GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeits­bezogenen Leistung in Anreizsysteme

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GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeits­bezogenen Leistung in Anreizsysteme

Die Vergütungspolitik für den Vorstand der voestalpine AG legt die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Vergütung der Vorstandsmitglieder fest und setzt dabei die Vorgaben des österreichischen Aktiengesetzes (§§ 78 bis 78b AktG) sowie des Österreichischen Corporate Governance Kodex um. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde vom Präsidialausschuss als Vergütungsausschuss der voestalpine AG erarbeitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 beschlossen. Sie wurde der 32. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Juli 2024 zur Abstimmung vorgelegt.

Die Grundzüge der Vergütungspolitik sowie detaillierte Informationen zur Vergütung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025/26 enthalten. Dieser wird von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft und der 34. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am 1. Juli 2026 zur Abstimmung vorgelegt.

Da sowohl die Vergütungspolitik als auch der Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden, werden auch die Rückmeldungen der Stakeholder:innen berücksichtigt. Die Abstimmungsergebnisse zum Vergütungsbericht 2025/26 und zur Vergütungspolitik der 32. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juli 2024 sind auf der Website der voestalpine AG veröffentlicht. Das Vergütungssystem für den Vorstand zielt darauf ab, eine angemessene Vergütung in Relation zur Größe und wirtschaftlichen Lage der voestalpine AG sicherzustellen und Anreize für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung zu setzen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer fixen, erfolgsunabhängigen Vergütung sowie einem variablen, erfolgsabhängigen Anteil. Letzterer basiert auf einer zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen Vorstand und Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft abgeschlossenen Zielvereinbarung. Diese umfasst sowohl finanzielle Ziele in Form quantitativer Kennzahlen als auch nicht finanzielle qualitative Ziele. Bei der Festlegung dieser Leistungskriterien wird darauf geachtet, dass die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert und kein Anreiz für lediglich kurzfristige Effekte gesetzt wird. Die Ausgestaltung der quantitativen Ziele über einen dreijährigen Zeitraum stellt sicher, dass nachhaltiges Handeln und eine langfristige Unternehmensentwicklung im Fokus stehen. Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen der nicht finanziellen Ziele Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, die nicht auf Leistungskennzahlen aufbauen, sondern qualitativer Natur sind.

Die Kapitalvertreter:innen des Aufsichtsrates erhalten eine fixe Vergütung ohne variable Vergütungsbestandteile. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist folglich nicht von der Erreichung spezifischer Nachhaltigkeitsziele abhängig. Die von der Belegschaftsvertretung in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung (inkl. Sitzungsgelder).

GOV‑3 – E1 Klimawandel

Klimabezogene Erwägungen sind Teil der variablen Vorstandsvergütung der voestalpine. Details zum Anteil der vergütungsrelevanten klimabezogenen Kriterien sowie deren Ausgestaltung sind im Vergütungsbericht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025/26 der voestalpine AG im Kapitel „Vorstandsvergütung“ enthalten.

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