Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung

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Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung

Allgemeine Informationen zur Taxonomie

Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmer:innen in der EU verpflichtet, ihre Wirtschaftstätigkeiten entsprechend der Taxonomie-Verordnung zu klassifizieren und die Ergebnisse in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung (gemäß Anforderungen des § 267a und des § 243b UGB) offenzulegen. Hierbei sollen wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß ihrer ökologischen Nachhaltigkeit eingestuft werden.

Die voestalpine bezieht sich bei der Einstufung ihrer Wirtschaftstätigkeiten mitunter auf die am 20. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten FAQs zur Anwendung der EU-Taxonomie sowie auf die FAQs vom 5. März 2025.

Die Bewertung der Taxonomiekonformität erfolgt in einem mehrstufigen Prozess, bei dem zuerst festgestellt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit taxonomiefähig (also grundsätzlich von der Taxonomie-Verordnung erfasst) ist, und in weiteren Schritten, ob sie auch taxonomiekonform ist. Als nicht taxonomiefähig gelten Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens, die nicht durch die Taxonomie-Verordnung abgedeckt sind.

Um als taxonomiekonform eingestuft zu werden, müssen die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zumindest zu einem der nachstehend aufgelisteten Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Darüber hinaus dürfen sie die Erreichung der anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm; DNSH) und es müssen soziale Mindestschutzkriterien (Minimum Safeguards) zum Beispiel für Arbeitssicherheit und Menschenrechte erfüllt werden.

Die EU-Verordnung definiert sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz

  2. Anpassung an den Klimawandel

  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft

  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

In der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung ordnete die voestalpine beide Wirtschaftstätigkeiten dem Ziel Klimaschutz zu. Hierdurch wurde auch eine potenzielle Doppelzählung vermieden.

Darstellung des mehrstufigen Taxonomieprozesses

 (Grafik)

Implementierung der Taxonomiefähigkeit im voestalpine-Konzern

Die Bewertung der Wirtschaftstätigkeiten der voestalpine hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit erfolgte erstmals im Geschäftsjahr 2021/22. Im Zuge der Berichterstellung im Geschäftsjahr 2023/24 wurden ergänzend auch die Umweltziele 3 bis 6 hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit analysiert und bewertet.

Dazu wurde ein Projekt-Team aus den internen Fachbereichen Finanzen, Investor Relations, Umwelt und Group Sustainability sowie Vertreter:innen der Divisionen gegründet. Zusätzlich wurden externe Fachexpert:innen, darunter Fachgutachter:innen und wissenschaftliche Expert:innen, beigezogen. Zudem wurden klarstellende Interpretationen und Stellungnahmen der europäischen Branchenverbände, etwa des Branchenverbandes der Bahnindustrie UNIFE, bei der Bewertung berücksichtigt.

Es wurden alle Wirtschaftstätigkeiten aller Gesellschaften im Rahmen des Implementierungsprozesses initial überprüft. Zudem erfolgt eine laufende Evaluierung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Wirtschaftstätigkeiten aller Umweltziele.

Als Ergebnis dieser Analyse wurden Wirtschaftstätigkeiten im voestalpine-Konzern als taxonomiefähig identifiziert und folgenden Kategorien unter dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet:

  • 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl

    Der voestalpine-Konzern betreibt in Linz, Österreich (Steel Division), und in Donawitz, Österreich (Metal Engineering Division), Stahlproduktion auf Basis von Hochofentechnologie. Die High Performance Metals Division betreibt an zwei Standorten in Europa (Kapfenberg, Österreich und Hagfors, Schweden) sowie an einem Standort in Brasilien (Sumare) Stahlproduktion auf Basis von Elektrolichtbogenofentechnologie.

  • 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur

    Der voestalpine-Konzern produziert weltweit wesentliche Komponenten für Eisenbahnverkehrsinfrastruktur (Metal Engineering Division). Diese umfassen Schienen, Weichensysteme (von Komponenten bis zu vormontierten Komplettsystemen inkl. Antrieben, Verschluss-Systemen, Überwachungseinrichtungen), Diagnose- und Monitoringsysteme sowie Serviceleistungen für Schienenverkehrsinfrastruktur (Logistikdienstleistungen, Schienenbearbeitungen, Schienenschweißen, Schienenschleifen, Recycling etc.).

