ESRS G1 Unternehmens­führung

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ESRS G1 Unternehmens­führung

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet das Fundament für nachhaltigen Erfolg und gesellschaftliches Vertrauen. Im Mittelpunkt stehen dabei zentrale Themen wie Unternehmensethik und eine wertebasierte Unternehmenskultur, die sich durch Integrität, Transparenz und die aktive Bekämpfung von Korruption und Bestechung auszeichnen. Der Schutz von Hinweisgeber:innen spielt dabei ebenso eine entscheidende Rolle wie der respektvolle und faire Umgang mit allen Stakeholder:innen. Auch die Gestaltung von Lieferant:innen-Beziehungen unterliegt klaren Prinzipien: Faire Zahlungspraktiken und ein partnerschaftlicher Dialog – insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen – sind dabei essenziell. Diese Aspekte bilden die Grundlage einer modernen Unternehmensführung, wie sie von der voestalpine aktiv gelebt und weiterentwickelt wird.

Nachfolgende Tabelle enthält spezifische Angaben zu SBM‑3:

Unternehmensführung – IRO

Thema/Unter-/
(Unter-)thema

 

 

 

Auswirkung, Risiko, Chance (IRO)

 

Beschreibung

 

Wert­schöpfungs­kette

 

Zeit­horizont

 

Betroffene Stakeholder:innen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmensethik und Unternehmenskultur

 

 

Gemeinsame Werte in der voestalpine

 

Die voestalpine pflegt eine respektvolle Unternehmenskultur, die Innovation, Vielfalt, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung schätzt. Die Unternehmenskultur der voestalpine basiert auf den Werten „Unternehmerisches Denken“, „gelebte Wertschätzung“ und „nachhaltiges Handeln“.

 

▷▶▷

 

 

  • Mitarbeiter:innen

 

 

Gelebte Unternehmensethik

 

Die voestalpine fördert ethisches Verhalten entlang der Wertschöpfungskette gemäß den Grundsätzen und Anforderungen aus dem Verhaltenskodex und den Konzernrichtlinien sowie daraus resultierenden Aktivitäten.

 

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  • Mitarbeiter:innen
  • Geschäftspartner:innen

 

ǃ

 

Verstöße gegen Compliance-Richtlinien und Wirtschaftskriminalität

 

Verstöße gegen den Verhaltenskodex, Konzernrichtlinien und geltende Gesetze (u. a. Kartellrecht, Korruption und Fraud) stellen ein wesentliches Risiko in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette als auch im eigenen Betrieb dar. Die Wesentlichkeit ergibt sich insbesondere aus potenziellen Reputationsschäden sowie finanziellen und rechtlichen Folgen wie Bußgeldern, Schadenersatzansprüchen und Haftungsrisiken.

 

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  • Mitarbeiter:innen
  • Geschäftspartner:innen

Management der Beziehung zu Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken

 

 

Auswahlprozess bei Lieferant:innen

 

Die voestalpine wendet im Rahmen der Auswahlprozesse für Lieferant:innen Umwelt- und Sozialkriterien an und trägt damit potenziell zu einer nachhaltigen Beschaffung bei. Der Auswahlprozess fußt auf einem risikobasierten Ansatz, in dem branchen- und länderspezifische Risiken in der Selektion mitberücksichtigt werden. Ergänzend trägt die Art und Menge der zugekauften Rohstoffe sowie deren Förderbedingungen zur Auswahl bei. Dadurch wird ein verantwortungsvolles und langfristig ausgerichtetes Management der Lieferant:innen-Beziehungen gepflegt.

 

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  • Lieferant:innen
IRO LEGEND TFOOT

Legende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tatsächlich positive Auswirkung

potenziell positive Auswirkung

Chance

 

 

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vorgelagert

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eigener Betrieb

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nachgelagert

tatsächlich negative Auswirkung

potenziell negative Auswirkung

ǃ

Risiko

< 1 Jahr

1–5 Jahre

5–10 Jahre

10+ Jahre

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1‑1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Unternehmenswerte

Gemeinsame Werte bilden einen starken Anker, der Sicherheit, Halt und Orientierung gibt. Diese Wertebasis stärkt die Unternehmenskultur und das Wir-Gefühl. Außerdem unterstützen verbindliche Unternehmenswerte die erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie und dienen als Grundlage für konkrete Regeln und operative Richtlinien.

Unternehmerisches Denken

Wir orientieren uns an Erfolgen.

Wir denken und handeln unternehmerisch. Unsere Leidenschaft für Lösungen und Innovation ist die Basis unseres gemeinsamen Handelns. Wir sind Teamplayer:innen mit starkem Willen zum Erfolg, denn wir suchen stets gemeinsam nach optimalen Ergebnissen.

Dabei haben wir den Nutzen unserer Kund:innen stets im Blick und berücksichtigen auch unsere anderen Stakeholder:innen. Wir streben nach Exzellenz in all unserem Tun – und lassen uns davon leiten.

Gelebte Wertschätzung

Als Team bauen wir auf unsere Vielfalt.

Wir gehen respektvoll und fair miteinander und mit unseren Kund:innen und Partner:innen um.

Wir vertrauen einander und orientieren uns an gemeinsamen Werten. Wir schaffen ein motivierendes Arbeitsumfeld mit Teamspirit, in dem eine wertschätzende Zusammenarbeit im Zentrum unseres täglichen Handelns steht.

Nachhaltiges Handeln

Wir nehmen unsere Aufgaben verantwortungsvoll wahr.

Wir alle schätzen in unserem täglichen Tun ein selbstverantwortliches Handeln im Rahmen definierter Aufgabenfelder und fordern und fördern eine hohe Eigenverantwortung. Wir bleiben neugierig und ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern entwickeln uns gemeinsam kontinuierlich weiter, um stetige Verbesserungen zu erreichen. Wir agieren nachhaltig, vorausschauend und zukunftsorientiert.

