Menschenrechte

      In der unbedingten Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte stützt sich die voestalpine auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Seit 2013 unterstützt die voestalpine den UN Global Compact (UNGC), der in seinen zehn Prinzipien die Förderung der Menschenrechte neben Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung enthält.

      Die Wahrung der Menschenrechte ist der voestalpine ein wichtiges Anliegen. Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierung jeglicher Art duldet die voestalpine weder innerhalb des Konzerns noch bei ihren Geschäftspartner:innen.

      Das Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte ist im Verhaltenskodex der voestalpine im Abschnitt „Respekt und Integrität“ detailliert ausgeführt. Auch im verbindlichen Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte verankert.

      MENSCHENRECHTS-SCHULUNGEN MITARBEITER:INNEN

      Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns haben verpflichtend ein E-Learning zum Thema „Menschenrechte“ zu absolvieren. Ziel der dreiteiligen Schulung ist es, die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für diese sensible Materie zu schärfen. Das E-Learning besteht aus drei Modulen:

      • Modul 1: Grundlagen der Menschenrechte
      • Modul 2: Menschenrechte im Arbeitsalltag
      • Modul 3: Menschenrechte in der Lieferkette

      Der Schutz der Menschenrechte ist im neuen Lieferkettengesetz abgebildet, womit auch die Lieferant:innen der voestalpine in die Pflicht genommen werden. Das 2024 ausgerollte Modul 3 umfasst Informationen über das Lieferkettenmanagement der voestalpine. Wie der Konzern seine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette wahrnimmt, wird auch anhand von Fallbeispielen vermittelt.

      Das E-Learning steht in 14 Sprachen zur Verfügung.

      Im Geschäftsjahr 2023/24 haben 91 % der Beschäftigten Modul 1 des E-Learnings erfolgreich absolviert. Modul 2 wurde Anfang April 2023 verpflichtend ausgerollt und wurde bereits von 88 % aller Mitarbeiter:innen abgeschlossen. Der dritte Teil der Menschenrechtsschulung steht den voestalpine-Beschäftigten seit 1. April 2024 als E-Learning-Modul zur Verfügung.

      HUMAN RIGHTS POLICY

      Im März 2023 wurde vom Vorstand die Human Rights Policy verabschiedet. Die voestalpine verlangt die Einhaltung der Menschenrechte von ihren Führungskräften und Mitarbeiter:innen wie auch von all ihren Geschäftspartner:innen.

      Menschenrechtsschulungen Sicherheitspersonal

      Das Sicherheitspersonal des Werkschutzes besteht zum Großteil aus eigenen Mitarbeiter:innen, für die der Verhaltenskodex des Konzerns gilt. Soweit Sicherheitspersonal von Fremdfirmen beschäftigt wird, unterliegt dieses dem Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen. Beide Dokumente verpflichten zur Einhaltung der Menschenrechte. Schulungen der eigenen Mitarbeiter:innen zu diesem Thema werden von der voestalpine selbst durchgeführt, die Schulung externer Sicherheitskräfte erfolgt durch das jeweilige Unternehmen.

      Kollektivverhandlungen und Recht auf Vereinigungsfreiheit

      Die voestalpine tritt für die Freiheit und das Recht der Mitarbeiter:innen ein, sich Gewerkschaften anzuschließen. Rund 75 % aller Beschäftigten im voestalpine-Konzern befinden sich in einem durch einen Kollektivvertrag oder vergleichbare überbetriebliche Vereinbarungen geregelten Arbeitsverhältnis. Zudem sind im Konzern ein Europabetriebsrat und ein Konzernbetriebsrat eingerichtet, die eine gute Gesprächsbasis mit dem Management haben.

      LÖHNE UND ARBEITSZEIT

      Arbeitszeiten müssen der nationalen Gesetzgebung entsprechen und einer übermäßigen geistigen und körperlichen Ermüdung der Beschäftigten entgegenwirken. Arbeitnehmer:innen sollen auf mindestens einen freien Tag pro Woche Anspruch haben.

      Die Bezahlung der Arbeitnehmer:innen muss den anwendbaren gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen entsprechen und ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer:innen und ihrer Familien zu decken und ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.