Erhebung der Taxonomiekonformität

Damit eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der Taxonomie als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden kann, müssen unter anderem die zugrunde liegenden „technischen Bewertungskriterien“ erfüllt werden. Das sind quantifizierbare Richtlinien (Umweltziele) und konkrete Kriterien, wie eine Aktivität im Hinblick auf ihren Beitrag zum jeweiligen Umweltziel zu bewerten ist. Der Taxonomie-Rechtstext legt diesen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel fest und definiert zudem, ob diese wirtschaftlichen Aktivitäten einen erheblichen Schaden für eines der relevanten Umweltziele verursachen. Neben dem wesentlichen Beitrag müssen daher zusätzlich die sogenannten DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) beachtet werden. Im Zuge dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass die Wirtschaftstätigkeit keine signifikante Beeinträchtigung der anderen Umweltziele zur Folge hat.

Die voestalpine trägt umfassend zum Klimaschutz bei. Für die Geschäftstätigkeiten im Bereich der Stahlherstellung und Weiterverarbeitung ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auszugehen, wenn sie die in der Kategorie 3.9 dargelegten wesentlichen Beiträge für das Umweltziel Klimaschutz erfüllen bzw. die definierten CO2-Emissionsgrenzwerte unterschreiten. Für die Geschäftstätigkeiten im Bereich der voestalpine Railway Systems 6.14 ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auszugehen, wenn sie die in der Kategorie 6.14 dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Die Leistungen der voestalpine Railway Systems erfüllen dabei die Vorgabe, dass sie für den Einsatz von Zügen ohne direkte CO2-Abgasemission geeignet sind. Leistungen für Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, werden nicht inkludiert.

Die DNSH-Konformitätsbewertung wurde für die relevanten Wirtschaftstätigkeiten (3.9, 6.14) umfassend ausgeführt.

Die Prüfung des DNSH-Kriteriums zum Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ wurde mithilfe eines simulationsbasierten Softwaretools zur Identifizierung, Quantifizierung und Offenlegung von physischen Klimarisiken für die betreffenden Betriebsstandorte durchgeführt. Auf dieser Basis konnte eine detaillierte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für alle relevanten Standorte erarbeitet werden. Als Methodengrundlage fungieren die vom Weltklimarat (IPCC) verwendeten repräsentativen Konzentrationspfade RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 der Zukunftsszenarien, die Sachstandsberichte zum Klimawandel vom Weltklimarat und zentrale Copernicus-Dienste der Europäischen Kommission. Basierend auf den Ergebnissen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wurden gegebenenfalls Anpassungslösungen ermittelt und in Umsetzung gebracht.

Darüber hinaus nutzt der voestalpine-Konzern zur Erfüllung der DNSH-Kriterien auch seine weltweit breitflächig in den Gesellschaften implementierten Managementsysteme, wie etwa die nach ISO 14001 oder EMAS zertifizierten Umweltmanagementsysteme. Diese Systeme gewährleisten, dass Umwelteinwirkungen identifiziert und im lokalen Umfeld des jeweiligen Standorts auf Relevanz geprüft sowie gegebenenfalls nötige Anpassungslösungen zur Reduktion erarbeitet werden.

Die Betrachtungen umfassen bzw. berücksichtigen dabei insbesondere die Umweltaspekte Wasser (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen) und Biodiversität (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme).

Zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung hat der voestalpine-Konzern in seinen Gesellschaften Prozesse geschaffen, die eine Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringung von Stoffen im Einklang mit den nationalen Gesetzen für Chemikalien sicherstellen.

Entsprechend den DNSH-Vorgaben müssen bestimmte auf europäischen Vorgaben beruhende Verbote und Beschränkungen für Stoffe eingehalten werden und dürfen Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften nur verwendet werden, wenn keine anderen technisch und wirtschaftlich geeigneten Alternativstoffe oder ‑technologien am Markt verfügbar sind. Sofern ein solcher Ersatz noch nicht möglich ist, müssen diese Stoffe unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden. Die konzernweite Prüfung der DNSH-Konformitätskriterien kam zum Ergebnis, dass diese an den Standorten mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten bereits in sehr hohem Maße erfüllt werden. Nichtkonforme Teilbereiche wurden bei der Berechnung der diesbezüglichen Kennzahlen ausgeschlossen. Hier wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um den Erfüllungsgrad kontinuierlich zu erhöhen.