Es ist unsere Unternehmenskultur, die uns zu dem macht, was wir sind: One step ahead.

 (Organigramm)

Die Unternehmenskultur beeinflusst maßgeblich den Erfolg eines Unternehmens, indem sie die Werte und Verhaltensweisen der Mitarbeiter:innen prägt und die Zusammenarbeit fördert. Die voestalpine-Kultur wird zur Stärkung der konzernweiten Identität in diesem Sinne ständig weiterentwickelt.

Die Bewertung der Unternehmenskultur kann indirekt über die Mitarbeiter:innen-Befragung erfolgen, indem die Fragen weitestgehend einem oder mehreren Unternehmenswerten zugeordnet werden. Somit lassen sich Zusammenhänge und Rückschlüsse zu den Unternehmenswerten ableiten. Die Ergebnisse aus der Mitarbeiter:innen-Befragung 2024 wurden dem Vorstand in einer Vorstandssitzung berichtet.

Der Verhaltenskodex bildet das Fundament der Unternehmenskultur. Er legt die ethischen Standards und Verhaltensweisen fest, die die voestalpine von allen Mitarbeiter:innen erwartet, und spiegelt die Verpflichtung zu Integrität, Transparenz und sozialer Verantwortung wider. Seit 2013 unterstützt die voestalpine den UN Global Compact (UNGC), der in seinen zehn Prinzipien die Förderung der Menschenrechte neben Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung enthält. Die voestalpine tritt dementsprechend gegen jede Art von Korruption ein, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Verhaltenskodex (Code of Conduct) und darauf basierendes Compliance-Regelwerk

Die Mitarbeiter:innen sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg und tragen maßgeblich zu dem in die voestalpine gesetzten Vertrauen sowie zu ihrer Reputation bei. Gerade deswegen ist es wichtig, eindeutige Prinzipien zu Ethik und Moral im Geschäftsleben festzulegen. Der Verhaltenskodex und das darauf basierende Compliance-Regelwerk bilden eine wesentliche Grundlage dafür. Indem er den Mitarbeiter:innen bei ihren täglichen Handlungen und Entscheidungen Orientierung bietet, prägt er durch das gelebte Vorbild jeder und jedes Einzelnen die Unternehmenskultur. Der Vorstand bekennt sich aus- und nachdrücklich zu diesem Regelwerk und einer Nulltoleranzpolitik bei Verstößen gegen dessen Inhalte.

Der Verhaltenskodex verpflichtet die Unternehmen der voestalpine in allen Ländern, in denen sie tätig sind, und alle ihre Mitarbeiter:innen zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze. Ebenso wird der Umgang mit Interessenträger:innen wie Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen und anderen Geschäftspartner:innen festgelegt.

Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) der voestalpine wurde 2009 als Ergebnis zahlreicher Gespräche und Diskussionen auf Vorstands-, Geschäftsführungs- sowie Bereichsleitungsebene im voestalpine-Konzern schriftlich festgelegt. Er basiert auf den Unternehmenswerten des Konzerns und bildet die Grundlage für ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter:innen. Die im Verhaltenskodex und im Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen festgehaltenen Grundsätze und Anforderungen an die voestalpine und ihre Geschäftspartner:innen beruhen auf der Human Rights Policy, auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact, der Internationalen Menschenrechtscharta, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Der Verhaltenskodex und die darauf basierenden Richtlinien (Compliance-Regelwerk) werden laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst, um neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Zuletzt wurden beispielsweise im Verhaltenskodex die erforderlichen Anpassungen aufgrund der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vorgenommen sowie die Themen Steuern und Biodiversität explizit verankert. Der Verhaltenskodex ist in mehr als 20 Sprachen verfügbar und kann im Internet abgerufen werden: https://www.voestalpine.com/compliance

Verhaltenskodex voestalpine AG

 

 

 

Compliance und
verantwortungsvolle Unternehmensführung

 

Gesellschaftliche
Verantwortung

  • Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Korruption/Bestechung/Geschenkannahme
  • Steuern
  • Geldwäsche
  • Interessenkonflikte
  • Verbot des Missbrauchs von Insiderinformationen
  • Datenschutz
  • Handelskontrollen und Sanktionen
  • Konfliktmineralien
  • Geheimhaltung vertraulicher Informationen
  • Geistiges Eigentum
  • Schutz des Unternehmenseigentums und IT-Nutzung
  • Unternehmenskommunikation

 

  • Achtung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
  • Verbot der Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei
  • Kollektiverhandlungen und Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Vielfalt, Chancengleichheit und das Verbot von Diskriminierung
  • Vergütung
  • Arbeitszeit
  • Lokale Gemeinschaften und indigene Völker
  • Sicherheitskräfte
  • Spenden und Sponsoring
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Menschenrechte in der Lieferkette

Umwelt- und Klimaschutz

 

Meldungen von Fehlverhalten

Der Verhaltenskodex gilt für alle Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen aller Gesellschaften, an denen die voestalpine AG direkt oder indirekt mit mindestens 50 % beteiligt ist oder bei denen sie auf andere Art Kontrolle ausübt. Allen anderen Gesellschaften, bei denen die voestalpine AG direkt oder indirekt mit mindestens 25 % beteiligt ist, aber keine Kontrolle ausübt, wird der Verhaltenskodex mit der Aufforderung zur Kenntnis gebracht, ihm durch selbstständige Anerkennung im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsstrukturen Geltung zu verschaffen.

Im Fall eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien, Regelungen und Weisungen oder gegen Bestimmungen des Verhaltenskodex muss jede:r Mitarbeiter:in mit disziplinären Konsequenzen rechnen. Darüber hinaus können Zuwiderhandlungen auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben, wie z. B. Regress- und Schadenersatzforderungen.