      KINDERARBEIT

      Die voestalpine lehnt jede Form von Kinderarbeit strikt ab. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigung junger Arbeitnehmer:innen ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung nicht gefährdet.

      ZWANGS- UND PFLICHTARBEIT, MENSCHENHANDEL UND MODERNE SKLAVEREI

      Die voestalpine duldet keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel oder moderner Sklaverei. Zwangs- und Pflichtarbeit bezieht sich auf alle Arbeits- oder Dienstleistungen, die von Personen unter Androhung von Bestrafungen erzwungen werden. Dies inkludiert auch die Einbehaltung von Ausweisen und Pässen, Bewegungseinschränkungen und Schuldknechtschaft.

      Im Verhaltenskodex der voestalpine AG und im Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen sind Menschenhandel und moderne Sklaverei explizit erwähnt und dezidiert untersagt.

      RECHTE VON INDIGENEN VÖLKERN

      Die voestalpine ist ausschließlich in aufgeschlossenen Industriegebieten tätig. Daher werden indigene Völker bzw. lokale Gemeinschaften durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht in ihren Rechten eingeschränkt. Im Zuge des Lieferkettenmanagements wird bei Lieferant:innen die Einhaltung der Rechte indigener Völker eingefordert.

      VIELFALT, CHANCENGLEICHHEIT UND DAS VERBOT VON DISKRIMINIERUNG

      Die voestalpine bekennt sich zur Wertschätzung aller Menschen, mit denen sie in Beziehung steht, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Dieses Bekenntnis und entsprechende Maßnahmen fördern ein Klima der Akzeptanz, der Chancengleichheit und des gegenseitigen Vertrauens. Im Kapitel „Respekt und Integrität“ im Verhaltenskodex der voestalpine ist festgehalten, dass im Konzern keine Form der Diskriminierung toleriert wird.

      MENSCHENRECHTE IN DER LIEFERKETTE

      Im Zuge der Überprüfung der Lieferketten (Sustainable Supply Chain Management) werden Lieferant:innen gezielt auf die Einhaltung der Menschenrechte – und dabei besonders im Hinblick auf Verstöße gegen das Verbot von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit – überprüft. Bei Verstößen ergreift die voestalpine geeignete Maßnahmen, die in letzter Konsequenz bis zur Aussetzung oder Beendigung der Lieferbeziehung führen können.

      MELDUNGEN VON VERSTÖSSEN

      Meldungen von Verstößen im Bereich der Menschenrechte können immer persönlich an die Führungskraft, die lokalen Human-Resources-Abteilungen oder die Abteilungen Group Human Resources und Group Sustainability der voestalpine AG sowie die Geschäftsführung herangetragen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Verstöße an den:die Menschenrechtsbeauftragte:n (siehe unten) oder über das webbasierte Hinweisgeber:innen-System der voestalpine unter https://www.bkms-system.net/voestalpine zu melden. Das webbasierte Hinweisgeber:innen-System ermöglicht eine Meldung auch auf anonymer Basis.

      MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTE

      Die voestalpine hat die Funktion eines:einer Menschenrechtsbeauftragten eingerichtet. Zusätzlich zum oben genannten Hinweisgeber:innen-System werden die E-Mail-Adressen:

      humanrights@voestalpine.com und menschenrechte@voestalpine.com

      von dem:der Menschenrechtsbeauftragten eingesehen und einlangende Meldungen zeitnah an die verantwortlichen Stellen zur Überprüfung weitergeleitet. Je nach Vorfall können dies unterschiedliche Stellen wie lokale Geschäftsführungen, lokale Human-Resources-Abteilungen oder betroffene Einkaufsbereiche sein. Auf die Einhaltung der Menschenrechte wird auch im regelmäßig anzuwendenden Risikomanagement-Prozess Bezug genommen.

      UN Global Compact – Die 10 Prinzipien

      Menschenrechte

      Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

      Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

      Arbeitsnormen

      Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

      Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

      Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und

      Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

      Umweltschutz

      Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

      Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und

      Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

      Korruptionsbekämpfung

      Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

      Mit der obligatorischen Unterzeichnung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen verpflichten sich diese, auf der Grundlage der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der UN-Charta die Menschenrechte als fundamentale Werte zu respektieren und zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter:innen und das Recht auf Interessenvertretung und kollektive Verhandlungen.