Angaben zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

      Gemäß Regel 53 des Corporate Governance-Kodex soll die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein. Der Aufsichtsrat hat Kriterien für die Unabhängigkeit festzulegen und zu veröffentlichen (siehe www.voestalpine.com).

      Auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien haben sieben von acht von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder des Aufsichtsrates bestätigt, dass sie sich als unabhängig betrachten. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Eder hat in seiner Bestätigung darauf hingewiesen, dass er aufgrund seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der voestalpine AG bis zum 3. Juli 2019 ein vom Aufsichtsrat für die Unabhängigkeit festgelegtes Kriterium nicht erfüllt. Mit Ausnahme von Dr. Heinrich Schaller, der den Anteilseigner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG vertritt, und Mag. Maria Kubitschek, die die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung vertritt, sind sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder Interessen solcher Anteilseigner:innen vertreten (Regel 54).

      Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Khol als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater:in der voestalpine AG sowie ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2022/23 Beratungsleistungen insbesondere im Zusammenhang mit gesellschafts-, kapitalmarkt- und zivilrechtlichen Themen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu marktüblichen Konditionen. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2022/23 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 32.237,67 EUR (2021/22: 19.237 EUR). Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Elisabeth Stadler ist Vorsitzende des Vorstandes der Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG). Mit der VIG bestehen Versicherungsverträge des voestalpine-Konzerns im Wesentlichen für die Sparten Sach-/Betriebsunterbrechung, Betriebshaftpflicht und Transport zu markt- und branchenüblichen Konditionen. Der Anteil der VIG am Prämienaufkommen für voestalpine-Konzernversicherungsprogramme betrug für das Geschäftsjahr 2022/23 rund 33,8 % (2021/22: rund 35,5 %).