BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeits­erklärung

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BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeits­erklärung

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß § 267a UGB idgF als Teil des Konzernlageberichts. Diese wurde nach den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Seit Februar 2026 ist in Österreich das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft, das die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umsetzte. Im weiteren Text wird die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet. Die offengelegten Informationen zur EU-Taxonomie entsprechen der Verordnung (EU) 2020/852 sowie den aktuellen delegierten Verordnungen und Materialien.

Berichtslegende Organisation ist die voestalpine AG. Die in diesem Bericht offengelegten Informationen, Zahlen und Fakten beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf alle vollkonsolidierten Gesellschaften im voestalpine-Konzern. Die Wirtschafts- und Mitarbeiter:innen-Daten umfassen sämtliche Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises.

Der Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung ist kongruent zur vorliegenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und bildet die entsprechende Basis für die Nachhaltigkeitserklärung. Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die Sichtweisen und Charakteristika der Tochterunternehmen berücksichtigt.

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) im Zusammenhang mit beherrschten, jedoch nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erkannt werden, werden diese – sofern eine Einbeziehung in den Nachhaltigkeitsbericht sachgerecht und möglich ist – entsprechend im Berichtsumfang berücksichtigt.

Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette, die außerhalb der Werkstore der voestalpine auftreten, aber in ihrem Einflussbereich liegen, werden im Rahmen des Lieferkettenmanagements regelmäßig evaluiert und im Sinne der Nachhaltigkeit gesteuert. Der im IRO‑1 beschriebene Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bezog auch Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der voestalpine ein. In den Abschnitten zu den themenspezifischen Informationen wird beschrieben, inwieweit sich die Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen der voestalpine auf die Wertschöpfungskette ausdehnen.

Die Geschäftspolitik der voestalpine basiert auf dem Grundsatz der Transparenz. Aus diesem Grund wurde von der Möglichkeit, bestimmte Informationen von der Offenlegung auszuschließen (siehe ESRS 1 Abschnitt 7.7), in diesem Nachhaltigkeitsbericht kein Gebrauch gemacht. Es wurden keine klassifizierten und vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Know-how oder den Ergebnissen von Innovationen aus dem Bericht weggelassen.

Ebenso hat die voestalpine keine bevorstehenden Entwicklungen oder Angelegenheiten, die sich derzeit in Verhandlungen befinden, von der Offenlegung ausgenommen.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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