Die dynamische Entwicklung der Regularien zur EU-Taxonomie kann zukünftig zu Anpassungen der Wirtschaftstätigkeiten und Adaptionen der Beurteilungskriterien führen.

Mindestschutz (Minimum Safeguards)

Als ökologisch nachhaltig werden jene Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, kein weiteres Ziel negativ beeinflussen und den (sozialen) Mindestschutz erfüllen. Die Prüfung des sozialen Mindestschutzes von Arbeitenden und der Einhaltung der Menschenrechte ist gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung auch die letzte Prüfstufe zur Taxonomiekonformität. Hier soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaftstätigkeiten unter Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb ausgeführt werden. Die in Artikel 18 genannten Standards identifizieren vier Kernthemen, für die die Einhaltung von Mindestgarantien definiert wird.

Die folgenden Richtlinien und Normen müssen eingehalten werden:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles)
  • ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen)
  • Internationale Menschenrechtscharta

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) greift folgende zentrale Themen für die Anwendung des sozialen Mindestschutzes auf:

  • Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmer:innen-Rechte)
  • Vermeidung von Bestechung und Korruption
  • Besteuerung
  • Fairer Wettbewerb

Die oben genannten Themen der Platform on Sustainable Finance wurden in der voestalpine bereits in der Vergangenheit konzernal erhoben. So wird dazu auch in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung umfassend berichtet (siehe z. B. die Abschnitte S1 und S2 zum Thema Menschenrechte und G1 zum Thema Antikorruption).

Wesentliche Änderungen zum Vorjahr

Erstmalige Anwendung der Omnibus-Verordnung

Im aktuellen Berichtsjahr hat die voestalpine von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung der Omnibus-Verordnung im Kontext der EU‑Taxonomie-Berichterstattung Gebrauch gemacht (Del. VO. 2026/73). Aus der erstmaligen Anwendung der Omnibus-Verordnung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die grundlegende Struktur der EU‑Taxonomie-Kennzahlen, jedoch wurde eine Wesentlichkeitsschwelle von 5 % im Verhältnis zu den entsprechenden Gesamtkennzahlen je Wirtschaftstätigkeit eingezogen. Ergab die Analyse der Wirtschaftstätigkeiten für Umsatz, CapEx und OpEx jeweils Werte unter 5 %, so wurde diese Wirtschaftstätigkeit als nicht bewertete/nicht wesentliche Wirtschaftstätigkeit eingestuft und deshalb nicht separat berichtet. Laut Omnibus-Verordnung dürfen die kumulierten nicht bewerteten/nicht wesentlichen Wirtschaftstätigkeiten maximal 10 % der ausgewiesenen Gesamtkennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) betragen. Im aktuellen Geschäftsjahr werden beim CapEx die höchsten nicht bewerteten/ nicht wesentlichen Tätigkeiten in der Höhe von 4,8 % ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden zudem erstmals die neuen Meldebögen gemäß Omnibus-Verordnung angewendet. Die Umstellung betrifft insbesondere die strukturierte Darstellung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen und dient der Vereinfachung sowie der verbesserten Vergleichbarkeit der Offenlegungen.

In den vergangenen Berichtsperioden hatten zudem Querschnittstätigkeiten keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit bzw. auf die Taxonomie-KPIs und konnten daher vereinfacht als nicht taxonomiefähig berichtet werden. Mit den neuen Taxonomie-Meldebögen müssen jedoch auch als unwesentlich eingestufte und nicht bewertete prozentuale Anteile der jeweiligen KPIs ausgewiesen werden. Aufgrund der Omnibus-Verordnung ist ab der aktuellen Berichtsperiode eine Quantifizierung der unwesentlichen Tätigkeiten erforderlich. So kann sichergestellt werden, dass diese Grenze entsprechend eingehalten wird. Der voestalpine-Konzern hat als nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten die Wirtschaftstätigkeit 3.21 „Herstellung von Luftfahrzeugen“, Wirtschaftstätigkeit 6.2 „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ sowie Tätigkeiten in der Klasse 7 „Baugewerbe und Immobilien“ definiert. Diese werden nicht gesondert ausgewiesen und als unwesentliche Tätigkeiten im Meldebogen vermerkt. Die Berichterstattung erfolgt damit im Einklang mit den aktualisierten regulatorischen Vorgaben. Die voestalpine wird die Weiterentwicklung der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU‑Taxonomie- und der Omnibus-Verordnung auch künftig laufend beobachten und die Berichterstattung bei Bedarf entsprechend anpassen.

