D.30. Angaben zu außer­bilanziellen Geschäften

D.30. Angaben zu außer­bilanziellen Geschäften

Im voestalpine-Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verschiedene Kreditinstitute monatlich revolvierend verkauft. In diesem Zusammenhang bestehen zwei verschiedene Factoringvertragstypen (zum 31. März 2025 bestanden vier verschiedene Factoringvertragstypen).

Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.340,5 Mio. EUR (31. März 2025: 1.284,5 Mio. EUR) an verschiedene Kreditinstitute verkauft. Dabei werden kreditversicherte Forderungen um 100 % des Nennwerts an Kreditinstitute abgetreten, wobei die erwerbenden Kreditinstitute das Ausfallrisiko übernehmen. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Die verkaufende Konzerngesellschaft übernimmt lediglich eine Ausfallhaftung in Höhe des Selbstbehaltes von – in der Regel – 8 % (31. März 2025: 8 %) aus der Kreditversicherung. Zum Bilanzstichtag beträgt das maximale Risiko aus der Ausfallhaftung 107,2 Mio. EUR (31. März 2025: 102,8 Mio. EUR). Die Ausfallhaftung entspricht dem theoretischen Maximalverlust. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallhaftung ist äußerst gering. Der Zeitwert dieses Risikos wird mit 0,0 Mio. EUR (31. März 2025: 0,1 Mio. EUR) bewertet. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den:die Erwerber:in werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht.

Im Rahmen des zweiten Factoringvertragstyps werden nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 321,3 Mio. EUR (31. März 2025: 296,3 Mio. EUR) verkauft. Das Ausfallrisiko wird zu 100 % an das erwerbende Kreditinstitut übertragen. Die Forderungen werden vollständig ausgebucht. Mit Ausnahme der nachfolgend angeführten passivierten Service Fee für die Forderungsverwaltung besteht kein anhaltendes Engagement.

In der Vergleichsperiode (Geschäftsjahr 2024/25) bestanden zwei weitere Factoringvertragstypen, wobei zum 31. März 2025 im Rahmen des dritten Factoringvertragstyps sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 62,9 Mio. EUR und im Rahmen des vierten Factoringvertragstyps sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19,6 Mio. EUR verkauft wurden. Diese beiden Factoringvertragstypen wurden im Geschäftsjahr 2025/26 in den ersten Factoringvertragstyp integriert.

Bei sämtlichen Factoringvertragstypen werden im voestalpine-Konzern die von Kund:innen im Zeitraum zwischen dem letzten Forderungsverkauf und dem Bilanzstichtag erhaltenen Zahlungen in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abgegrenzt.

Die Forderungsverwaltung verbleibt bei sämtlichen Factoringvertragstypen bei den jeweiligen Konzerngesellschaften. Für die verkauften Forderungen wird zum 31. März 2026 insgesamt eine Service Fee von 0,15 % des verkauften Forderungsvolumens in Höhe von 2,5 Mio. EUR (31. März 2025: 2,5 Mio. EUR) als sonstige Rückstellung erfasst. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert des anhaltenden Engagements.

IFRS („International Financial Reporting Standards“)
Rechnungslegungsnormen, die eine international vergleichbare Bilanzierung und Publizität gewährleisten sollen.

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