Die voestalpine ist bestrebt, dem Verhaltenskodex in ihrem gesamten Einflussbereich zur Geltung zu verhelfen. Lieferant:innen und Berater:innen werden zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen (Details siehe weiter unten) verpflichtet und aufgefordert, insbesondere die Menschenrechte als fundamentale Werte zu respektieren und zu beachten.

Sämtliche Geschäftspartner:innen der voestalpine werden auch aufgefordert, innerhalb der Lieferkette die Einhaltung des Verhaltenskodex bei ihren eigenen Geschäftspartner:innen angemessen zu fördern. Zudem sind die Konzerngesellschaften angehalten, den Verhaltenskodex ihren Kund:innen zur Kenntnis zu bringen und diese möglichst auch zur Einhaltung zu verpflichten.

Die voestalpine AG hat mehrere Konzernrichtlinien verabschiedet, um den Mitarbeiter:innen Hilfestellung bei der Anwendung des Verhaltenskodex zu geben. Das Compliance-Regelwerk rund um den Verhaltenskodex der voestalpine setzt sich aktuell wie folgt zusammen und ist im Intranet verfügbar:

Richtlinie Business Conduct

Diese Richtlinie ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex zu den Themen Korruption/Bestechung/Geschenkannahme und Interessenkonflikte. Darin geregelt wird zum Beispiel die Zulässigkeit von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen, von Spenden, Sponsoring, Nebentätigkeiten und dem privaten Bezug von Waren und Dienstleistungen durch Mitarbeiter:innen von Kund:innen und Lieferant:innen. In der Richtlinie Business Conduct ist weiters das Verbot politischer Beitragszahlungen verankert. Spenden an Politiker:innen, politische Parteien, parteinahe Organisationen oder politische Vorfeldorganisationen werden im voestalpine-Konzern nicht toleriert. Ausgenommen hiervon sind vom Vorstand der voestalpine AG im Einzelfall genehmigte Spenden an politische Vorfeldorganisationen, die ausschließlich soziale Anliegen verfolgen.

Richtlinie Umgang mit Geschäftsvermittler:innen und Berater:innen

Diese Richtlinie bietet weitere ergänzende Informationen zum Thema Korruption/Bestechung/Geschenkannahme. Sie legt die Vorgehensweise fest, die vor der Beauftragung von Handelsvertreter:innen, Repräsentant:innen oder sonstigen vertriebsbezogenen Berater:innen einzuhalten ist. Auf Basis einer objektivierten Prüfung des Umfelds und des Tätigkeitsrahmens der betreffenden Person vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen (Business Partner Check) soll sichergestellt werden, dass auch die Geschäftspartner:innen die Gesetze und den Verhaltenskodex der voestalpine einhalten.

Richtlinie Kartellrecht

Diese Richtlinie beschreibt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, regelt den Umgang mit Verbänden, Standesvertretungen sowie sonstigen Branchenorganisationen und legt konkrete Verhaltensregeln für sämtliche Mitarbeiter:innen des voestalpine-Konzerns fest. Zusätzlich wurden Leitfäden zu Informationsaustausch und Benchmarking, zu Einkaufskooperationen und zu Lieferbeziehungen mit Wettbewerber:innen erarbeitet, um die Mitarbeiter:innen über diese Themen aus kartellrechtlicher Sicht zu informieren.

Compliance-Handbuch und Compliance-Präventionsprogramm

Diese Regelwerke erläutern das Compliance-Management-System der voestalpine und geben Auskunft über die Compliance-Strategie und die Compliance-Struktur. Darin sind auch die Zuständigkeiten für die Aufarbeitung von Compliance-Verdachtsfällen, wie beispielsweise erhobene Korruptions- oder Bestechungsvorwürfe, enthalten. Des Weiteren informieren sie über Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung sowie die möglichen Reaktionen und Sanktionen auf Compliance-Verstöße. Informationen zum webbasierten Hinweisgeber:innen-System, das es ermöglicht, Compliance-Verstöße auch anonym zu melden, finden sich ebenfalls in diesen Regelwerken. Nähere Informationen zum Hinweisgeber:innen-System finden sich weiter unten.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

Dieses an Lieferant:innen von Gütern und Dienstleistungen sowie an Geschäftsvermittler:innen, Berater:innen und sonstige Geschäftspartner:innen gerichtete Regelwerk legt die Grundsätze und Anforderungen für eine Zusammenarbeit mit der voestalpine fest. Die voestalpine verlangt unter anderem von ihren Geschäftspartner:innen, auf der Grundlage der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO), die Menschenrechte als fundamentale Werte zu respektieren und zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot jedweder Form von Menschenhandel und moderner Sklaverei, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter:innen und das Recht auf Interessenvertretung und kollektive Verhandlungen. Zudem müssen sich Geschäftspartner:innen verpflichten, Umweltschutzstandards einzuhalten und sich wissenschaftlich nachvollziehbare Ziele zur Reduktion ihres CO2-Fußabdrucks zu setzen. Die Geschäftspartner:innen müssen diesen Verpflichtungen nicht nur im eigenen Geschäftsbereich nachkommen, sondern auch ihre eigenen Lieferant:innen entsprechend verpflichten und die Einhaltung der Verpflichtungen in der Lieferkette überprüfen. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen ist in mehreren Sprachen verfügbar und kann im Internet abgerufen werden: https://www.voestalpine.com/compliance

Verhaltenskodex für die Interessenvertretung der voestalpine (Lobbying-Verhaltenskodex)

Dieser Verhaltenskodex legt im Sinne klarer und transparenter Regelungen für interessenpolitische Aktivitäten den Umgang mit Stakeholder:innen in Österreich sowie auf europäischer und internationaler Ebene im Einklang mit dem österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz fest. Der Lobbying-Verhaltenskodex ist wie der Verhaltenskodex bindend für alle Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen aller Gesellschaften, an denen die voestalpine AG direkt oder indirekt mit mindestens 50 % beteiligt ist oder bei denen sie auf andere Art Kontrolle ausübt. Werden Lobbying-Aktivitäten durch Externe unterstützt, ist sicherzustellen, dass sich diese zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex verpflichten. Der Lobbying-Verhaltenskodex ist in deutscher und in englischer Sprache verfügbar und kann im Internet abgerufen werden: https://www.voestalpine.com/compliance

Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen

Verantwortung und Compliance-Organisation

Die Einhaltung der Compliance-Vorgaben obliegt jedem Mitglied eines Vorstands/einer Geschäftsführung, jeder Führungskraft und jeder:jedem einzelnen Mitarbeiter:in. Der Vorstand/die Geschäftsführung einer Konzerngesellschaft trägt die Verantwortung für die wirksame Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung des auf den Compliance-Konzernrichtlinien basierenden Compliance-Management-Systems der voestalpine. Zur Unterstützung des Managements in der Wahrnehmung dieser Verantwortung und zur Schaffung der hierfür erforderlichen Prozesse und Kontrollmechanismen ist im voestalpine-Konzern eine Compliance-Organisation eingerichtet. Neben einem Group Compliance Officer wurden in jeder Division ein divisionaler Compliance Officer und darüber hinaus in bestimmten Untereinheiten von Divisionen zusätzliche Compliance Officer bestellt. Der Group Compliance Officer ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Die divisionalen Compliance Officer berichten an den Group Compliance Officer und an die jeweiligen Divisionsvorständ:innen.

Compliance-Organisation

 (Organigramm)

Die Bestellung und die Abberufung des Group Compliance Officers und der divisionalen Compliance Officer erfolgen durch den Vorstand der voestalpine AG, wobei für die divisionalen Compliance Officer das für die jeweilige Division zuständige Mitglied des Vorstandes der voestalpine AG ein Vorschlagsrecht hat. Allfällige zusätzliche Compliance Officer in Untereinheiten von Divisionen werden von der jeweiligen Divisionsleitgesellschaft bestellt und abberufen.

Die Compliance Officer sind für folgende Themen zuständig:

  • Kartellrecht
  • Korruption
  • Kapitalmarkt-Compliance
  • Fraud (interne Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Untreue)
  • Interessenkonflikte
  • Sonderthemen, die der Compliance-Organisation vom Vorstand der voestalpine AG zugewiesen werden (z. B. im Zusammenhang mit UN- oder EU-Sanktionen)

Alle anderen Compliance-Themen, wie z. B. Umweltrecht, Steuern, Rechnungslegung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer:innen-Schutz oder Datenschutz, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Compliance Officer. Diese Themen werden von anderen Organisationsbereichen wahrgenommen.

Die Compliance-Organisation unterstützt neben dem Management auch die Mitarbeiter:innen bei der Einhaltung der Compliance-Vorgaben unter anderem durch regelmäßige Präsenz- und Online-Schulungen, Trainings, Managementgespräche und fortlaufende Informationsinitiativen. Zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance im Unternehmen finden zudem regelmäßig Awareness-Kampagnen statt. Nähere Informationen zum Thema Schulungen finden sich im Kapitel G1‑3 unter dem Punkt „Präventive Aktivitäten“.

 (Logo)
Hinweisgeber:innen-System

https://www.bkms-system.net/

Der voestalpine-Konzern ermutigt alle Mitarbeiter:innen, die etwaige Regelverstöße beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, diese zu melden. Solche Meldungen können gemäß Verhaltenskodex an direkte Vorgesetzte, an die zuständige Rechts- oder Personalabteilung, an die Geschäftsführung der jeweiligen Konzerngesellschaft, an die Abteilung Revision und Risikomanagement der voestalpine AG, an den Group Compliance Officer oder einen der divisionalen Compliance Officer erfolgen. Hinweisgeber:innen wird dabei auf Wunsch absolute Vertraulichkeit zugesichert. Mitarbeiter:innen, die festgestellte Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder sonstige interne Richtlinien und Regelungen melden, erwachsen keinesfalls Repressalien oder negative Folgen welcher Art auch immer. Dies gilt genauso für andere Personen, die wichtige Informationen zur Untersuchung eines solchen Fehlverhaltens beitragen. Diese Regelung steht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“).

Seit 2012 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Fälle von Fehlverhalten über ein webbasiertes Hinweisgeber:innen-System auch auf anonymer Basis zu melden. Der voestalpine-Konzern vertraut hier auf die langjährige Expertise der EQS Group mit dem BKMS®-System, dessen Anonymitätswahrung von einer unabhängigen Stelle zertifiziert wurde. Das BKMS®-System kann sowohl von Mitarbeiter:innen als auch von externen Hinweisgeber:innen genutzt werden. Die Bereiche, in denen Fehlverhalten über das Hinweisgeber:innen-System gemeldet werden kann, wurden im Geschäftsjahr 2022/23 auf folgende Themen ausgeweitet:

  • Kartellrecht, Korruption, Fraud, Interessenkonflikte, Kapitalmarkt-Compliance
  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing, Menschenrechte
  • Datenschutz
  • Technische Compliance, insbesondere die Einhaltung technischer Normen und Zertifizierungen in Produktionsprozessen sowie IT-Sicherheit
  • Umwelt
  • health & safety
  • Verstöße in anderen Bereichen

Das Hinweisgeber:innen-System ermöglicht den zuständigen Compliance Officern, mit den Hinweisgeber:innen unter Wahrung vollkommener Anonymität zu kommunizieren. Seit der Erweiterung der Meldemöglichkeiten im Dezember 2022 wurden insgesamt 246 Fälle in unterschiedlichen Bereichen gemeldet. Das System hat sich als vertrauenswürdige Anlaufstelle etabliert und wird breit genutzt. Die hohe Akzeptanz zeigt, dass Mitarbeiter:innen und andere berechtigte Personen das Hinweisgeber:innen-System aktiv in Anspruch nehmen, um auf Missstände oder Unregelmäßigkeiten hinzuweisen.

