitel |
|
Datenpunkt |
|
Referenzdokument |
|
Kapitel im Referenzdokument |
|
|
|
|
|
|
|
GOV‑1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
|
ESRS 2-GOV‑1 21c |
|
Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2025/26 |
|
Zusammensetzung des Vorstandes/ |
GOV‑3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
|
ESRS 2-GOV‑3 29 |
|
Vergütungsbericht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Geschäftsjahr 2025/26 |
|
Vorstandsvergütung |