Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter erfolgt einerseits vor allem durch marktkonforme Fixgehälter und andererseits durch variable Vergütungen.
Die Höhe der Fixgehälter orientiert sich an der Tätigkeit, der Funktion und der Position sowie an der Erfahrung und dem Know-how der Mitarbeiter. Dabei werden – soweit vorhanden – entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vereinbarungen in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen eingehalten. Die Höhe von variablen Vergütungen ist abhängig von der Erreichung vereinbarter Ziele. Dabei werden je nach Funktion der Mitarbeiter sowohl qualitative als auch quantitative Ziele (v. a. EBIT und ROCE) vereinbart. Die Ziele werden üblicherweise für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt.
Für Geschäftsführer und Leitende Angestellte gibt es Vorgaben betreffend der Höhe der maximal zu erreichenden variablen Vergütung und der Gewichtung der Ziele. Für alle übrigen Mitarbeiter werden die Vergütungspakete von den einzelnen Gesellschaften nach lokalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten marktkonform festgelegt. Dabei sind verschiedene Vergütungselemente möglich, u. a. auch nicht monetäre Bestandteile:
- Pensionspläne (z. B. in Österreich Pensionskasse)
- Versicherungen (z. B. Unfallversicherung)
- Essensvergünstigungen
- Gutscheine
Für Geschäftsführer und leitende Angestellte enthalten die Vergütungspakete jedenfalls eine variable Vergütung (Bonifikation), teilweise einen Pensionsplan und ein Dienstauto.
Seite teilen