Wirtschaftstätigkeit 6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbeurteilung aufgrund der erstmaligen Anwendung der Omnibus-Verordnung wurde der Anwendungsbereich der berichteten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten überprüft. Dabei wurde entschieden, die Wirtschaftstätigkeit 6.2 „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ im Berichtsjahr nicht mehr als wesentlich auszuweisen. Diese Entscheidung basiert auf der quantitativen Bewertung der zugehörigen Leistungskennzahlen. Die der Wirtschaftstätigkeit 6.2 zuordenbaren Umsatz-, CapEx- und OpEx-Anteile liegen jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 5 % im Verhältnis zu den entsprechenden Gesamtkennzahlen des Konzerns. Vor diesem Hintergrund wird die Wirtschaftstätigkeit als nicht wesentlich für die EU‑Taxonomie-Berichterstattung der voestalpine eingestuft.

Ergebnisse Kennzahlen

Nachfolgend werden die Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten der voestalpine je Umweltziel für das Geschäftsjahr 2025/26 zusammengefasst.

Zusammenfassung der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

2025/26
Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KPI

 

Insgesamt

 

Anteil taxonomie­fähiger Tätigkeiten

 

Taxonomie­konforme Tätigkeiten

 

Anteil taxonomie­konformer Tätigkeiten

 

Klima­schutz

 

An­passung an den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Anteil der ermög­lichenden Tätigkeiten

 

Anteil der Übergangs­tätigkeiten

 

Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten1

 

Taxonomie­konforme Tätigkeiten im vorange­gangenen Geschäftsjahr 2024/25

 

Anteil taxonomie­konformer Tätigkeiten im vorange­gangenen Geschäftsjahr 2024/25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz

 

15.063,1

 

14,8 %

 

2.023,4

 

13,4 %

 

13,4 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

13,4 %

 

0,0 %

 

2,4 %

 

1.911,2

 

12,2 %

CapEx

 

949,7

 

49,9 %

 

381,8

 

40,2 %

 

40,2 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

8,3 %

 

31,9 %

 

4,8 %

 

237,4

 

20,4 %

OpEx

 

993,0

 

33,8 %

 

102,1

 

10,3 %

 

10,3 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

8,1 %

 

2,2 %

 

2,9 %

 

114,2

 

10,9 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Die nicht bewerteten nicht wesentlichen Kennzahlen entstammen den Wirtschaftstätigkeiten 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen, 6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr sowie der Klasse 7. Baugewerbe und Immobilien.

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz

Als Basis für die Ermittlung der taxonomiefähigen Umsätze sind laut EU-Taxonomie-Verordnung die Umsatzerlöse gemäß IAS 1.82(a) heranzuziehen. Diese entsprechen den in diesem Geschäftsbericht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen und werden daher für die Berechnung in folgender Tabelle als Nenner verwendet. Der Zähler umfasst jene Umsätze, welche mit Wirtschaftstätigkeiten generiert wurden, die in der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst sind. Die aktuelle Konformitätsprüfung im Geschäftsjahr 2025/26 ergab 13,4 % taxonomiekonformen Umsatz, der zur Gänze auf den Umsatz aus dem Bereich Schienenverkehrsinfrastruktur zurückzuführen ist.

Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähiger/-konformer Umsatz

2025/26
Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

Taxonomie­fähiger Umsatz

 

Taxonomie­konformer Umsatz

 

Taxonomie­konformer Umsatz

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Ermög­lichende Tätigkeit

 

Übergangs­tätigkeit

 

Taxonomie­konformer Anteil der taxonomie­fähigen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

0,4 %

 

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

T

 

0,0 %

Schienenverkehrsinfrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

14,4 %

 

2.023,4

 

13,4 %

 

13,4 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

E

 

 

 

93,1 %

Summe der Konformität nach Ziel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13,4 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

Umsatz-Gesamtwert

 

 

 

14,8 %

 

2.023,4

 

13,4 %

 

13,4 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

13,4 %

 

0,0 %

 

90,7 %

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx)

Als Basis für die Ermittlung der taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden die Zugänge inkl. der Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen zu Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente sowie Zugänge zu Firmenwerten. Aufgrund der Klarstellung der FAQ 2023/305 Punkt 31, welche regelt, dass Investitionsausgaben erst erfasst werden sollen, wenn diese gemäß den einschlägigen Rechnungslegungsstandards erfasst werden, wurden die Zugänge zu den geleisteten Anzahlungen aus den Zugängen zum CapEx-KPI herausgerechnet. Mit Beginn der Aktivierung der zugrunde liegenden Sachanlagen/immateriellen Vermögenswerte werden die geleisteten Anzahlungen auf das jeweilige Anlagegut umgegliedert und auch den Zugängen zum CapEx-KPI zugerechnet. Durch diese Betrachtungsweise kann sich eine Verschiebung zwischen den Geschäftsjahren ergeben. Die Differenz der Investitionsausgaben, welche hier im Nenner verwendet werden, zu den im Konzernabschluss Punkt D.2. Geschäftssegmente veröffentlichten Daten betrifft neben Firmenwertzugängen auch die oben genannte Änderung im Bereich der geleisteten Anzahlungen. Der Zähler umfasst jene Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind sowie Teil des CapEx-Plans sind.

Im Bereich der Investitionsausgaben liegt der taxonomiekonforme Anteil bei 40,2 % (381,8 Mio. EUR). Mit greentec steel hat die voestalpine einen ambitionierten Stufenplan für eine CO2-arme Stahlproduktion entwickelt. Im ersten Schritt des Stufenplans werden ein grünstrombetriebener Elektrolichtbogenofen (Electric Arc Furnace; EAF) in Linz und eine grünstrombetriebene Elektrolichtbogenofenanlage in Donawitz errichtet. So ist es möglich, ab 2027 nach erfolgtem Hochlauf jährlich ca. 2,5 Mio. Tonnen CO2-reduzierten Stahl zu produzieren. Diese erste Phase des Leuchtturmprojekts greentec steel wird auch im CapEx-Plan ausgewiesen. Dabei sind die individuellen Prozesse im Rahmen der zukünftigen EAF-Produktion als unabhängige Produktionseinheiten zu betrachten, welche in die bestehenden Anlagenkonfigurationen an den Standorten Linz und Donawitz integriert werden. Die Taxonomiekonformität im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl kann für die Elektrolichtbogenöfen als eigenständige Produktionseinheit mit den entsprechenden technischen Bewertungskriterien unter dem Umweltziel Klimaschutz ermittelt werden. Der CapEx-Plan umfasst ein Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. EUR und wird aller Voraussicht nach im Geschäftsjahr 2027/28 abgeschlossen werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 292,7 Mio. EUR (2024/25: 134,4 Mio. EUR) im Zuge des CapEx-Plans als taxonomiekonform unter der Wirtschaftstätigkeit 3.9 Herstellung von Eisen und Stahl klassifiziert.

Der taxonomiekonforme CapEx in Höhe von 381,8 Mio. EUR setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 371,1 Mio. EUR, Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 2,0 Mio. EUR und der Veränderung der geleisteten Anzahlungen in Höhe von 8,7 Mio. EUR zusammen. Der Gesamt-CapEx in Höhe von 949,7 Mio. EUR setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 1.066,1 Mio. EUR, Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 2,2 Mio. EUR sowie der Veränderung der geleisteten Anzahlungen in Höhe von −118,6 Mio. EUR zusammen.

Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähige/-konforme Investitionsausgaben (CapEx)

2025/26
Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

Taxonomie­fähiger CapEx

 

Taxonomie­konformer CapEx

 

Taxonomie­konformer CapEx

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Ermög­lichende Tätigkeit

 

Übergangs­tätigkeit

 

Taxonomie­konformer Anteil der taxonomie­fähigen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

41,0 %

 

303,3

 

31,9 %

 

31,9 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

T

 

77,8 %

Schienenverkehrsinfrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

8,9 %

 

78,5

 

8,3 %

 

8,3 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

E

 

 

 

92,8 %

Summe der Konformität nach Ziel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40,2 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

CapEx-Gesamtwert

 

 

 

49,9 %

 

381,8

 

40,2 %

 

40,2 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

8,3 %

 

31,9 %

 

80,6 %

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx)

Im Gegensatz zu den Umsatzerlösen und den Investitionsausgaben können die Betriebsausgaben nicht direkt aus den Anhangsangaben dieses Geschäftsberichts übernommen werden. Für die Ermittlung des Nenners der Betriebsausgaben sind nur wenige ausgewählte Aufwendungen relevant. Diese umfassen Gebäudesanierungsmaßnahmen, Wartung und Reparatur von Sachanlagen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, kurzfristige Leasingaufwendungen sowie Schulungsaufwendungen für die Mitarbeiter:innen. Diese Schulungsaufwendungen beinhalten auch Schulungen, die erforderlich sind, um Anlagen und Prozesse nachhaltig und regelkonform zu betreiben (einschließlich Arbeitssicherheits- oder Produktionsprozessschulungen im Kontext taxonomiefähiger/-konformer Tätigkeiten). Der Zähler umfasst Betriebsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Betriebsausgaben aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten belaufen sich auf 102,1 Mio. EUR. Das entspricht 10,3 % der Betriebsausgaben laut EU-Taxonomie.

Der taxonomiekonforme OpEx in Höhe von 102,1 Mio. EUR setzt sich aus Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 24,8 Mio. EUR, Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 11,2 Mio. EUR, kurzfristigem Leasing in Höhe von 2,1 Mio. EUR, Wartung und Reparatur von Sachanlagen in Höhe von 59,5 Mio. EUR sowie Schulungen von Arbeitskräften in Höhe von 4,5 Mio. EUR zusammen. Der Gesamt-OpEx in Höhe von 993,0 Mio. EUR setzt sich aus Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 221,6 Mio. EUR, Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 35,0 Mio. EUR, kurzfristigem Leasing in Höhe von 10,3 Mio. EUR, Wartung und Reparatur von Sachanlagen in Höhe von 693,2 Mio. EUR sowie Schulungen von Arbeitskräften in Höhe von 32,9 Mio. EUR zusammen. In den Schulungsaufwendungen sind neben Schulungen für Mitarbeiter:innen, welche Maschinen warten, ebenfalls Schulungen für Mitarbeiter:innen in der Produktion enthalten.

Für den voestalpine-Konzern ergibt sich folgende Zuordnung:

Taxonomiefähige/-konforme Betriebsausgaben (OpEx)

2025/26
Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

Taxonomie­fähiger OpEx

 

Taxonomie­konformer OpEx

 

Taxonomie­konformer OpEx

 

Klima­schutz

 

An­passung an
den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Umwelt-
ver­schmut­zung

 

Bio­logische
Viel­falt

 

Ermög­lichende Tätigkeit

 

Übergangs­tätigkeit

 

Taxonomie­konformer Anteil der taxonomie­fähigen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von Eisen und Stahl

 

CCM 3.9/CCA 3.9

 

25,3 %

 

21,5

 

2,2 %

 

2,2 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

T

 

8,6 %

Schienenverkehrsinfrastruktur

 

CCM 6.14/CCA 6.14

 

8,5 %

 

80,6

 

8,1 %

 

8,1 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

E

 

 

 

95,7 %

Summe der Konformität nach Ziel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10,3 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

 

 

 

 

 

OpEx-Gesamtwert

 

 

 

33,8 %

 

102,1

 

10,3 %

 

10,3 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

0,0 %

 

8,1 %

 

2,2 %

 

30,5 %

Taxonomiefähigkeit nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)

Taxonomiekonformität nach Wirtschaftstätigkeiten

 (Tortendiagramm)
CapEx (Capital Expenditure)
Investitionsausgaben.
DNSH (Do No Significant Harm)
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.
EAF (Electric Arc Furnace)
Elektrolichtbogenofen.
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)
System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.
ILO (International Labour Organization)
Internationale Arbeitsorganisation.
IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)
Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Weltklimarat).
ISO (International Organization for Standardization)
Internationale Organisation für Normung.
OpEx (Operating Expenditure)
Betriebsausgaben.
RCP (Representative Concentration Pathway)
Repräsentative Konzentrationspfade.

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