Anzahl Meldungen Hinweisgeber:innen-System

 (Balkendiagramm )

Informationen zu den verschiedenen Meldekanälen – insbesondere zum Hinweisgeber:innen-System – sind sowohl im Intranet als auch auf der Website der voestalpine unter https://www.voestalpine.com/whistleblowersystem allgemein zugänglich. Zudem werden die Mitarbeiter:innen über die Meldekanäle und den Prozess der Prüfung von Meldungen informiert und in der Anwendung geschult. Dies erfolgt beispielsweise durch Rundmails an die Belegschaft oder mit Plakaten sowie im Rahmen von Präsenz- und Online-Trainings zum Thema Compliance. Nähere Informationen zum Thema Schulungen finden sich im Kapitel G1‑3 unter dem Punkt „Präventive Aktivitäten“.

Das hier und im Kapitel G1‑3 beschriebene Compliance-Management-System der voestalpine umfasst klare Verhaltensregeln, interne Kontrollmechanismen, ein Hinweisgeber:innen-System und Schulungsprogramme, die sicherstellen, dass Korruptions- und Bestechungsrisiken systematisch identifiziert, bewertet und wirksam gesteuert werden. Im Berichtszeitraum wurde das Compliance-Management-System der voestalpine in den Bereichen Kartellrecht, Korruption und Hinweisgeber:innen-System für die österreichischen Konzerngesellschaften durch Austrian Standards gemäß international anerkannten Standards (ISO 37301:2021, ISO 37001:2025, ISO 37002:2021) zertifiziert. Das entsprechende Zertifikat ist auf der Website unter https://www.voestalpine.com/compliance allgemein zugänglich.

Konzeptübersicht

Adressierte IRO

 

Konzept

 

Umfang des Konzepts

 

Verantwortlichkeit & Monitoring

 

Sonstige Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Werte in der voestalpine

Gelebte Unternehmensethik

Verstöße gegen Compliance-Richtlinien und Wirtschaftskriminalität

 

Verhaltenskodex

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergebnis zahlreicher Gespräche und Diskussionen auf Vorstands-, Geschäftsführungs- sowie Bereichsleitungsebene im voestalpine-Konzern
  • Verhaltenskodex und darauf basierende Richtlinien (Compliance-Regelwerk) werden laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
  • Verhaltenskodex ist die Basis für sämtliche Richtlinien des Compliance-Regelwerks der voestalpine.
  • Menschenrechtscharta, UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Grundsätze des UN Global Compact und Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO)
  • Verfügbar in mehr als 20 Sprachen im Intranet und auf der Website: https://www.voestalpine.com/compliance

 

Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

 

Geschäftspartner:innen

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergebnis zahlreicher Gespräche und Diskussionen auf Vorstands-, Geschäftsführungs- sowie Bereichsleitungsebene im voestalpine-Konzern
  • Verhaltenskodex sowie Menschenrechtscharta, UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Grundsätze des UN Global Compact und Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO)
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet und auf der Website: https://www.voestalpine.com/compliance

 

Richtlinie Business Conduct

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet

 

Richtlinie Umgang mit Geschäftsvermittler:innen und Berater:innen

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet

 

Verhaltenskodex für die Interessenvertretung der voestalpine (Lobbying-Verhaltenskodex)

 

Eigener Betrieb

Externe Lobbyist:innen

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergebnis zahlreicher Gespräche und Diskussionen auf Vorstands-, Geschäftsführungs- sowie Bereichsleitungsebene im voestalpine-Konzern
  • Verfügbar in deutscher und englischer Sprache im Intranet und auf der Website: https://www.voestalpine.com/compliance

 

Richtlinie Kartellrecht

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet

 

Richtlinie Compliance-Präventionsprogramm

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet

 

Richtlinie Compliance-Handbuch

 

Eigener Betrieb

 

Verantwortlichkeit: Vorstand/Geschäftsführung

Monitoring Compliance-Regelwerk: Compliance-Organisation

 

  • Ergänzt und konkretisiert den Verhaltenskodex
  • Verfügbar in mehreren Sprachen im Intranet

Gemeinsame Werte in der voestalpine

Gelebte Unternehmensethik

 

Corporate Governance Kodex

 

voestalpine AG durch freiwillige Selbstverpflichtung

 

Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG

 

Gelebte Unternehmensethik

Verstöße gegen Compliance-Richtlinien und Wirtschaftskriminalität

Auswahlprozess bei Lieferant:innen

 

Due Diligence User Manual

 

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette (exkl. Nutzung durch Kund:innen, Selbstabholer:innen)

 

Procurement Board

 

  • Stakeholder:innen-Analyse im Konzept berücksichtigt
  • Interne Kommunikation an alle Nutzer:innen

Für dieses Kapitel wurden im Berichtszeitraum keine messbaren Ziele gemäß ESRS 2 Abs. 81b definiert, dennoch verfolgt das Unternehmen die Wirksamkeit der bestehenden Aktivitäten und Konzepte kontinuierlich. Das Compliance-Regelwerk wird laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Anforderungen entspricht und effektiv zur Minimierung von Risiken beiträgt. Zur Nachverfolgung der Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems werden verschiedene Verfahren angewendet, insbesondere die unabhängige Zertifizierung des Compliance-Management-Systems, Audits sowie die Auswertung der Akzeptanz des Hinweisgeber:innen-Systems.

G1‑2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Die voestalpine gestaltet ihre Beschaffung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte. Im Zentrum stehen faire Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Umwelt- und Sozialkriterien sind Teil der Auswahlprozesse für Lieferant:innen.

Zur Weiterentwicklung des Lieferkettenmanagements schafft die voestalpine derzeit die organisatorischen und prozessualen Voraussetzungen, um den bestehenden Due-Diligence-Prozess – der bislang auf Gesellschaften mit Verpflichtung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschränkt ist – schrittweise auf den gesamten Konzern auszudehnen. Dabei stehen insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Fokus.

Das Due Diligence User Manual regelt als konzernweit gültige Richtlinie das sorgfaltspflichtige Verfahren im Lieferkettenmanagement und Maßnahmen für die Auftragsvergabe im Einkauf. Das Lieferkettenmanagement der voestalpine folgt einem risikobasierten Ansatz. Die Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken erfolgt in Anlehnung an die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Ressourcen gezielt eingesetzt und die wichtigsten und dringlichsten Themen zuerst behandelt werden. In der Praxis erfolgt die Umsetzung dieses risikobasierten Ansatzes in einem dreistufigen Prozess (siehe nachfolgende Abbildung). Im ersten Schritt, der Lieferant:innen-Priorisierung, wird eine etwaige Risikobehaftung von Lieferant:innen aufgrund von länder- und warengruppenspezifischen Risiken ermittelt. Diese Analyse und Klassifizierung muss jedes Jahr für alle aktiven Lieferant:innen durchgeführt werden, also auch für jene, die in dem betreffenden Jahr als neuer Lieferantenstamm aufgenommen wurden. Im zweiten Schritt werden für alle Lieferant:innen, für die zuvor ein hohes oder mittleres Risiko ermittelt wurde, Maßnahmen zur Leistungsüberprüfung durchgeführt, um ihre individuelle Nachhaltigkeitsleistung zu verstehen und die tatsächlichen Risiken zu konkretisieren. Der dritte Schritt zielt darauf ab, die Lieferant:innen kontinuierlich weiterzuentwickeln, um ihre Nachhaltigkeitsleistung und ihr Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu verbessern und letztlich Risiken zu vermeiden und zu mindern. Auch hier wird bedarfsorientiert gehandelt.

Risikobasierter Ansatz für nachhaltiges Lieferant:innen-Management

 (Organigramm)

Die Analyse der warengruppenspezifischen Risiken konzentriert sich auf jene Warengruppen, die von der voestalpine regelmäßig beschafft werden und mit denen potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind. Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten hier mögliche Verletzungen von Gesetzen und Richtlinien in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu zählt auch das Risiko möglicher Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten, von dem die Arbeitskräfte in der Lieferkette betroffen sein können. Diese Menschenrechtsrisiken stehen im Mittelpunkt der Analyse und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Relevante Themen zur Risikobewertung

Relevante Risiken im Bereich der Menschenrechte

 

Menschenrechtsrisiken, die sich aus den Merkmalen der Branche, ihrer Tätigkeiten, Produkte und Herstellungsprozesse ergeben, einschließlich:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • ungleiche Behandlung von Beschäftigten
  • Nichtzahlung eines angemessenen, existenzsichernden Lohns
  • Einsatz von Sicherheitskräften vor Ort, wenn das Folterverbot oder die Vereinigungsfreiheit verletzt oder Leib und Leben geschädigt werden
  • Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen von Menschen durch Bodenkontamination, Wasser- und Luftverschmutzung, Emissionen, übermäßigen Wasserverbrauch sowie unrechtmäßige Vertreibungen und Landkonfiszierungen, z. B. durch die Errichtung neuer Produktionsstätten

Relevante Umweltrisiken

 

Zu relevanten Umweltrisiken gehören:

  • Verwendung von Quecksilber und Behandlung von Quecksilberabfällen
  • Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
  • nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von POP-haltigen Abfällen
  • Ausfuhr und Einfuhr von gefährlichen Stoffen
  • weitere Risiken, die u. a. aufgrund regulatorischer Anforderungen (z. B. EU-Lieferkettenrichtlinie) zu berücksichtigen sind, z. B. CO2-Emissionen

Die länderspezifische Risikobewertung erfolgt über öffentliche Indizes, die die Bereiche Governance und Nachhaltigkeit abdecken. Die voestalpine bedient sich dabei zweier weit verbreiteter Quellen: der „Worldwide Governance Indicators“ (Quelle: Weltbank) sowie des „CSR Risk Check“ (Quelle: MVO Nederland). Insgesamt werden damit 213 Länder und Gebiete erfasst. Die Kombination der beiden Indizes führt zu einer Gesamtrisikobewertung pro Land bzw. Gebiet. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis dieser Risikoanalyse im Geschäftsjahr 2024/25. Datengrundlage waren alle aktiven Lieferant:innen des Geschäftsjahres. Interne Wertschöpfungsaufträge wurden nicht berücksichtigt.

Ergebnis der Risikoanalyse 2024/25

Risikobehaftete Lieferant:innen

 

Anteil an der Gesamtzahl der Lieferant:innen (%)

 

 

 

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Warengruppen

 

19,0

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Ländern

 

13,0

Lieferant:innen aus potenziell risikobehafteten Warengruppen in potenziell risikobehafteten Ländern

 

3,0

Zur Sicherstellung finanzieller Stabilität in der Lieferkette – insbesondere gegenüber KMU – setzt die voestalpine auf klare Zahlungsbedingungen, digitale Systeme zur Zahlungsüberwachung sowie automatisierte Zahlungserinnerungen. Regelmäßige Schulungen für beteiligte Mitarbeiter:innen unterstützen die fristgerechte Abwicklung von Zahlungen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz in der Beschaffung zu stärken, Lieferant:innen wirtschaftlich abzusichern sowie ökologische und soziale Verantwortung entlang der Lieferkette zu fördern.

Weiterführende Informationen hinsichtlich Einhaltung der Menschenrechte und die damit verbundenen Maßnahmen befinden sich im Kapitel S2.

G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Das Compliance-Management-System der voestalpine, das unter anderem Korruption und Bestechung verhindern soll, basiert auf folgenden Säulen:

  • Risikoanalyse: Identifikation der im Konzern vorhandenen Compliance-Risiken durch kontinuierliche Analyse möglicher Compliance-Risikofelder
  • Prävention: Zur Prävention werden einerseits Aktivitäten des Wertemanagements und der Bewusstseinsbildung, andererseits Aktivitäten zur Kontrolle der Einhaltung der Compliance-Vorschriften umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Kommunikationsaktivitäten, Trainingsprogramme, Schulungen sowie Elemente des Internen Kontrollsystems.
  • Aufdeckung: Zur Aufdeckung von Compliance-Verstößen werden neben der Zurverfügungstellung der verschiedenen Meldekanäle – insbesondere des Hinweisgeber:innen-Systems – anlassbezogene Untersuchungen und Revisionsprüfungen durchgeführt.
  • Reaktion: Nach der Aufdeckung von Compliance-Verstößen werden Vorkehrungsaktivitäten gesetzt, um weitere Compliance-Verstöße hintanzuhalten (z. B. zusätzliche Kontroll-, Schulungs- und Trainingsmaßnahmen).
  • Sanktion: Bei Compliance-Verstößen werden angemessene Sanktionen gesetzt. Dazu gehören arbeitsrechtliche Konsequenzen, Anzeigen bei zuständigen Behörden, Kündigung von Verträgen mit Dritten etc.

Für die Untersuchung von Korruptionsverdachtsfällen ist die Compliance-Organisation der voestalpine zuständig (nähere Informationen zur Compliance-Organisation finden sich im Kapitel G1‑1 unter dem Punkt „Verantwortung und Compliance-Organisation“). Der Group Compliance Officer als oberste Instanz der Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Dies gewährleistet eine objektive und unverzügliche Aufarbeitung von Meldungen. Die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschäftigen sich anlassbezogen im Rahmen von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie in Ausschüssen des Aufsichtsrates mit dem Thema Korruption und Bestechung.

Einmal jährlich erstellt der Group Compliance Officer zudem einen zusammenfassenden Compliance-Bericht, der zumindest folgende Punkte enthält:

  • Art und Umfang von gemeldeten und weiterverfolgten Compliance-Fällen
  • Status allfälliger anhängiger Behörden- oder Gerichtsverfahren von Compliance-Fällen
  • Durchgeführte Schulungs-, Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen
  • Verhängte Sanktionen

Der jährliche Compliance-Bericht wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der voestalpine AG vorgelegt. Darüber hinaus erfolgt eine anlassbezogene Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Präventive Aktivitäten

Die voestalpine legt im Rahmen ihres Compliance-Managements besonderes Gewicht auf präventive Aktivitäten. Dazu zählen vor allem Schulungen, Trainings, Managementgespräche und fortlaufende Informationsinitiativen. Compliance wird daher insbesondere auf den großen Veranstaltungen für Mitarbeiter:innen auf Konzern- und Divisionsebene, aber auch vom Top-Management, immer wieder thematisiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Konzepte zugänglich sind und die Auswirkungen von den Mitarbeiter:innen verstanden werden. Ebenso trägt die im Berichtszeitraum erfolgreich durchgeführte unabhängige Zertifizierung des Compliance-Management-Systems (Details siehe G1‑1) zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance-Themen sowie zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Compliance-Prozesse bei. Sie fördert weiters die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen und hebt die Bedeutung der Einhaltung der unternehmensweiten Compliance-Standards hervor.

In regelmäßigen Schulungen, Trainings und Managementgesprächen zum Thema Geschäftsethik (Compliance-Schulungen) lernen die Mitarbeiter:innen unter anderem, wie man mit Einladungen, Geschenken oder möglichen Interessenkonflikten umgeht. Zudem werden sie auch im Umgang mit Geschäftsvermittler:innen geschult.

Seit 2009 nutzt der voestalpine-Konzern verpflichtende E-Learning-Kurse, um seine Mitarbeiter:innen im Bereich Compliance zu sensibilisieren. Dieses aktuell in 14 Sprachen verfügbare Angebot wurde im Laufe der Zeit mehrmals überarbeitet und erweitert. Die Kurse beinhalten neben den Lernlektionen auch Praxisfälle und einen Abschlusstest.

Themenschwerpunkte E-Learning „Compliance-Grundlagen"

Die Grafik zeigt die Compliance-E-learning Module des thematischen Schwerpunktes „Compliance-Grundlagen“.
Das Modul „Compliance-Grundlagen“ richtet sich an alle Angestellten und umfasst die Themen Verständnis von Compliance, Compliance bei voestalpine inklusive Hinweisgeber:innen-System, Compliance im Arbeitsalltag, Folgen von Verstößen sowie einige Praxisfälle samt Abschlussprüfung. (Organigramm)

Themenschwerpunkte E-Learning „Kartellrecht“

Die Grafik zeigt die Compliance-E-learning Module des thematischen Schwerpunktes „Kartellrecht“.
Das Modul „Kartellrecht“ richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter:innen in risikobehafteten Funktionen und behandelt einen Überblick über das Kartellrecht, rechtliche Grundlagen und Folgen, unzulässige Absprachen zwischen Wettbewerber:innen sowie zwischen Lieferant:innen und Abnehmer:innen, einen Praxisfall zum Austausch von Marktinformationen und eine Abschlussprüfung. (Organigramm)

Themenschwerpunkte E-Learning „Auffrischung Kartellrecht"

Die Grafik zeigt die Compliance-E-learning Module des thematischen Schwerpunktes „Auffrischung Kartellrecht“.
Das Modul „Auffrischung Kartellrecht“ für dieselbe Zielgruppe vertieft Absprachen zwischen Wettbewerber:innen, den Missbrauch einer Marktstellung sowie Praxisfälle zu Preispolitik und Preisen im Verkauf. (Organigramm)

Themenschwerpunkte E-Learning „Schutz vor Korruption“

Die Grafik zeigt die Compliance-E-learning Module des thematischen Schwerpunktes „Schutz vor Korruption“.
Das Modul „Schutz vor Korruption“, ebenfalls für alle Angestellten, behandelt den Verhaltenskodex, Ansprechpersonen und Whistleblowing, eine Erklärung des Begriffs Korruption, rechtliche Grundlagen und Folgen, Informationen betreffend Vorteile und Zuwendungen sowie einen Abschlusstest. (Organigramm)

Bestimmte Gruppen, wie beispielsweise Mitarbeiter:innen im Einkauf oder Vertrieb sowie Führungskräfte, sind einem höheren Risiko von Korruption und Bestechung ausgesetzt. Zudem ist die voestalpine in Ländern tätig, in denen generell ein höheres Korruptionsrisiko besteht. Ergänzend zu den E-Learning-Schulungen werden daher konzernweit laufend verpflichtende zielgruppenorientierte Präsenz- und Online-Schulungen durchgeführt, insbesondere für Mitarbeiter:innen in risikobehafteten Funktionen wie Vertrieb oder Einkauf. Schwerpunkte dieser Pflichtschulungen sind allgemein die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien sowie die Themen Korruption und Kartellrecht – jeweils bezogen auf das spezifische Tätigkeitsumfeld der Teilnehmer:innen. Zusätzlich haben Mitarbeiter:innen der voestalpine AG Präsenzschulungen zum Thema Kapitalmarkt-Compliance zu absolvieren.

Unabhängig von ihrer Funktion müssen alle neu eingetretenen Angestellten einer Konzerngesellschaft die E-Learning-Schulung „Compliance Grundlagen“ absolvieren. Für den Führungskräftenachwuchs sind zudem Compliance-Schulungen verpflichtend. So fanden im Führungskräfteentwicklungsprogramm value:program im Geschäftsjahr 2025/26 vier (2024/25: fünf) Präsenzschulungen statt, an denen jeweils bis zu 40 Personen teilnahmen.

Die nachfolgenden Tabellen bieten einen Überblick über das Ausmaß der Schulungen im Bereich Compliance, die 2025/26 von Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Geschäftsführer:innen der voestalpine absolviert wurden. Von 5.820 zugewiesenen Schulungen insbesondere für risikobehaftete Funktionen (Kartellrecht und Auffrischung Kartellrecht sowie Compliance und Schutz vor Korruption) wurden im Berichtszeitraum rund 94,59 % erfolgreich absolviert. Von den 315 (= 5,41 %) noch nicht abgeschlossenen Schulungen sind lediglich rund 35 % bereits fällig, während rund 65 % noch innerhalb der vorgesehenen Durchführungsfrist liegen.

Anzahl Schulungsteilnehmer:innen E-Learnings (Abgeschlossene Schulungen)

 

 

Teilnehmer:innen gesamt

 

Mitarbeiter:innen

 

Führungskräfte

 

Geschäftsführer:innen

 

 

2024/25

 

2025/26

 

2024/25

 

2025/26

 

2024/25

 

2025/26

 

2024/25

 

2025/26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Compliance Grundlagen

 

2.074

 

1.676

 

1.862

 

1.505

 

197

 

159

 

15

 

12

Kartellrecht

 

695

 

486

 

575

 

400

 

100

 

81

 

20

 

5

Auffrischung Kartellrecht

 

1.204

 

1.702

 

892

 

1.189

 

239

 

427

 

73

 

86

Schutz vor Korruption

 

2.774

 

1.641

 

2.331

 

1.483

 

359

 

149

 

84

 

9

Anzahl Schulungsteilnehmer:innen Präsenzschulungen

 

 

Anzahl der Schulungen

 

Teilnehmer:innen

 

 

2024/25

 

2025/26

 

2024/25

 

2025/26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

value:program

 

5

 

4

 

170

 

141

purchasing power academy

 

3

 

5

 

33

 

48

Compliance allgemein

 

64

 

52

 

1.789

 

1.417

Gesamt

 

72

 

61

 

1.992

 

1.606

Präsenzschulungen: 1.606 Teilnehmer:innen im Geschäftsjahr 2025/26

Teilnehmer:innen nach (risikobehafteten) Funktionen und Bereichen (Vorjahreswerte in Klammern)

 (Balkendiagramm )

Das hier dargestellte Schulungsprogramm erstreckt sich konzernweit auf alle Funktionen (100 %), die im Rahmen einer Risikoanalyse als risikobehaftet identifiziert wurden.

Kennzahlen und Ziele

G1‑4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Im Berichtszeitraum gab es keine Verurteilungen oder Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften. Dies trifft unverändert auch auf die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2024/25 unter diesem Punkt angeführte Causa der bei einer deutschen Konzerngesellschaft der Metal Forming Division festgestellten Fehlbuchungen zu. Daher mussten auch keine anlassbezogenen Maßnahmen ergriffen werden, um gegen derartige Verstöße vorzugehen. Informationen zu den präventiven Aktivitäten finden sich im Kapitel G1‑3.

Kennzahlenübersicht

ESRS-Offenlegungs­anforderung

 

Para­graf

 

Datenpunkt/Metrik

 

Grundlage für die Erstellung und Beschreibung der Annahmen und Methodik

 

Informationen über Quellen für ein hohes Maß an Messunsicherheiten und Informationen zur Messung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

 

21b

 

Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen

 

Risikobehaftete Funktionen: insbesondere Mitarbeiter:innen im Einkauf oder Vertrieb sowie Führungskräfte

 

Erfassung von Primärdaten

G1‑4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

 

24a

 

Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

 

Erfassung auf Basis der Berichtsstruktur in der Compliance-Organisation

 

Erfassung von Primärdaten

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ILO (International Labour Organization)
Internationale Arbeitsorganisation.
ISO (International Organization for Standardization)
Internationale Organisation für Normung.

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